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Klatsch und Tratsch » » Thema: Kassiererin wegen 1,30 EUR gekündigt-zu Recht... wie denkt ihr darüber?
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   flock1206

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Beiträge: 444
User seit 18.08.2008
 Geschrieben am 25.02.2009 um 11:31 Uhr   


Helmut aus Muenchen schrieb:


flock1206 schrieb:
...einfach mal das Bewußtsein stärken das auch wenn man nur einen Kugelschreiber mit nimmt, man sich das Eigentum eines anderen einverleibt hat!!



Sowas wie Kugelschreiber diffundieren. Die steckt man in die Hemdstasche und das war es, z.B..
Da du Besitzer einer kleinen Firma bist, findest du diese Position vielleicht gut und meinst, sie kann dich nicht treffen.

Aber wie sähe es dann mit der Steuer aus? Private Nutzung eines dienstlich angeschafften und von der Steuer abgesetzten Kugelschreibers etc..
Kannst du da die Hand zum Schwure heben, oder ist das was anderes?

Ich finde, man sollte mit den Füßen auf dem Boden bleiben.

Gruß Helmut



Hurra!!!

Dienstlich angeschaffter Kuli in teilweiser privater Nutzung
Das solltest Du mal einem Finanzbeamten oder einem Steuerberater erzählen!! Da haben die dann auch was zu lachen! Von wegen auf dem Boden bleiben!!!

Aber mal im Ernst:
Stell Dir mal vor Du hast Hundert Mitarbeiter und jeder nimmt sich eine Kuli für nen Euro oder einen Pack Kopierpapier für 4€ mit! Wie würdest Du es dann finden wenn dieser Betrag dann bei Dir von deinem Lohn abgehalten werden würde! Wo willst Du denn da die Grenze ziehen??
Ich bin selber auch schon bestohlen worden und für mich war der Wert des Gutes eher zweitrangig! Für mich war die Entäuschung das ich mich so in einem Menschen getäuscht habe viel schlimmer!

Nochmals:
Sollte die Damen nicht gestohlen haben und das ganze war nur Vorwand, dann ist das eine Riesen Sauerei!

viele Grüße
Ralph

--
http://www.funpic.de/fotoalbum/flock1206

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   YellowBlue

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User seit 09.05.2004
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 Geschrieben am 25.02.2009 um 11:42 Uhr   
Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Sicher kann man auch wegen Cent-Beträgen theoretisch kündigen - in diesem Fall sollte man aber erstmal abmahnen oder andere Möglichkeiten ausschöpfen, und erst bei erneuter Verfehlung kündigen.

--
MfG Thomas
"Go on board a westbound 747"
***
1999-2006 SLK 200 AMG designo
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   ABC

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Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
 Geschrieben am 25.02.2009 um 11:50 Uhr   
Hallo nochmal zusammen,

man kann es übrigens auch so sehen:
- Wer in seinem Betrieb aktiv für die Gewerkschaft arbeitet, reduziert damit das Risiko, dort entlassen zu werden, weil der Arbeitgeber natürlich bei einer Entlassung von der Gewerkschaft gleich unter Generalverdacht gestellt wird. Mitglieder des Betriebsrates dürfen sogar meines Wissens ganz offiziell nicht gekündigt werden.
- Andererseits reduziert der Arbeitnehmer damit aber auch die Chancen, wenn er doch aus der Firma ausscheidet, dann wieder einen neuen Job zu bekommen. Denn welcher Chef will schon einen Gewerkschafter als Mitarbeiter?

Genau dieses Problem hat nun wohl diese - mit Verlaub - etwas dreiste Frau, die auch noch ihre Kollegin per Falschaussage beschuldigt hat (das kehren ihre sie unterstützenden Freunde und die Gewerkschaft natürlich unter den Tisch). Denn durch die dummdreiste Klage weiß nun die ganze Nation über sie Bescheid, und erst Recht jeder Berliner Supermarktleiter.

Was ich auch noch sagen möchte: Das ist hier kein Kampf "David gegen Goliath", sondern "Goliath gegen Goliath", sprich Tengelmann gegen die Gewerkschaft. Denn die Gewerkschaft schlachtet den Fall doch natürlich zu ihren Gunsten aus.

--
Grüße
ABC
____________________________________________________________________

Mein 6. SLK seit '97: R171 350 7G iridiumsilber (EZ 07/2004)
Es gibt immer Ausnahmen von der Regel - deshalb ist die Regel aber nicht falsch!

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   TealC



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Forenprinz
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Beiträge: 5217
User seit 24.09.2001

User fördert mbslk.de
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 25.02.2009 um 12:03 Uhr   
Moin !

ich glaube langsam verlieren wir den wahren Grund hier aus den Augen, die Diskussion sollte nicht dahin gehen ob der Diebstahl eines Kulis oder von 1,30 € etc eine Kündigung rechtfertigen.

Es geht hier darum ob diese Tat wirklich stattgefunden hat und Frau E. wirklich unberechtigterweise 2 Pfandbons eingelöst hat !

