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Klatsch und Tratsch » » Thema: Deutsche Rechtsprechung
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 24.11.2015 um 13:18 Uhr   


AndreaManuela schrieb:
M.,

Du sagst Deine Meinung doch auch, warum sollten andere das nicht tun?

Deiner Meinung nach sollte also jeder, der warme Füße hat und nen Teller Suppe, aufhören zu meckern? Ne. Ich mecker gern. Bin ne Meckerziege. Ja. Ich muss das rauslassen, sonst krieg ich Magengeschwüre. Und wenn nicht hier, wo dann? Bei einer Wahl? Lach.

Und wenn es einem nicht passt, was andere hier denken, kann er ja auswandern - ach ja, den Vorschlag hast Du ja schon selbst gemacht...

Egal.

Die Zeiten zwischen Tat oder Einreichung einer Klage oder einer rechtlichen Geschichte und der Verhandlung sind eindeutig zu lang. Und ich bin nicht sicher, ob es an der vielen Arbeit der Gerichte liegt, was immer gern vorgeschoben wird. Es muss vereinfacht werden.



--
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Jo, Manuela

dass du gerne meckerst wissen wir ja alle, aber du solltest mal über was meckern wo du Ahnung davon hast.
Ob du auswanderst oder nicht ist mir auch schnurz, es wäre aber eine logische Konsequenz, wenn alles so extrem schlecht ist in Deutschland.
Das haben z.B. die Syrer auch gemacht und sind hier her ausgewandert.

Und deine Einschätzung in deinem letzten Absatz ist auch wieder viel zu pauschal formuliert.
Erstens hast du keinen objektiven Überblick darüber, ob es in ganz Deutschland diese Probleme gibt, oder nur vereinzelt.
Zweitens hast du auch keinen objektiven Überblick darüber, ob die Ursachen für diese Probleme, da wo sie auftauchen, auch immer die gleichen sind.
Drittens, was sind die rechtlichen Grenzen, die Verfahren zu vereinfachen.

Und so weiter und so fort.

--
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   AndreaManuela

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Beiträge: 852
User seit 17.03.2015
 Geschrieben am 24.11.2015 um 13:41 Uhr   
Muss man immer Fachmann sein um sehen, dass etwas kacke ist? Dass das Essen nicht schmeckt, kann ich auch beurteilen, ohne Koch zu sein.

Findest Du es richtig, dass so viel Zeit bis zu einem Urteil verstreicht? Oder gar bis überhaupt eine Verhandlung beginnt? Wie geht es den Opfern? Den Beteiligten? Ziemlich sch.... Ganz zu schweigen von den oft lächerlichen Strafen.

Ich habe ein Rechtsempfinden, Augen und Ohren. Ich lebe hier. Das berechtigt mich zu einer Meinung.



--
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   Hamilkar Barkas

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Beiträge: 1285
User seit 15.10.2012
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 Geschrieben am 24.11.2015 um 13:54 Uhr   


special-agent schrieb:


Hamilkar Barkas schrieb:
Johann,
stimme dir weitgehend zu. Nur - gar nicht bestrafen und statt dessen immer und für alles nur Verständnis und Nachsicht aufbringen - geht ja nun auch nicht, oder ?
Was mich oft erzürnt, ist die häufig fehlende Verhältnismäßigkeit. Wie in dem hier von mir angesprochenen Fall: ist denn ein Menschenleben nicht mehr wert als eine Bewährungsstrafe ? Oder, was oft auch in der Gesellschaft diskutiert wird, ist (nur der Eindruck?) Täterschutz vor Opferschutz.
Gruß Hans

--
Black is back and beautiful
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1998 - 2008: SLK 230K (R 170) Inden-geschönt, Väth-getuned



Guten Abend Hans,

ich verstehe deine Motivation irgendwie nicht.
Man kann doch nicht das ganze deutsche Rechtssystem in Frage stellen, wegen vereinzelten veröffentlichten Urteilen, die auch noch von der Presse entsprechend gestreut werden und die du nicht verstehen kannst.
Das Strafrecht und auch die Strafprozessordnung und auch andere Gesetze, die damit in Verbindung stehen, sind komplizierte Rechtsgebiete.
Dazu kommen noch Urteile in gleichen Fällen und Rechtskommentare.
Also auch ich, der nicht unbeleckt in solchen Sachen ist, kann mir nur ein Bild über das Urteil machen, wenn ich den Vorgang kenne und auch eine Urteilsbegründung gehört habe.

