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Klatsch und Tratsch » » Thema: Focus: Steuerzahler künftig unter Generalverdacht? |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 177
User seit 08.01.2001
| Geschrieben am 05.08.2007 um 10:16 Uhr  
| Hallo,
den Eindruck mit dem Gereralverdacht habe ich allerdings auch. Was ist nur aus unserem Rechtsprinzip der Unschuldsvermutung geworden?
Das, was nun in ein Gesetz gegossen werden soll, ist nach meinem Empfinden allerdings schon längst gängige Praxis. Das Finanzamt lehnt einfach ab, wer anderer Meinung ist muss klagen. So habe auch ich immer noch einen Prozess gegen das Ergebnis unserer letzten Betriebsprüfung laufen. Was uns da gestrichen wurde ist einfach haarsträubend (auch nach Meinung mehrerer Steuerberater) vor allem die Begründung, denn das FA begründet die Streichnung mit alten OFG-Urteilen, welche zum strittigen Zeitpunkt eigentlich schon längst durch neuere Finanzgesetze überholt waren.
In einem anderen Punkt hat der Steuerprüfer einfach mal (viel zu hoch natürlich) einen Privatanteil geschätzt und abgezogen. Leider lässt sich das im Nachhinein für mich nicht mehr belegen, so muss ich das einfach schlucken. Ich muss jeden Cent nachweisen, und der darf einfach schätzen....
Schönen Sonntag noch
Michael
P.S.: Kennt eigentlich irgendjemand einen Fall, in dem bei einer Betriebsprüfung mal ein Steuerbescheid zu Gunsten den Steuerzahlers geändert wurde?? | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5729
User seit 03.09.2006
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3843
User seit 08.08.2005
| Geschrieben am 05.08.2007 um 12:16 Uhr  
| Hallo Michael,
hast Du Deine Buchhaltung von einem StB machen lassen? Falls ja, haftet der nicht für Fehler, die Nachzahlungen verursachen?
--
Grüße
ABC
__________________________________________________
Mein 6. SLK: R171 350 7G iridiumsilber (EZ 07/2004)
(seit '97 immer SLK, unterbrochen nur durch 1 Jahr Audi TT) | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3208
User seit 24.07.2000
| Geschrieben am 05.08.2007 um 14:46 Uhr  
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mike_bu schrieb:
Sind denn Gesetze, die der normale Steuerpflichtige nicht mehr versteht, überhaupt verfassungskonform? Normalerweise sollte ein einigermassen begabter Bürger die entsprechenden Gesetze doch nachvollziehen können, an die er sich halten muss.
Manche Texte sind tatsächlich nicht mehr justizabel und nur mit subtiler Sachkenntnis, außerordentlichen methodischen Fähigkeiten und einer gewissen Lust zum Lösen von Denksportaufgaben zu verstehen.
Gruß Helmut | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 06.08.2007 um 11:14 Uhr  
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Hallo ABC,
ich will Dir ja nicht zu nahe treten. Aber überlege mal was Du da geschrieben hast. Da wäre man ja fein raus, wenn eine Nachzahlung ins Haus flattert und diese vom Steuerberater gezahlt werden müßte. Außerdem - selbst wenn die Steuererklärung vom Steuerberater gemacht wird - unterschreibst Du als Steuerpflichtiger sowohl die Steuererklärung selbst als auch einen "Wisch", daß der Steuerberater nur unterstützend (den genauen Wortlaut müßte ich raussuchen) tätig war.
Viele Grüße
Heike
ABC schrieb:
Hallo Michael,
hast Du Deine Buchhaltung von einem StB machen lassen? Falls ja, haftet der nicht für Fehler, die Nachzahlungen verursachen?
--
Grüße
ABC
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 151
User seit 10.02.2006
| Geschrieben am 06.08.2007 um 14:12 Uhr  
| Hallo Allerseits,
nachdem ich gleich im ersten Jahr eine Prüfung überstanden habe, nach 1,5 Std pers. Gespräch, wird mich die nächste kalt lassen. Wenn man legal handelt, ohne Tricks und Hintertüren, ist man so oder so der Dumme.
Das Finanzgericht ist praktisch nur der Erfüllungsgehilfe des Amtes, das BFG nimmt Verfassungsbeschwerden einfach nicht an, bzw. versucht aus fadenscheinigen Gründen die Annahme abzuwehren, da ansonsten offen zu Tage treten würde, daß unser Rechtssystem mittlerweile de fakto zu Gunsten einer Beamtokratie abgeschafft worden ist.
Nichtannahme= keine Prüfung= keine Verhandlung= keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit, ganz einfach.
Wie man sich erfolgreich dagegen wehrt, ist hier natürlich nicht zu veröffentlichen.
Allgemein sollte sich jeder mal fragen, wie hoch der Steuersatz tatsächlich ist, unter dem Aspekt, das auch alles was ich vom versteuerten Einkommen kaufe auch schon x mal besteuert worden ist?
Früher hatte das BFG geurteilt, die Steuer dürfe nicht über 50% gehen, der Bundesfinanzhof dagegen meinte, das könne jede Höhe erreichen.
Wenn man berücksichtigt, daß die Herren ihr Gehalt vom Steueraufkommen finanziert bekommen, verständlich.
Die Mafia ist harmlos dagegen.......
viele Grüße
Hartwin
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