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Klatsch und Tratsch » » Thema: Unser (Ex) Präsi noch Vorbild oder ist er reales Vorbild |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 08.01.2012 um 13:24 Uhr  
| Was jetzt abläuft ist wirklich schäbig, auch wenn ich eindeutig für den Abtritt von Wulff bin!
Bisher hatte das Amt kräftige Kratzer, aber mittlerweile ist man wirklich dabei das Amt völlig zu beschädigen!
Wenn da ein paar hundert Leute ihren Schuhauftritt haben ist das zulässige Meinungs- und Demonstrationsäußerung. Aber muß man das in aller epischer Breite und mit hämischen Kommentaren versehen so senden?
Auch daß Wulff hier "aufmunternde" Worte für seine Mannschaft findet, ist doch völlig normal! Wer führt muß die Leute motivieren und wenn er das so tut, ist das doch ok!
Wir erwarten doch von unserem Chef auch aufmunternde 'Worte und nicht die Aussage jetzt sind wir am Ar...!
Auch dass jetzt immer mehr politische Gegner sich aus der Deckung wagen ist doch schäbig! Das ist wie in der S-Bahn, wenn auf den am Boden liegenden Gegner eingetreten wird!
Man sollte jetzt wirklich mal zur Ruhe kommen und nicht jeden Furz des Bundespräsidenten, wenn möglich negativ, berichten.
Aufklären und wenn nichts weiter zu finden ist, weiter, auch wenn es uns mit diesem Bundespräsidenten nicht paßt.
Alles was jetzt nach kommt leidet doch unter der ganzen Affäre und er wird irgendwann nicht mehr vernüftig sein Amt führen können, da ihm jeder aufs Fell schaut und wehe er übernachtet bei Freunden, trifft sich mit Wirtschaftbossen oder was auch immer!
Ich kann nur sagen pfui! Das wünsche ihc keinem, auch nicht Wullf und unserem Land!
Das ist völlig daneben was jetzt ab läuft und ich hoffe inständig, dass jetzt Ruhe einkehrt.
Sollten neue Fakten auf den Tisch kommen, dann ok, dann hat er verloren, wenn nein, laßt ihm die Chance jetzt ein besserer Präsident zu sein, wenn er es denn noch schafft und man ihn läßt!
Glaubt ihr denn wirklich dass sich nach diesem Theater und dieser Hetzjagd noch jemand vernüftiges für dieses Amt finden läßt?
Gruß
Frank
--
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Beitrag von:
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Beiträge: 3709
User seit 17.03.2007
| Geschrieben am 08.01.2012 um 16:03 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von hal9000 am 08.01.2012 um 16:05 Uhr ]
S - FP 230 schrieb:
(.....)
Wir erwarten doch von unserem Chef auch aufmunternde 'Worte und nicht die Aussage jetzt sind wir am Ar...!
(.....)
Glaubt ihr denn wirklich dass sich nach diesem Theater und dieser Hetzjagd noch jemand vernüftiges für dieses Amt finden läßt?
Hal.lo Frank,
im Großen und Ganzen geb' ich dir ja Recht, aber zwei Anmerkungen möchte ich schon noch loswerden:
Aufmunternde Worte sind nur angebracht, wenn auch eine Chance auf Besserung real besteht oder wenigstens absehbar ist, aber nicht mehr, wenn sie nur noch von Bunkermentalität geprägte Duchhalteparolen sind! Denn dann sind sie - wie offenbar so manches bei CW...) nur noch ein Symptom von massiver Realitätsverdrängung!
Und ob Wulff, Köhler, Rau und Herzog nun unter die Rubrik "jemand vernünftges" fallen - najaaaa....
Wenn wir dieses eigentlich unnütze Staatsamt beibehalten wollen, dann bitte ohne lebenslange Apanage und mit direkter Volkswahl und vielleicht mal mit einem Kandidaten, der über dem tagespolitischen Gezänke der Politiker steht und sowas wie Würde und Ehrenhaftigkeit ausstrahlt - also wohl eher ein Nichtpolitiker mit ethisch-moralischem Standing wie Gauck oder die Käßmann.