Alles andere ist Blödsinn.

Gruss
M.



--
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Hallo M.,
ich versuche jetzt mal sachlich zu bleiben, obwohl mir das bei deinen Beiträgen manchmal schwerfällt.
Ich stelle nicht das ganze deutsche Rechtssystem infrage, sondern bemängele lediglich die "im Namen des Volkes" oftmals zur Anwendung kommende fragwürdige Auslegung. So habe ich bei der Überschrift zu diesem Thema bewußt von Rechtsprechung und nicht von Rechtsystem gesprochen.
Das auch der Täter unter dem Schutz des Grundgesetzes (Menschenrechte, Würde) steht und für ihn das primäre Ziel die Resozialisierung sein muss, ist doch klar und begrüßenswert. War es doch in der Nazizeit und auch in der DDR genau umgekehrt (obwohl
auch dazumal Im Namen des Volkes ge- und verurteilt wurde). Meine Meinung hierzu ist, daß es oftmals den Anschein hat, als würden Täter und Opfer in der Schuldfrage verwechselt.
Nicht ohne Grund gibt es die Opferschutzverbände wie z.B. den Weißen Ring mit Büros in nahezu jeder deutschen Stadt.
Hans



--
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   Silversurfer350

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 Geschrieben am 24.11.2015 um 14:31 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Silversurfer350 am 24.11.2015 um 14:42 Uhr ]

Bitte nicht alles durcheinander werfen und die Wortwahl kommt irgendwie wieder mal von der Bahn ab.

"In eindeutigen Fällen sollte die Strafe auch schnell erfolgen. " Warum ist das wohl nicht möglich?

Weil ein Urteil zuerst einmal vom Gericht bestätigt werden muss. Weil die Anwälte und der STA eine gewisse Einspruchsfrist haben. Weil es zu Verfahrensfehler gekommen sein kann und dann das nächst höhere Gericht zu einer neuen Verhandlung das dann an das Urteil sprechende Gericht zurück weist. Weil es Einspruch und Revision gibt etc. und zwar für den Klagenden als auch den Beklagten und eventuelle Nebenkläger. Ach ja und die Berufung gibt es auch noch.

Das dauert nun mal und nur weil jemand als Verdächtiger oder Beschuldigter vor Gercht kommt heisst das nicht automatisch man könne sich den Rechtsweg sparen weil "Volk" der Meinung ist bei bestimmten Gruppen von Menschen kann man sich das sparen ...... Grundrechte gelten eben für alle und so kann so eine Forderung zum Bummerang werden.

Gerichtsformen

Amtsgericht, Oberlandesgericht, Bundesgericht, Bundesgerichtshof

Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht

Sozialgericht, Landessozialgericht, Bundessozialgericht

Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht

Die arbeiten mehr oder weniger schnell da auch hier gilt es wurde Personal gespart und jahrzehntelang wurde die Infrastruktur vernachlässigt. Daran ist mitunter auch die dauernde Schimpferei der Medien und Teilen der Bevölkerung auf den überbordenden Staatsapparat schuld und die Politik die ihre Länderhaushalte bis zum Bundeshaushalt zusammen gespart hat. Jetzt wo es an allen Ecken und Enden brennt schimpft die selbe Klientel wieder aber natürlich, dass alles zu langsam geht. Ein funktionierendes Staatssystem kostet nun mal.

Allen hier die sich so schön hoch ziehen sei auch gesagt das was sie oft gefordert wird kann sich sehr schnell auch gegen den Forderer wenden. Und noch was dieser Staat Bundesrepublik Deutschland ist bei all seinen Mängeln die beste Staatsform die Deutschland jemals hatte mit den meisten Freiheiten für individuelle Entscheidungen für jeden Staatsbürger so lange er sich innerhalb der Gesetze bewegt.

