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Klatsch und Tratsch » » Thema: Wer hat Ahnung von PayPal ? |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8014
User seit 06.08.2005
| Geschrieben am 17.01.2007 um 03:02 Uhr  
| Sodalle, hab mich mal inzwischen bei PayPal angemeldet und mein Konto mittels dieser zwei Überweisungenn von Centbeträgen freischalten lassen. Kann ich also sofort loslegen und was einkaufen ? ... kommt mir etwas seltsam einfach vor ...
Bei einem Kauf bekommt der Verkäufer quasi eine Zahlungsbestätigung von P.P. und schickt die Ware gleich los ... das "reelle Geld" wird dann von meinem Konto abgebucht wenn ich recht verstanden habe .... somit laufen Versand und Zahlung quasi paralell und nicht wie bisher nacheinander... ???
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 7319
User seit 13.12.2002
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1686
User seit 31.03.2002
| Geschrieben am 17.01.2007 um 11:33 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Toto am 17.01.2007 um 11:34 Uhr ]
SilverCruiser schrieb:
Sodalle, hab mich mal inzwischen bei PayPal angemeldet und mein Konto mittels dieser zwei Überweisungenn von Centbeträgen freischalten lassen. Kann ich also sofort loslegen und was einkaufen ? ... kommt mir etwas seltsam einfach vor ...
Hallo SilverCruiser,
ja, klingt komisch, ist aber so
Bei einem Kauf bekommt der Verkäufer quasi eine Zahlungsbestätigung von P.P. und schickt die Ware gleich los ... das "reelle Geld" wird dann von meinem Konto abgebucht wenn ich recht verstanden habe .... somit laufen Versand und Zahlung quasi paralell und nicht wie bisher nacheinander... ???
Yep.
Der Verkäufer erhält von PayPal sofort die Gutschrift und kann darüber verfügen.
PayPal ist also für die Banklaufzeit eine Art Kreditkarte.
Es ist also die schnellste Art bei eBay zu bezahlen.
Im günstigsten Fall Ware sofort nach Auktionsende bezahlt und verschickt - und schon am nächsten Tag klingelt der Postmann.
Ich bevorzuge beim Kauf auf eBay Anbieter, bei den man per PayPal bezahlen kann.
Einmal habe ich auch schon die PayPal-Garantie beim eBay-Kauf in Anspruch genommen, da die Verkäuferin nicht lieferte.
Das Geld (in dem Fall ca. 24 EUR) wurde komplett nach Ablauf der Fristen (einige Wochen) von PayPal erstattet.
--
Gruß
Andreas | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 21
User seit 14.01.2007
| Geschrieben am 17.01.2007 um 13:54 Uhr  
| Ich bevorzuge beim Kauf auf eBay Anbieter, bei den man per PayPal bezahlen kann.
Einmal habe ich auch schon die PayPal-Garantie beim eBay-Kauf in Anspruch genommen, da die Verkäuferin nicht lieferte.
Das Geld (in dem Fall ca. 24 EUR) wurde komplett nach Ablauf der Fristen (einige Wochen) von PayPal erstattet.
--
Gruß
Andreas
Hallo Andreas,
kurze Frage zu der von Dir angesprochenen paypal Garantie. Auch ich habe vor ca. 1 Woche einen ebay Verkäufer bei paypal gemeldet, nachdem dieser Axxxxx 4 Wochen weder lieferte oder auf mails/fax reagierte.
Jetzt hatte ich erwartet paypal meldet sich nach meiner Anzeige irgendwann mal - nix. Wielange hat es gedauert bis bei Dir eine Reaktion oder das Geld von paypal kam?
nette Grüße von INA
Überzeugter paypal`erIn sowohl beim Kauf wie beim Verkauf, da allerdings eingeschränkt - da ab Januar Gebühren verlangt werden | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1686
User seit 31.03.2002
| Geschrieben am 17.01.2007 um 15:25 Uhr  
|
Hallo Andreas,
kurze Frage zu der von Dir angesprochenen paypal Garantie. Auch ich habe vor ca. 1 Woche einen ebay Verkäufer bei paypal gemeldet, nachdem dieser Axxxxx 4 Wochen weder lieferte oder auf mails/fax reagierte.
Jetzt hatte ich erwartet paypal meldet sich nach meiner Anzeige irgendwann mal - nix. Wielange hat es gedauert bis bei Dir eine Reaktion oder das Geld von paypal kam?
