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Klatsch und Tratsch » » Thema: Unfallverursacher verdreht Tathergang - welches Recht habe ich?
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   V6-Naddi

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 Geschrieben am 26.10.2008 um 13:36 Uhr   
Ich weiß, es war dummdämlich nicht die Polizei zu rufen, er hatte mir seine Adresse gegeben da dachte ich nicht gleich an das Schlechte im Menschen

Tja, Lektion gelernt! Er denkt wohl, er hätte gute Karten weil er es mit nem Mädchen zu tun hat und zudem noch Ausländerin. Morgen früh werde ich gleich seine Versicherungstante aufklären. In der Zwischenzeit werde ich eine detaillierte Zeichnung des Unfallhergangs machen; Die gegnerische Versicherung wird es freuen dass ich Automatik fahre und zufälligerweise nicht standardmäßig in der "R"-Stellung an der Ampel stehe. Morgen werde ich den aktuellen Stand berichten.

Zur Reparatur hat mir mein Werkstatt-Mensch abgeraten, da es "kostenintensiver wäre" und zudem nicht rückstandsfrei auspolierbar. Wenn ich ein geschicktes Bild hinbekomme, lade ich es hier hoch.

Wünsche euch einen schönen Sonntag und ich danke schonmal allen die hier wertvolle Tipps gegeben haben.

--
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   SLK172

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 Geschrieben am 26.10.2008 um 19:48 Uhr   
N'abend,

was ich mich gerade noch frage: wenn du ihm - wie er behauptet - reingefahren wärst, dann hätte er sich doch bei deiner Versicherung melden müssen? Hat er das getan? Wenn nein, warum nicht? Das widerlegt ja zum Teil schon seine eigene Behauptung.

Vielleicht solltest du auch da mal vorsichtshalber nachfragen...

Gruß

Guido

--
*** SLK280 schwarz/schwarz ***

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   LuckySLK

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Beiträge: 5504
User seit vor Apr. 03
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 26.10.2008 um 21:14 Uhr   
Hallo,

ich gebe Guido vollkommen Recht. Das Verhalten den Unfall nicht der gegnerischen, sondern der eigenen zu melden muß doch selbst im Zeitalter der Kosteneinsparung bei den Versicherern der gegnerischen Versicherung faul vorkommen.

Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg

--
Grüße, Lutz
_________

Der SL ist ein erfüllter Traum - nur gewöhnt man sich so schnell an das Schöne und Angenehme.

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   V6-Naddi

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Beiträge: 178
User seit 30.01.2007
 Geschrieben am 26.10.2008 um 22:13 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK 200K am 26.10.2008 um 22:20 Uhr ]

Stimmt, das was Guido sagt, geht mir die ganze Zeit durch den Kopf. Und vor allem deswegen, weil er immer wiederholte, dass an seinem Auto kein Schaden entstanden ist. Warum dann die eigene Versicherung nerven? Na klar, er wollte mir einfach zuvorkommen und es zumindest ausprobieren.

EDIT: Ich habe gerade bei meiner Versicherung angerufen, und der nette Kerl hat keine Schadensansprüche dort angemeldet.

Ich hoffe sehr dass die Versicherung erkennt wer hier wen über den Tisch ziehen will. Wünsche eine gute Nacht!

--
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   Joschi

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Beiträge: 422
User seit 28.12.2006
 Geschrieben am 27.10.2008 um 05:10 Uhr   


Timo schrieb:
Ich würde den Typ direkt wegen Falschaussage + Versicherungsbetrug anzeigen, besonders da du eine Zeugin hast, das ist doch Wasserdicht! So was geht gar nicht.

Anzeige wegen versuchten Versicherungsbetruges
Anzeige wegen Falschaussage

Und eine schöne hohe Reparaturrechnung machen

--
http://www.trslk.de
Es gibt viel zu tun, lassen wir´s liegen



Oh, das mit der Anzeige wird schwierig.
Falschaussage an sich ist nicht strafbar. Nach § 153 StGB gibt es die falsche uneidliche Aussage, die allerdings nur vor Gericht. Ein Beschuldigter darf sogar lügen...erlebe ich fast jeden Tag
Tja und der versuchte Versicherungsbetrug. Ich denke hier könnte es am Vermögensvorteil scheitern. Aber das ist wieder ein Grenzfall den Juristen so oder so sehen können. Dies hier zu erläutern würde den Rahmen sprengen.
Ich persönlich sehe in diesem Falle erstmal noch keinen Betrug.
Aber lass ihn doch ruhig lügen. Es gibt einen Zeugen und wie schon erläutert, ein Sachverständiger zeigt dir genau, wer gefahren ist und wer gestanden hat.