Ich sehe wieder einmal nur weil man ein "Gerichtsurteil" in der Presse liest heisst das noch lange nicht, dass dies auch das echte Gerichtsurteil ist. Und jemand der einer Gerichtsverhandlung folgt hat nicht zwingend das System Rechtsprechung verstanden. Aber es gäbe ja noch die Möglichkeit sich selbst zu informieren z. B. bei den Volkshochschulen .... aber meckern ist einfacher und billiger!

--
Grüße

Heinz

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 24.11.2015 um 14:43 Uhr   




Hallo M.,
ich versuche jetzt mal sachlich zu bleiben, obwohl mir das bei deinen Beiträgen manchmal schwerfällt.
Ich stelle nicht das ganze deutsche Rechtssystem infrage, sondern bemängele lediglich die "im Namen des Volkes" oftmals zur Anwendung kommende fragwürdige Auslegung. So habe ich bei der Überschrift zu diesem Thema bewußt von Rechtsprechung und nicht von Rechtsystem gesprochen.
Das auch der Täter unter dem Schutz des Grundgesetzes (Menschenrechte, Würde) steht und für ihn das primäre Ziel die Resozialisierung sein muss, ist doch klar und begrüßenswert. War es doch in der Nazizeit und auch in der DDR genau umgekehrt (obwohl
auch dazumal Im Namen des Volkes ge- und verurteilt wurde). Meine Meinung hierzu ist, daß es oftmals den Anschein hat, als würden Täter und Opfer in der Schuldfrage verwechselt.
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Hans



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Moin Hans,

ich freue mich, dass du mal sachlich bleibst.
Du sprichst in diesem Thread zwar nur 2 Gerichtsurteile an, aber bemängelst die häufig fragwürdige Auslegung des Rechts.
Außerdem gibt es in anderen Threads ebenfalls von dir diese Meinung, in anderen Rechtsgebieten ( Ausländerrecht, Asylrecht ), so dass ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass du ,zumindest mal großtenteils, das deutsche Rechtssystem in Frage stellst.
Bei der Ermittlung in einer Straftat, kann ich das Opfer bei der Schuldfrage nicht außen vor lassen, sondern muss in manchen Fällen auch hinterfragen, ob das Opfer durch sein Verhalten, die Tat z.B. " provoziert " hat.
Je größer die Schuld ist, die ich dem Täter nachweisen kann, desto höher wird er bestraft.
Das wird aber vor Gericht auch nochmals hinterfragt.

Gruss
M.






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   UC

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 Geschrieben am 24.11.2015 um 15:12 Uhr   


Silversurfer350 schrieb:

Bitte nicht alles durcheinander werfen und die Wortwahl kommt irgendwie wieder mal von der Bahn ab.

"In eindeutigen Fällen sollte die Strafe auch schnell erfolgen. " Warum ist das wohl nicht möglich?

Weil ein Urteil zuerst einmal vom Gericht bestätigt werden muss. Weil die Anwälte und der STA eine gewisse Einspruchsfrist haben. Weil es zu Verfahrensfehler gekommen sein kann und dann das nächst höhere Gericht zu einer neuen Verhandlung das dann an das Urteil sprechende Gericht zurück weist. Weil es Einspruch und Revision gibt etc. und zwar für den Klagenden als auch den Beklagten und eventuelle Nebenkläger. Ach ja und die Berufung gibt es auch noch.

Das dauert nun mal und nur weil jemand als Verdächtiger oder Beschuldigter vor Gercht kommt heisst das nicht automatisch man könne sich den Rechtsweg sparen weil "Volk" der Meinung ist bei bestimmten Gruppen von Menschen kann man sich das sparen ...... Grundrechte gelten eben für alle und so kann so eine Forderung zum Bummerang werden.