Hallo INA,
AFAIR habe ich da bei meinem PayPal-Account unter "Konfliktlösungen" immer mal wieder nach dem Stand der Dinge aktiv nachgeschaut.
Hier die Transaktionsdetails:
Ursprüngliche Transaktion
Datum Art Status Details Betrag
19. Jul 2006 Zahlung An XXX Storniert ... -€24,01 EUR
Dazugehörige Transaktionen
Datum Art Status Details Betrag
19. Jul 2006 Einzahlung vom Bankkonto (Lastschrift) Abgeschlossen Details €24,01 EUR
12. Aug 2006 Rücklastschrift Abgeschlossen Details €24,01 EUR
Betrag: €0,00 EUR
Und hier des sogenannten PayPal-Konfliktprotokoll:
Das Konfliktprotokoll enthält alle Vorgänge in Zusammenhang mit Ihrer Forderung.
Datum Beteiligter Details zur Aktion
12. Aug 2006 PayPal Fall geschlossen
12. Aug 2006 PayPal Rückzahlung ausgezahlt
12. Aug 2006 PayPal E-Mail an Verkäufer gesendet
12. Aug 2006 PayPal E-Mail an Verkäufer gesendet
12. Aug 2006 PayPal E-Mail an Käufer gesendet
2. Aug 2006 PayPal E-Mail an Verkäufer gesendet
2. Aug 2006 PayPal E-Mail an Käufer gesendet
2. Aug 2006 Käufer Antrag auf Käuferschutz wurde gestellt
30. Jul 2006 PayPal E-Mail an Verkäufer gesendet
30. Jul 2006 PayPal E-Mail an Käufer gesendet
2. Aug 2006 Käufer Unstimmigkeit zur Klärung gemeldet
--
Gruß
Andreas | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 21
User seit 14.01.2007
| Geschrieben am 17.01.2007 um 15:53 Uhr  
| Hallo INA,
AFAIR habe ich da bei meinem PayPal-Account unter "Konfliktlösungen" immer mal wieder nach dem Stand der Dinge aktiv nachgeschaut.
Hier die Transaktionsdetails:
Ursprüngliche Transaktion
Datum Art Status Details Betrag
19. Jul 2006 Zahlung An XXX Storniert ... -€24,01 EUR
Dazugehörige Transaktionen
Datum Art Status Details Betrag
19. Jul 2006 Einzahlung vom Bankkonto (Lastschrift) Abgeschlossen Details €24,01 EUR
12. Aug 2006 Rücklastschrift Abgeschlossen Details €24,01 EUR
Betrag: €0,00 EUR
Und hier des sogenannten PayPal-Konfliktprotokoll:
Das Konfliktprotokoll enthält alle Vorgänge in Zusammenhang mit Ihrer Forderung.
Datum Beteiligter Details zur Aktion
12. Aug 2006 PayPal Fall geschlossen
12. Aug 2006 PayPal Rückzahlung ausgezahlt
12. Aug 2006 PayPal E-Mail an Verkäufer gesendet
12. Aug 2006 PayPal E-Mail an Verkäufer gesendet
12. Aug 2006 PayPal E-Mail an Käufer gesendet
2. Aug 2006 PayPal E-Mail an Verkäufer gesendet
2. Aug 2006 PayPal E-Mail an Käufer gesendet
2. Aug 2006 Käufer Antrag auf Käuferschutz wurde gestellt
30. Jul 2006 PayPal E-Mail an Verkäufer gesendet
30. Jul 2006 PayPal E-Mail an Käufer gesendet
2. Aug 2006 Käufer Unstimmigkeit zur Klärung gemeldet
--
Gruß
Andreas
Hi Andreas,
danke für die ausführliche Beschreibung.
Habe gerade bei paypal recherchiert und den momentanen Stand abgerufen. "warten auf Antwort des Verkäufers"
Na hoffentlich wartet paypal nicht so lange wie ich...
Die ursprüngliche Transaktion war am 11.12.2006 gemeldet habe ich den Vorfall am 09.01.2007.
Der ersteigerte Artikel sollte eigentlich Weihnachten unterm Baum liegen
nette Grüße von INA | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1686
User seit 31.03.2002
| Geschrieben am 17.01.2007 um 16:59 Uhr  
|
MI 412 schrieb:
Hi Andreas,
danke für die ausführliche Beschreibung.
Hallo INA,
gern geschehen.
Habe gerade bei paypal recherchiert und den momentanen Stand abgerufen. "warten auf Antwort des Verkäufers"
Na hoffentlich wartet paypal nicht so lange wie ich...
