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| Geschrieben am 07.04.2008 um 22:07 Uhr  
| Hallo alle zusammen,
seid Ihr sicher, dass die Selbstfahrer-Klausel (die ich übrigens auch habe) ein Steuern des Fahrzeugs gänzlich untersagt? Vielleicht können dazu ja mal die Versicherungsexperten Stellung nehmen?
@Frankman
Wo biste denn, wenn man Dich mal braucht?
--
Grüße aus der Mainmetropole
Tom
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User seit 26.02.2008
| Geschrieben am 08.04.2008 um 07:36 Uhr  
| Jein, das ist in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft in den Tarifbestimmungen geregelt !
Zum Beispiel hast du keine Höherstufung des Jahresbeitrages bei manchen Gesellschaften bei :
Fahrten durch Dritte in Notsituationen ( betrunken zählt nicht )
Kaufinteressenten
Werkstattangehörige oder Hotelangestellte in Ausübung ihrer Dienste
Wenn du eine Singleklausel hast und als Beispiel für 2 Wochen das Auto deiner Schwester gibst, kannst du das kurz telefonisch deiner Versicherung melden und die vermerken das für den Zeitraum in der Regel kostenlos !
Ansonsten gilt, wenn du sagst du fährst alleine und es fährt jemand anderes und es kommt durch einen Unfall heraus, zahlst du den eigentlichen Jahresbeitrag ab Anfang des Jahres, so wie als hättest du den anderen Fahrer mitversichert.
--
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User seit 16.02.2001
| Geschrieben am 08.04.2008 um 07:52 Uhr  
| Hi @ll
Höchstens ab und zu meine Frau ( sie fährt aber viiiiiel lieber mit ihrem Ka rum ) und deshalb auch Partnerklausel im Vertrag.
Na ja, Werkstattpersonal und Hotelangestellte auch noch.
Beim Werkstattpersonal sitze ich meistens daneben und das Parken im hoteleigenen Parkhaus versuche ich möglichst immer selber zu machen.
Grüße von Jürgen aus dem Erftkreis
--
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 08.04.2008 um 14:07 Uhr  
| Hallo,
meinen SL dürfen mein Sohn und meine Partnerin fahren. Es ist alles versicherungstechnisch geregelt.
Probleme wegen "schlechter" Behandlung meines Fahrzeugs habe ich bei beiden nicht.
Motor ist Motor und Getriebe ist Getriebe. Lediglich die Reifen werden durch meinen Sohn etwas stärker beansprucht
--
Grüße, Lutz
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Der SL ist ein erfüllter Traum - nur gewöhnt man sich so schnell an das Schöne und Angenehme. | Antworten
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User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 10.04.2008 um 09:54 Uhr  
| Moin!
Laut meines VS-Vertrages dürfen nur ich und meine Perle mit dem SLK fahren. Zugegeben, meine Flamme ist bisher noch nie mit dem SLK gefahren - sie traut sich nicht so richtig wegen der Leistung.
Nicht weil sie Angst hat, aber sie meinte dass sie wahrscheinlich immer viel zu schnell fahren würde. Zugegeben, der Sprung vom Twingo auf einen SLK ist schon ziemlich gewaltig.
Der Sohn ist schon gefahren und ich hätte primär bei "vertrauenwürdigen Personen" keine Probleme damit...
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Viele Grüße aus Hamburgs Umland > Olaf
SLK 230 FL, Linaritblau, ovale SS-Posaune, Chromdings, GenII mit LWR, 3-Lami Ori-Grillumbau als Einzelstück und hassunichgesehn...
Die Raute im Herzen... | Antworten
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