Gerichtsformen

Amtsgericht, Oberlandesgericht, Bundesgericht, Bundesgerichtshof

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Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht


Hallo Hans,
zum Thema Beschuldigter/ Verdächtiger da könnte man viel Zeit sparen, wenn die Polizei jemanden beim Einbruch oder Überfall direkt erwischt kann es nicht viel Ausreden geben !
Das ist wie der berühmte Satz wenn eine Frau ihren Mann mit einer anderen erwischt "das sieht aber ganz anders aus als es wirklich ist" oder um die Schuld direkt abzuwiegeln "das siehst DU jetzt aber falsch".
Diese ganzen Argumente die du aufgeführt hast mögen oft stimmig sein und richtig, oft aber eben auch nicht eben bei Inflagranti.
Nehmen wir ein Beispiel das uns SLKlern natürlich völlig fremd ist zu schnell fahren und per Provida dokumentiert oder meinetwegen fahren gegen die Einbahnstraße, da gibt es keine Ausreden und immer wieder versuchen es dann Fahrer jedem die Schuld zu geben nur nicht selbst. Mal war es die Technik des eigenen Autos, dann die des hinterher fahrenden oder bei der Einbahnstr. ist das Schild kurzfristig umgebaut worden oder die Welt hat sich in dem Moment falsch rum gedreht.
Ganz einfach die Eier haben zu sagen "ja ich hab Mist gebaut muß nun halt mal nen Monat zu Fuß gehen"., diese Einstellung fehlt.
Diese Gerichtsfälle sollte dann der Schuldige aus eigener Tasche bezahlen und die Strafe pauschal verdoppelt werden, in solchen Fällen würden sich viele überlegen ob sie sich auf das Spiel einlassen

Was du in deiner Aufstellung noch vergessen hast ist dann der europäische Gerichtshof um es wieder weiter zu treiben....
Aber egal wie es kann nicht angehen das es bis zur Eröffnung 4 Jahre und länger dauert, oder wenn ein Termin verschoben wird dies dann direkt um 3 Monate......
Zum Thema Kostendruck, dies ist der Staat schuld da er Geld für jeden Mist zum Fenster heraus wirft und Kostenexplosionen bei Bauvorhaben hin nimmt statt hier mal mit Sachverstand zu handeln
Wie schon gesagt wurde oft ist gesunder Menschenverstand besser als Fachidiotengeschwätz
Gruß Udo

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   Silversurfer350

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 Geschrieben am 24.11.2015 um 15:23 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Silversurfer350 am 24.11.2015 um 15:25 Uhr ]



UC schrieb:


Silversurfer350 schrieb:

Bitte nicht alles durcheinander werfen und die Wortwahl kommt irgendwie wieder mal von der Bahn ab.

"In eindeutigen Fällen sollte die Strafe auch schnell erfolgen. " Warum ist das wohl nicht möglich?



Das dauert nun mal und nur weil jemand als Verdächtiger oder Beschuldigter vor Gercht kommt heisst das nicht automatisch man könne sich den Rechtsweg sparen weil "Volk" der Meinung ist bei bestimmten Gruppen von Menschen kann man sich das sparen ...... Grundrechte gelten eben für alle und so kann so eine Forderung zum Bummerang werden.




Hallo Hans,
zum Thema Beschuldigter/ Verdächtiger da könnte man viel Zeit sparen, wenn die Polizei jemanden beim Einbruch oder Überfall direkt erwischt kann es nicht viel Ausreden geben !
Das ist wie der berühmte Satz wenn eine Frau ihren Mann mit einer anderen erwischt "das sieht aber ganz anders aus als es wirklich ist" oder um die Schuld direkt abzuwiegeln "das siehst DU jetzt aber falsch".
Diese ganzen Argumente die du aufgeführt hast mögen oft stimmig sein und richtig, oft aber eben auch nicht eben bei Inflagranti.
Nehmen wir ein Beispiel das uns SLKlern natürlich völlig fremd ist zu schnell fahren und per Provida dokumentiert oder meinetwegen fahren gegen die Einbahnstraße, da gibt es keine Ausreden und immer wieder versuchen es dann Fahrer jedem die Schuld zu geben nur nicht selbst. Mal war es die Technik des eigenen Autos, dann die des hinterher fahrenden oder bei der Einbahnstr. ist das Schild kurzfristig umgebaut worden oder die Welt hat sich in dem Moment falsch rum gedreht.
Ganz einfach die Eier haben zu sagen "ja ich hab Mist gebaut muß nun halt mal nen Monat zu Fuß gehen"., diese Einstellung fehlt.
Diese Gerichtsfälle sollte dann der Schuldige aus eigener Tasche bezahlen und die Strafe pauschal verdoppelt werden, in solchen Fällen würden sich viele überlegen ob sie sich auf das Spiel einlassen