Die ursprüngliche Transaktion war am 11.12.2006 gemeldet habe ich den Vorfall am 09.01.2007.
Der ersteigerte Artikel sollte eigentlich Weihnachten unterm Baum liegen
Bei mir waren es 10 Tage zw. Meldung und Erstattung.
Ausschlaggebend für die Entscheidung zu meinen Gunsten war wohl die Nicht-Beantwortung der PayPal-eMails durch die Verkäuferin.
Hier die abschließende Mail von PayPal:
Wir haben die Untersuchung zu Ihrer Beschwerde abgeschlossen.
Wir haben zu Ihren Gunsten entschieden und den Betrag vom Verkäufer zurückerlangt.
Wir konnten 24,01 EUR zurückerlangen, und dieser Betrag wurde Ihrem Konto gutgeschrieben. Es kann bis zu fünf Werktage dauern, bis der Ausgleich auf Ihrem Konto ausgewiesen wird.
Wenn Ihnen der Verkäufer noch einen weiteren Betrag schuldet, werden wir alle Anstrengungen unternehmen, um den Restbetrag vom Verkäufer einzutreiben.
Seien Sie darüber hinaus versichert, dass wir entsprechende Maßnahmen gegen den Verkäufer ergreifen werden, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers für die Rückzahlung des Ihnen geschuldeten Betrags nicht ausreichend gedeckt ist; dazu zählt z. B. eine Beschränkung der Kontozugriffsrechte für den Verkäufer.
Hier die anfängliche Eingangsbestätigung meiner Beschwerde bei PayPal:
Wir werden uns bemühen, diese Forderung innerhalb von 30 Tagen zu klären.
Möglicherweise benötigen wir zum Abschluss unserer Untersuchung zusätzliche Zeit.
Sie werden demnächst per E-Mail aufgefordert, zusätzliche Angaben zu machen. Wenn Sie PayPal zur Klärung einschalten, weil Sie glauben, gefälschte oder unechte Ware erhalten zu haben, werden Sie möglicherweise dazu aufgefordert, eine Unechtheitsbescheinigung von einem seriösen Experten vorzulegen, der Ihre Forderung untermauern kann. Kosten, die mit etwaigen Gutachten verbunden sind, haben Sie zu tragen. Dieses Schreiben sollte einen offiziellen Briefkopf sowie Kontaktinformationen enthalten, damit wir Ihren Fall ggf. mit dem Experten besprechen können.
Ihre Unterstützung ist für diese Untersuchung entscheidend. Es ist außerdem wichtig, dass Sie auf Informationsanforderungen innerhalb des angegebenen Zeitrahmens antworten. Wenn Sie dieser Forderung nicht nachkommen, wird die Forderung abgelehnt und Sie verwirken die Möglichkeit einer Rückzahlung.
Wenn der Fall zu Ihren Gunsten entschieden wird, garantiert der PayPal-Käuferschutz eine Rückerstattung der Beträge von bis zu 500,00 EUR.
--
Gruß
Andreas | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 21
User seit 14.01.2007
| Geschrieben am 19.01.2007 um 21:29 Uhr  
| Hallo Andreas,
genau wie von Dir beschrieben erhielt ich soeben diese mail:
Hier die abschließende Mail von PayPal:
Wir haben die Untersuchung zu Ihrer Beschwerde abgeschlossen.
Wir haben zu Ihren Gunsten entschieden und den Betrag vom Verkäufer zurückerlangt.
Wir konnten xx.xx EUR zurückerlangen, und dieser Betrag wurde Ihrem Konto gutgeschrieben. Es kann bis zu fünf Werktage dauern, bis der Ausgleich auf Ihrem Konto ausgewiesen wird.
Wenn Ihnen der Verkäufer noch einen weiteren Betrag schuldet, werden wir alle Anstrengungen unternehmen, um den Restbetrag vom Verkäufer einzutreiben.
Seien Sie darüber hinaus versichert, dass wir entsprechende Maßnahmen gegen den Verkäufer ergreifen werden, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers für die Rückzahlung des Ihnen geschuldeten Betrags nicht ausreichend gedeckt ist; dazu zählt z. B. eine Beschränkung der Kontozugriffsrechte für den Verkäufer.
Na wenn das mal kein Zufall ist, das wir uns hier darüber unterhalten haben
Was ich nicht so toll fand sind die zukünftigen gebühren die paypal ab 15.02.2007 einführen will
Schade oder?
--
auf baldiges "Wiederkommunizieren"
bye,bye INA
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