--
Herzliche Grüße!
Hal
--------
"Man kann das ganze Volk eine Zeit lang täuschen;
man kann sogar einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen;
aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen!"
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5513
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 08.01.2012 um 17:16 Uhr  
|
hal9000 schrieb:
Wenn wir dieses eigentlich unnütze Staatsamt beibehalten wollen,
Herzliche Grüße!
Hal
Hallo Hal,
da muß ich Dir widersprechen:
Unterzeichnung und Prüfung von Gesetzen
Jedes Gesetz bedarf zu seinem Inkrafttreten der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten nach Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG. Die Bundespräsidenten haben bisher acht Mal, jedes Mal unter großer öffentlicher Beachtung, Bundesgesetze nicht „ausgefertigt“, das heißt nicht unterzeichnet. In einigen Fällen monierte der Bundespräsident Fehler im Gesetzgebungsverfahren; andere Fälle wurden mit materiellen Verstößen gegen das Grundgesetz begründet.
Formelle Prüfungskompetenz
Der Bundespräsident hat bei der Unterzeichnung von Gesetzen ein formelles Prüfungsrecht, ob diese verfassungsgemäß zustande gekommen sind. Teile der Rechtswissenschaft sehen dies sogar als Prüfungspflicht.
Materielle Prüfungskompetenz
Im Unterschied zur zugestandenen formellen Prüfungskompetenz ist diese hinsichtlich des materiellen Rechts umstritten. Es handelt sich hierbei um die Frage, ob der Bundespräsident ein ihm zur Unterzeichnung vorgelegtes Gesetz auf seine inhaltliche Übereinstimmung mit dem Grundgesetz überprüfen und seine Unterzeichnung von seinem Prüfungsergebnis abhängig machen darf. Damit würde das Gesetz nicht wirksam in Kraft treten können
Bezüglich eines solchen Prüfungsrechts werden verschiedene Ansichten vertreten. Insgesamt ist aber festzuhalten, dass die überwiegende Meinung eine solche Prüfungskompetenz wenigstens in den Fällen zugesteht, in denen ein Verfassungsverstoß offensichtlich ist.
Konsequenzen
Wird ein Gesetz vom Bundespräsidenten nicht unterschrieben, so kommt es nicht zustande.
Der Politik verbleiben als Möglichkeiten
die (verfassungskonforme) Änderung des Gesetzes selbst,
die Änderung des als verletzt beanstandeten Artikels des Grundgesetzes (mit Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat, vgl. Art. 79 Abs. 2 GG),
Organstreit vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und damit die Unrechtmäßigkeit der Verweigerung festzustellen
und
den Bundespräsidenten, was bisher noch nie erfolgt ist, vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen, was zu dessen Amtsenthebung führen kann. Der Antrag auf Erhebung der Anklage muss dabei von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden (Art. 61 Abs. 1 GG).
Quelle
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%A4sident_%28Deutschland%29
Für mich sind das schon wichtige Aufgaben und die Kontrolle dessen was das Parlament so macht erachte ich schon als äußerst wichtig!
Gruß
Frank
--
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Beiträge: 3709
User seit 17.03.2007
| Geschrieben am 08.01.2012 um 17:41 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von hal9000 am 08.01.2012 um 17:43 Uhr ]
Hal.lo Frank,
da muss ich aber grinsen:
AFAIK haben alle BuPräs zusammen seit 1949 in gerade mal 8 Fällen ein Gesetz wegen Verfassungsbedenken nicht unterzeichnet.
Im selben Zeitraum hat des Bundesverfassungsgericht hunderte von Gesetzen - die der jeweilige BuPrä jeweils ohne mit der Wimper zu zucken unterzeichnet hatte... - nachträglich als verfassungswidrig kassiert!
Was würdest Du mit Deinem Qualitätsmanagement machen, wenn es bei einem internen Audit 8 Fehler entdeckt und der externe Auditor findet gleich mehrere hundert...?