Also das System bei Kaisers ist so, das der Personalkauf dort abgezeichnet werden muss. D.H. Frau E. muss die Pfandbons von einer Kollegin gegenzeichnen lassen, dass sie diese Bons berechtigt an der Kasse einlöst. Frau E. sagt IHRE vorgelegten BONS waren abgezeichnet. Der Vorgang hat sich nach Ladenschluss abgespielt, sodass sogar 2 Kolleginnen mit ihr am Kassenband waren. 2 Tage später sollen diese Bons nun plötzlich NICHT mehr gegengezeichnet gewesen sein ! Fakt ist auch das Tengelman ihr vorwirft 2 Bons eingelöst zu haben die Kunden am Pfandautomaten vergessen haben ! Also noch nicht einmal das sie eingelöste Bon aus dem Büro genommen hat und nochmals eingelöst hat sondern 2 Bon die sie im Laden gefunden haben soll !

So und im Zusammenhang mit der Betriebsratsgründung und der Äußerungen die Frau E. bzgl der Personalpolitik der Kolleginnen gegenüber dem Konzern gemacht hat, nämlich das Ihre Kollegen alle nur Zeitverträge haben, die dann ggf nach Willkür des Marktleiters verlängert werden. Somit hebelt Tengelmann das Recht auf Betriebsratsgründung aus.

So hinzu kommt das ein Mitarbeiter der zur Wahl des Personalrats vorgeschlagen wird, in der Sekunde in dem der Name gegenüber der Firmenleitung genannt wird, Kündigungsschutz besitzt. Dieser Kündigungsschutz ist nur bei schweren vergehen wie Diebstahl zu umgehen. SOOOO Also wird nun dem Mitarbeiter etwas "untergeschoben" und muss in dem Falle einer Verdachtskündigung die in diesem Falle bei Frau E. ausgesprochen wurde nicht der Arbeitgeber nachweisen DAS der Mitarbeiter gestohlen hat, sondern der Mitarbeiter nachweisen das er NICHT gestohlen hat ! es reicht dem Arbeitgeber also nur der Verdacht aus ! Also das Beispiel des Anwaltes von Frau E. bei Kerner gestern Abend macht das sehr deutlich. Man steckt einem Betriebsratskandidaten 2-3 (da kommen wieder Eure Kugelschreiber) Kugelschreiber in die Tasche und der Pförtner kontrolliert den Tag diesen Mitarbeiter und findet diese 2-3 Kugelschreiber. Somit kann die Firma eine Verdachtskündigung aussprechen. Das reicht aus. Wie soll der Mitarbeiter denn nun nachweisen das ihm diese Kulis in die Tasche gesteckt wurden ??? UNMÖGLICH. Die Firma muss aber im Gegenzug nicht beweisen, dass der Mitarbeiter diese Kulis selber eingesteckt hat. Die Tatsache das sie in der Tasche waren reicht aus !

Clevere Ausnutzung des geltenden Rechts würde ich mal sagen !

UND DAS IST es was mir an dieser Sache gewaltig aufstößt.

Gruß

Teal´C

--
Supersprint-Doppeloval - Ist er zu laut, seid Ihr zu SCHWACH !

Webmaster Wikinger-Stammtisch Schleswig-Holstein & Hamburg http://www.mbslk-sh.de

Ich hab ihn gefahren, einen 190 SL BJ 1960.. jetzt noch den Flügeltürer und ich kann beruhigt sterben...

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 25.02.2009 um 13:48 Uhr   
Interessante Sichtweisen.
Ich habe "Kerner" gestern auch gesehen und kann Tealc nur Recht geben. Wie schon gesagt im Kern geht es um die "Verdachtskündigung", die die Arbeitnehmer in ihren Rechten benachteiligt.
Im Strafrecht findet eine andere Regelung Anwendung, die des Schuldbeweises.
Das Arbeitsrecht hat jedoch die Möglichkeit der "Verdachtskündigung".
Ich sehe es ähnlich, es ist eine veralterte Rechtsprechnung die dringend geändert werden muss, damit sie dem heutigen Arbeitsalltag gerecht wird!!!!!!
Es bleibt zu hoffen, das die Politiker diesen Fall zum Anlass nehmen, endlich an dem Gesetz etwas zu sinnvoll zu verändern.

Agnetha

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   Helmut aus Köln

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User seit 24.07.2000
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 25.02.2009 um 15:03 Uhr   


flock1206 schrieb:
Dienstlich angeschaffter Kuli in teilweiser privater Nutzung
Das solltest Du mal einem Finanzbeamten oder einem Steuerberater erzählen!! Da haben die dann auch was zu lachen!



Die Absurdität des Kugelschreibervergleichs scheint also angekommen zu sein. Nicht einmal das Finanzamt ist so kleinlich, war die Botschaft von mir.

Die Grenze würde ich dort ziehen, wo man sich nicht mehr auf einen Irrtum im Trubel des Arbeitsalltags berufen kann.
Der Kugelschreiber in der Hemdtasche landet dort ganz unbewußt, die Packung Kopierpapier im Aktenkoffer sicher nicht und wäre deutlich über der Grenze.