Gruß

Jörg


--
Der Hund ist das einzige Wesen auf Erden, das dich mehr liebt als sich selbst.
http://www.podenco-hilfe-lanzarote.de

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   V6-Naddi

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Beiträge: 178
User seit 30.01.2007
 Geschrieben am 28.10.2008 um 08:45 Uhr   
So, gestern war ich beim Anwalt und er hat mich erheblich beruhigt.

Wer auffährt ist schuld und der Gegner hat jetzt erst mal zu beweisen, dass meine Rückfahrleuchten an waren.

Und er hat notiert dass ich Automatik fahre

Heute Nachmittag gehts erstmal zum Gutachter und das Gutachten kriegt dann direkt mein Anwalt.
Halte euch auf dem Laufenden

--
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   ABC

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Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
 Geschrieben am 28.10.2008 um 09:46 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von ABC am 28.10.2008 um 09:49 Uhr ]

Hallo SLK_200K,

natürlich bleibt Dir bei so einem Idioten-Gegner nicht viel anderes übrig.

Grundsätzlich ist alles aber natürlich auch wieder typisch deutsch (d.h. immer nur fordernd, ich will - statt rechtschaffend und selbstverantwortlich):
1. Schäden an Autos werden sehr oft durch die Radikalmethode (Komplettaustausch) behoben, was ein Vielfaches der Kosten einer Reparatur verursacht.
2. Es wird (bzw. in Deinem Fall muss) leider viel zu oft ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, weil den Menschen oft der Anstand fehlt und sie stattdessen mit Rechtsfinten arbeiten. Das ist total mieser Stil und verursacht zudem eigentlich unnötige Anwaltskosten (meistens nicht zu knapp). Wenn jeder anständig wäre und für das einstehen würde, was er tut, bräuchten wir gar keine Anwälte.
3. Der Gutachter (und dessen Kosten) sind dann noch die Krone oben drauf...so werden aus ein paar hundert ein paar tausend Euro.

--
Grüße
ABC
______________________________________________________

Mein 6. SLK seit '97: R171 350 7G iridiumsilber (EZ 07/2004)
"Drei Ausrufezeichen", fuhr er fort und schüttelte den Kopf.
"Sicheres Zeichen für einen kranken Geist." (T. Pratchett)

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 28.10.2008 um 10:44 Uhr   


ABC schrieb:
2. Es wird (bzw. in Deinem Fall muss) leider viel zu oft ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, weil den Menschen oft der Anstand fehlt und sie stattdessen mit Rechtsfinten arbeiten.




Hallo ABC,
Du hast nur prinzipiell recht. Fakt ist, dass die gegnerischen Versicherungen auf "Teufel komm heraus" versuchen, den Ausgleich für den Geschädigten nach unten zu drücken.
Einen auch nur leicht verunfallten Wagen bekommt man -selbst bei perfekter Reparatur- nur mit erheblichen Preisabschlägen wieder los. Der erstattete Wertverlust ist dahingegen ein Witz.
Keine Frage, wer eine alte Kiste fährt, der kann/muss es nicht unbedingt so eng sehen. Aber wer einen unverschuldeten Schaden an einem hochwertigen Auto hat, der sollte unbedingt einen guten Anwalt und einen selbst beauftragten Sachverständigen haben, ansonsten verliert er beim Wiederverkauf bares Geld.
Gruß,
Dieter

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   Topper

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User seit 30.09.2005
 Geschrieben am 28.10.2008 um 10:57 Uhr   
Hallo,

das schlimme ist nur das sich ein Rechtsstreit ewig hinziehen kann.
Siehe:
http://www.mbslk.com/modules.php?op=modload&name=Forums&file=viewtopic&topic=43421&forum=7&highlight=Unfallgegener%20stempel%20hinterlassen

Da ist nach nun mehr als 13 Monate immer noch kein Urteil gesprochen...



--
Gruß Arno....
************************************

Jeden Tag ne gute Tat !
Heute scheiss ich auf den Staat !

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   V6-Naddi

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Beiträge: 178
User seit 30.01.2007
 Geschrieben am 28.10.2008 um 12:18 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK 200K am 28.10.2008 um 12:19 Uhr ]

Wow, der Abdruck ist ja merklich

So krass ist es bei mir nicht, aber die Maße des Kennzeichens lassen sich erkennen. Dafür habe ich überall feine weiße Kratzer.

@ABC: Volle Zustimmung. Wir reden hier ja nicht von nem 25-jährigen, nein, der Typ ist mit Sicherheit um die 40 Jahre alt, und arbeitet auch noch beim Fahrzeughersteller.

Jetzt muss ich aber fragen: Muss ich den Gutachter heute Nachmittag aus eigener Tasche vorab entlohnen oder läuft das alles über meinen Anwalt, der das Gutachten haben möchte?
--
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