--
Herzliche Grüße!
Hal
--------
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Beiträge: 5513
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 08.01.2012 um 17:55 Uhr  
|
hal9000 schrieb:
Hal.lo Frank,
da muss ich aber grinsen:
AFAIK haben alle BuPräs zusammen seit 1949 in gerade mal 8 Fällen ein Gesetz wegen Verfassungsbedenken nicht unterzeichnet.
Im selben Zeitraum hat des Bundesverfassungsgericht hunderte von Gesetzen - die der jeweilige BuPrä jeweils ohne mit der Wimper zu zucken unterzeichnet hatte... - nachträglich als verfassungswidrig kassiert!
Was würdest Du mit Deinem Qualitätsmanagement machen, wenn es bei einem internen Audit 8 Fehler entdeckt und der externe Auditor findet gleich mehrere hundert...?
--
Herzliche Grüße!
Hal
Hallo HAL,
gut gekontert und sicherlich hast Du mit Deinem Vergleich nicht unrecht!
Sicherlich kann und wird ein Bundespräsident nur ganz offensichtliche Fehler dazu nützen, einzugreifen.
Aber wenn Du dieses Forum aufmerksam durch liest wirst Du das von Dir so hoch gelobte Qualitätsmanagenment unserer Autohersteller nicht als Verlgeich heran ziehen.
Wenn man da liest was für offensichtliche Fehler "übersehen" werden, dass Kunden sogar wissentlich oder offensichtlich getäuscht werden - "das ist Stand der Technik" - spricht auch nicht gerade für die gute Qualität des Qualitätsmanagements!
Wenn ich dann lese das eine ganze Menge Fahrzeuge mit gleichem Fehler, siehe z.B. Türverkleidung, ausgeliefert werden und wie lange es dauert bis man überhaupt zu gibt, das ist ein Problem und dann tätig wird, unterscheidet sich das auch nicht so wesentlich!
Da wird abgewogen was ist günstiger und so wird verfahren. Und jede Wette, ohne dieses hervorragende Forum und der eifrigen Mitarbeit der hier angemeldeten "Betatester", wird so manches Problem offen gelegt und unser allseits geliebter Premiumhersteller gezwungen, Remiumqualität ggf. nachzurüsten !
Gruß
Frank
--
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 09.01.2012 um 00:54 Uhr  
| N'abend zusammen,
S - FP 230 schrieb:
Hallo Hal,
da muß ich Dir widersprechen:
...
also widersprochen hatte ich vor drei Tagen schon in dem Artikel-61-GG-Thread, vielleicht nicht so ausführlich und nicht genügend provokant. Die Idee ansich wird durch das Wiederholen nicht besser, und der Vergleich mit dem Qualitätsmanagement-System ist komplett daneben, weil einiges hübsch plakativ verwurstelt wird.
Schon die Funktion des Bundespräsidenten in der Gesetzgebung ist eine andere als die des Bundesverfassungsgerichtes. Wie oben beschrieben ist er die letzte Instanz vor "Ausfertigung" eines Gesetzes, er ist also automatisch im Loop, wohin das Bundesverfassungsgericht angerufen werden muss, wenn der Verdacht auf Verletzung der Verfassung (GG) besteht, oder wie leider in letzter Zeit immer häufiger, wenn es Bundestag und Bundesrat es aufgrund von Parteiengeplänkel nicht gebacken bekommen sich zu einigen.
Zurück zum QM:
Was ist Management? Da müssen auch Entscheidungen getroffen werden, da müssen Risiken und Auftretenswahrscheinlichkeiten abgewogen werden, und ein QM-System ist nicht der Allheilsbringer. Was glaubt der Kunde zu bekommen, was hat der Hersteller diesbezüglich festgelegt? Und selbst wenn ein Problem bekannt ist, ist die Serie nicht von heute auf morgen umgestellt. Ganz nebenbei muss eine serientaugliche konstruktive Lösung her ...