Was du in deiner Aufstellung noch vergessen hast ist dann der europäische Gerichtshof um es wieder weiter zu treiben....
Aber egal wie es kann nicht angehen das es bis zur Eröffnung 4 Jahre und länger dauert, oder wenn ein Termin verschoben wird dies dann direkt um 3 Monate......
Zum Thema Kostendruck, dies ist der Staat schuld da er Geld für jeden Mist zum Fenster heraus wirft und Kostenexplosionen bei Bauvorhaben hin nimmt statt hier mal mit Sachverstand zu handeln
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Gruß Udo

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Hallo UC

wenn Du den Hans meinst ist das jemand anders und nicht ich der Heinz.

Zeigt mir aber wie Du Sätze liest und diese interpretierst. Ich unterscheide sehr wohl zwischen Verdächtigen und Beschuldigten durch das Wort "oder" und das ist sehr wohl ein Unterschied.

Es ist aber so, dass unser Rechtesystem nicht von einzelnen entschieden wird auch wenn Dir das jetzt so nicht passt. Einiges passt mir auch nicht würde Dir aber jetzt auch nicht in meiner Amtsführung passen wenn ich das nicht neutral und für jeden gleich machen würde.
Sei mir nicht böse aber es ist gut, dass nicht jeder sich seine Rechtsauffassung so schnitzen kann wie er will ...... das zeigen mir Deine und viele andere Meinungen hier. Wir wären sehr schnell wieder in einem Fahrwasser das wir doch eigentlich nicht wollen einschließlich dem der Selbstjustiz. Auch ist es gut, dass wir hier z. B. keine Todesstrafe mehr haben. Diese Urteile sind nach Verfahrensfehler nämlich nicht mehr Umkehrbar und eine Entschädigung bringt dem Verurteilten auch nichts mehr .... nein das hat keinen Ironiemodus.

--
Grüße

Heinz

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 Geschrieben am 24.11.2015 um 15:34 Uhr   


Silversurfer350 schrieb:


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Tachchen Heinz,

das von dir o.a. Prozedere ist doch normal und hat nix mit einer Überlänge in Strafverfahren zu tun.
Viele Berufungen finden gar nicht erst statt, da das Urteil angenommen wird.
Die Verfahren sind je nach Schwere der Tat, an bestimmte Fristen gebunden, die überwiegend auch eingehalten werden.
Manchmal dauert es ein bißchen, bis das Urteil schriftlich vorliegt und dadurch rechtskräftig wird.
Anders sieht es aber z.B. bei Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten aus, aber auch nicht überall.

Gruss
Michael


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 Geschrieben am 24.11.2015 um 15:39 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von UC am 24.11.2015 um 15:41 Uhr ]

Hallo Heinz, bitte entschuldige den Hans
Gegen Selbstjustiz und Todesstrafe bin ich auch, zum Thema Entschädigung von "Fehl-Gefangenen" sage ich hier besser nichts.
Aber ich liege wohl nicht alleine so falsch in der Annahme das im Rechtssystem einiges schief läuft.
Also bitte entschuldige nochmals das ich dich mit falschem Namen angesprochen habe dies hat nichts damit zu tun wie ich hier Treads/ Antworten lese oder interpretiere, ich bin auch schon falsch angesprochen worden Gruß Udo

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 Geschrieben am 24.11.2015 um 15:40 Uhr   
Servus Michael

Ich hab ja auch nichts von Überlängen geschrieben das waren hier andere. Ich will damit ja nur darstellen warum des vielleicht für die Öffentlichkeit zu vermeidenden Überlängen kommen kann. Und warum diese eben nicht vermieden werden können.

--
Grüße

Heinz

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