Vertrauen ist ein wesentlicher Produktivitätsfaktor und sollte daher gepflegt werden. Das gilt nicht nur im Kleinklima einer Firma , sondern auch im makroökonomischen Sinne für ganze Regionen.

Gruß Helmut

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   S - FP 230

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Beiträge: 5514
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 25.02.2009 um 15:57 Uhr   
Nur mal ohne Wertung des tatächlich etwas dubiosen Sachverhalts, den wir nicht klären können.

Wer klaut fliegt!

Wer wegen 1,30 EUR lange Finger macht, der kann bei 130 EUR und erst nicht bei 1.300 die Finger von lassen. Und wenn jemand in einer Position ist, in welcher er mit Geld zu tun hat ist die Kündigung bei nachgewiesenen (!) Diebstahl ein absolutes Muß!

Deshalb kann ich eine Bagatellgrenze für diese Fälle nicht akzeptieren!

Genausowenig aber auch diese scheinbar "mögliche/übliche" Verdachtskündigung.

Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung und selbst bei Mord wird in Zweifel für den Angeklagten entschieden!

Für mich eine absolut unbefriedigende und nicht nachvollziebare Geschichte!

Aber mal ernsthaft! Wenn ich als Arbeitnehmer solchen Repressalien ausgesetzt bin, muß ich mich extrem in Acht nehmen und darf keine Fehler machen. Da wir alle Menschen sind und Fehler geschehen, bleibt einen in einem solchen Fall wahrscheinlich nur der Arbeitsplatzwechsel?!

Jetzt hat die Dame keinen Job mehr, ist vorbestraft und hat ein entsprechendes Zeugnis, mit welchem sie wahrscheinlich nie mehr eine Stelle als Kassierin erhält!

Gruß

Frank Peter


--
Was wären wir ohne Katzenhaare auf der Butter?
Ganz arme Menschen!!!

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   hal9000

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Beiträge: 3709
User seit 17.03.2007
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 25.02.2009 um 17:55 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von hal9000 am 25.02.2009 um 18:28 Uhr ]

Hal.lo,

in einer Welt, in der Banker, die Milliarden verzocken, noch Millionen Boni hinterher geschmissen bekommen, ist dieses Urteil ein Tritt in die Eier!

Ich hoffe nur, dass das Bundesverfassungsgericht (wohl eher nicht...) oder der Europäische Gerichtshof für Menschnrechte (vielleicht eher...) dieses Urteil kassieren und es als das bloßstellen, was es ist:

Eine krasse Fehlentscheidung, die Grund- und Menschenrechte mit Füßen tritt und der selbst der geringste Hauch von Verhältnismässigkeit fehlt - reine Klassenjustiz im Arbeitgeberinteresse.

Wer so mit Menschen umgeht, braucht sich über Staats- und Rechtsverdrossenheit in dieser Berliner Republik wirklich nicht zu wundern.

Und Verbrecher wie Hartz, Ackermann, Zumwinkel und Konsorten lachen sich ins Fäustchen...

Die haben ihre ergaunerten Millionen ja sicher!

DIESER STAAT STINKT ZUM HIMMEL!!!

--
Herzliche Grüße!

Hal

---------

"Everything is proceeding as I have foreseen it..."

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   silberbenz

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geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 25.02.2009 um 18:21 Uhr   
hallo an einen Rechtsstaat glaube ich aus Eigenerfahrung schon lange nicht mehr.
jedoch ist wohl fast jeder Richter in der Lage, erst recht wenn er seine eigene Karriere im Auge hat, zu wissen was er tut.
Es ist ihm klar, dass solch ein Fall hohe Öffentlichkeitswirkung hat, wegen der Fakten und wegen der Streitparteien an sich.
Er wird sich also hüten nach Lust und Laune und ohne Beweise zu urteilen.
Wer am Diebstahl zweifelt sollte also auch tunlichst auch an der Behauptung die " gute Fee " wollte einen Betriebsrat gründen zweifeln.
Denn Irgendwas muss sich die Gegenseite, inklusve der Gewerkschaft, von Kaisers ja aus dem Ärmel schütteln. Macht sich doch gut im " Blöd-Öffentlichkeitsblättchen, wie man sieht

Laut einem Rechtssachverständigen , welcher die Begründung des Urteils im TV analysierte ist sehr wohl von einem beweisbaren Diebstahl auszugehen. Und Dieb bleibt Dieb
Und Manager bleibt Manager
Für mich sind das Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
Die Manager " dieben " eben vertraglich ligitim.
Fazit ist doch aber , dass ein Vertrauensverhältniss zw AG und AN einfach nie mehr gegeben sein wird und somit eine Kündigung absolut richtig war.
silberbenz

--
SLK - Ein Frack aus Blech

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 25.02.2009 um 18:22 Uhr   
@hal

Wieder mal vielen Dank für Deinen Klartext. Wäre noch soviel hinzuzufügen und doch ist alles geschrieben.

Ein langes Leben wünscht Dir

Horst

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