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| Geschrieben am 11.08.2007 um 20:20 Uhr  
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Frank-WOB schrieb:
<font color='#AB2929'>[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Frank-WOB am 09.08.2007 um 23:53 Uhr ]</font>
Moin moin,
ich habe mir den Bericht eben bei K1 Magazin angeschaut.
Auszug rtv:
Ein als Familienkutsche getarntes mobiles Blitzgerät - für die Beamten der Verkehrspolizei Neumünster eine wirksame Waffe gegen Temporowdys. Und so funktioniert sie: Der Mini-Van mit hoch moderner Radaranlage im Kofferraum fährt auf der Mittelspur und hält sich dabei stur ans Tempolimit. Wer links überholt, wird abgeblitzt - und abkassiert. In Schleswig-Holstein gibt es das "Moving Radar" schon länger, andere Bundesländer lehnten es bisher ab. Grund: Die Blitz-Methode galt als zu unpräzise, die Fotos wurden nicht von allen Gerichten als Beweismittel akzeptiert. Nun aber soll sich die Technik so verbessert haben, dass sie in Zukunft überall eingesetzt werden kann. "K1 Magazin" hat die umstrittene High-Tech-Waffe der Polizei unter die Lupe genommen... #
Pure Abzocke auf mehrspurigen Bundesstraßen und Autobahnen.
Beste Grüße
Frank
Edit: hatte irrtümlich K1 Reportage geschrieben.
--
Verschiedene Meinungen, unterschiedliche Auffassungen, ohne Kontraste gäbe es auch keine Farben und MBSLK
Moin Frank,
irgendwie verstehe ich die ganze Aufregung nicht. Hier rings um München sind massenhaft Kameras in den Schilderbrücken verbaut. Das ist Normalität. Freundlicherweise hat man eine relativ große Toleranz eingestellt. Da muss der Fahrer schon deutlich drüber sein, damit die auslösen.
Ob Schilderbrücke oder Familienkutsche ist doch wurscht. Schneller zu fahren als erlaubt ist verboten. Logisch, nicht? Und wer es trotzdem riskiert, muss eben mit einem Knöllchen rechnen.
MfG
Hans
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| Geschrieben am 11.08.2007 um 20:24 Uhr  
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accpralle schrieb:
27 % zu schnell !!!!!
Damit bist du ja schon ein hemmungsloser Raser ! Noch dazu in einer 30er Zone ? Da kommt gleich noch versuchter Kindermord dazu....
Gerd
Ja, ich weiß, eigene Blödheit und Gewohnheit. Das ist eine Straße, wo nur nachts, also zwischen 22 und 6 Uhr 30 gilt, sonst ist da 50. Naja, und weil ich da lange nicht nachts gefahren bin, habe ich nicht mehr dran gedacht....schäm
Gruß
Guido
P.S.: zum Glück hatte ich noch 2 Autos vor mir...
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| Geschrieben am 11.08.2007 um 20:25 Uhr  
| Mit zunehmenden knappen Kassen werden die Autofahrer geschröpft.
OT on:
Ich frage mich schon die ganze Zeit, wieso eigentlich die Strafen für Autofahrer und Radfahrer unterschiedlich? Wenn ein Radfahrer bei "rot" über die Ampel fährt, bekommt er keinen Punkt und zahlt nur 40,- €. Die Owi ist doch gleich.
OT off
Ist wohl doch einfacher, sich die Kohle vom Autofaherer zu holen.
--
------ mike -------
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| Geschrieben am 11.08.2007 um 21:08 Uhr  
|
mike_bu schrieb:
Mit zunehmenden knappen Kassen werden die Autofahrer geschröpft.
OT on:
Ich frage mich schon die ganze Zeit, wieso eigentlich die Strafen für Autofahrer und Radfahrer unterschiedlich? Wenn ein Radfahrer bei "rot" über die Ampel fährt, bekommt er keinen Punkt und zahlt nur 40,- €. Die Owi ist doch gleich.
OT off
Ist wohl doch einfacher, sich die Kohle vom Autofaherer zu holen.
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------ mike -------
** carpe diem **
Hallo Mike
Also laut meinem Verwarngeldkatalog zahlt ein Radfahrer der das Rotlicht einer LZA oder richtiger Weise LSA (Lichtsignalanlage) nicht beachtet ein Verwarngeld in Höhe von 25 €.
Und genau soviel habe ich den Jungs und Mädels bisher auch abgenommen. Nicht mehr oder weniger.
Gruß
Jörg
--
Der Hund ist das einzige Wesen auf Erden, das dich mehr liebt als sich selbst.
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| Geschrieben am 11.08.2007 um 21:29 Uhr  
|
Joschi schrieb:
mike_bu schrieb:
Mit zunehmenden knappen Kassen werden die Autofahrer geschröpft.
OT on:
Ich frage mich schon die ganze Zeit, wieso eigentlich die Strafen für Autofahrer und Radfahrer unterschiedlich? Wenn ein Radfahrer bei "rot" über die Ampel fährt, bekommt er keinen Punkt und zahlt nur 40,- €. Die Owi ist doch gleich.
OT off
Ist wohl doch einfacher, sich die Kohle vom Autofaherer zu holen.
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Hallo Mike
Also laut meinem Verwarngeldkatalog zahlt ein Radfahrer der das Rotlicht einer LZA oder richtiger Weise LSA (Lichtsignalanlage) nicht beachtet ein Verwarngeld in Höhe von 25 €.
Und genau soviel habe ich den Jungs und Mädels bisher auch abgenommen. Nicht mehr oder weniger.
Gruß
Jörg
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Hi Jörg
25,- € für rot, o.k, die 40 waren nur geschätzt.
Aber das beantwortet immer noch nicht meine Frage, warum für die gleiche Owi ein Radfahrer weniger bezahlt. Hier wird m.E. mit zweierlei Maß gemessen.
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| Geschrieben am 13.08.2007 um 18:48 Uhr  
| Echt? Heißt das LSA? Sollte ich das immer falsch geschrieben haben? Moment.. ah, hier: § 40 StVO, Zeichen 131: "Lichtzeichenanlage"
Was mich bei Radfahrern ja immer aufregt, ist das immer wieder vorkommende Befahren eines Radweges gegen die vorgegebene Fahrtrichtung. Letztens hätte ich so einen fast auf der Motorhaube gehabt und musste mir von dem Penner dann noch ein 'Du kleiner Pisser' anhören... . Ich hoffe, irgendwann erwischts ihn mal.
Gruß,
Georg
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