Jedes Audit ist eine Stichprobe! Und wir müssen zwischen System-, Prozess- und Produkt-Audit unterscheiden. Ein externes Audit wird nur bezogen aufs System durchgeführt, d.h. die Organisation des Herstellers. Dort werden aber nur Abweichungen aufgedeckt, keine Fehler, denn diese gibt es nur am Produkt. Im Übrigen laufen diese externen Zertifizierungs-Audits wohlwollender ab, als so manches interne, wenn der Qualitätsleiter von Werk A das Werk B auditiert. [Nur soviel: Extrem peinlich wird es, wenn zur Herstell-Prozess-Kette der vertragshaltende Kunde seinen Besuch ankündigt, dann sind meine Kollegen und ich im Spiel ... Zugegebenermaßen ist DAS für Autokäufer schwierig.]
Ein Produkt-Audit ist immer noch die Prüfung/Messung am Teil selber. Wenn daran reproduzierbar und systematisch Fehler auftreten, liegt es am Prozess oder wie so häufig noch am daran beteiligten Faktor "Mensch".
Kurve zum GG:
Der Bundespräsident erfüllt bezüglich neuer Gesetze die Rolle des Prüfers, nach Kenntnisstand zur Zeit der "Ausfertigung". Das Bundesverfassungsgericht später, wenn angerufen und etwas unstimmig bezüglich der Verfassung ist, quasi Prozess-Überwacher. Die Väter unseres Grundgesetzes haben beide Verfassungsorgane sehr geschickt an zwei verschiedene Positionen der Gesetzgebung angesiedelt.
@ S-FP 230: Ich bin vollkommen d'accord mit dem Beitrag ganz oben auf Seite 12.
Nett, der dicke Gabriel will sich ganz gnädig, parteiübergreifend und so richtig kooperativ an der Auswahl des Nachfolgers beteiligen ...
--
Grüße
Bernd
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| Geschrieben am 09.01.2012 um 01:15 Uhr  
| Dann will ich auch einfach mal meine Meinung dazu äußern:
Jemand möchte sich eine Immobilie zulegen und leiht sich deswegen von einem befreundeten (Unternehmer-)Ehepaar einen gewissen Betrag. Dafür zahlt er sogar angemessene Zinsen und es wird ein Vertrag über das Darlehen abgeschlossen (bei der Summe verständlich). Soweit sehe ich da kein Problem, denn das was dort gelaufen ist, betrifft erstmal nur die Privatperson "Christian Wulff" und seine Ehefrau.
Nun ist diese Privatperson aber eben auch (mittlerweile) Bundespräsident und damals glaube ich Ministerpräsident. Das Darlehen bleibt aber erstmal "Privatsache" - es sei denn, der Kreditgeber hätte dadurch direkt oder indirekt (politische) Vorteile. Diese scheint es aber nicht zu geben, denn sonst hätte sich sonst längst die Presse darauf gestürzt. Also, wo ist das Problem?
Kommen wir zum zweiten Punkt: Urlaubsreisen zu Freunden und Bekannten. Gleichen Prinzip wie oben, ist erstmal Privatsache. Wenn ich nun von jemand unbeteiligten statt meiner gebuchten Economy-Tickets in die USA dann Business-Class Upgrades spendiert bekomme - und? Und ob und wieviel ich für meinen Urlaubsaufenthalt tatsächlich bezahlte ist dann auch immernoch Privatsache, es sei denn der jenige der mich mit dem Urlaub begünstigt, hätte dadurch irgendwelche (politischen) Vorteile. Hier gilt ebenso das gleiche wie oben: Nichts bekannt. Und so stelle ich mich auch hier die Frage: Wo ist eigentlich das Problem?
Hab ich irgendwas verpasst? Sommerloch kann es ja keins sein...
Das bisschen "Kölsche Klüngel" (nicht zu verwechseln mit Korruption), gibts doch hier überall. Und das man sich unter Freunden und Bekannten aushilft sollte selbstverständlich sein. Oder darf man das plötzlich nicht mehr, weil die betroffene Person Politiker ist?
--
Gruß,
Markus
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