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Klatsch und Tratsch » » Thema: Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
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   pivi

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Beiträge: 636
User seit 24.05.2003
 Geschrieben am 21.12.2005 um 13:55 Uhr   


Im Gesetzesentwurf steht übrigens noch folgendes:
"...Dieser Nutzungsanteil ist vom Steuerpflichtigen im Rahmen allgemeiner Darlegungs- und Beweislastregelungen nachzuweisen (d.h. glaubhaft zu machen). Die Führung eines Fahrtenbuches ist dazu nicht zwingend erforderlich...."

Wie soll ich aber den Nutzungsanteil ohne Fahrtenbuch glaubhaft machen können?



Ich hoffe mal, dass da eine einfache Plausibilitätsprüfung reicht:
z.B. XY hat 50km einfach zur Arbeit, diese Karre wird als Verkehrmittel in der Steuererklärung eingetragen.

Arbeitstage x 100km x Arbeitstage / Kilometer laut Tacho = 0,51 der größer
-> ergo überwiegend dienstlich genutzt.

Ohne jetzt jemanden zu nahe treten zu wollen:
Eigentlich ist die Idee, z.B. der Zahnarzt-Ehefrau den Porsche zu verteuern ja nicht so falsch.
Aber: so wird das nix
Die Fahrtenbuchführerei erzeugt für Prüfung bei Finanzämtern wieder mehr Aufwand als hereinkommt. Zudem wird "kreative" Farhtenbuchschreiberei ein übriges tun. Vielleicht kommt ja noch im Verbund mit PKW-Toll collect die totale Wegüberwachung, aber bis dahin werden Lustfahrten halt zu einer lukrativen Dienstfahrt umgewidmet.

Ich bin gespannt, wann irgendeine Regierung dieses Landes endlich einsehen wird, dass Kürzen auf der Ausgabenseite mehr bringt als das beständig imbezile

Mehreinnahme=Steuererhöhung-Ausnahmentatbestände-Schwund durch Verzicht und Beschiss-Verwaltungsaufwand

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   Wiesel

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User seit 25.09.2002
 Geschrieben am 21.12.2005 um 15:24 Uhr   


Tom Sch. schrieb:

. . . .

Im Gesetzesentwurf steht übrigens noch folgendes:
"...Dieser Nutzungsanteil ist vom Steuerpflichtigen im Rahmen allgemeiner Darlegungs- und Beweislastregelungen nachzuweisen (d.h. glaubhaft zu machen). Die Führung eines Fahrtenbuches ist dazu nicht zwingend erforderlich...."

Wie soll ich aber den Nutzungsanteil ohne Fahrtenbuch glaubhaft machen können?
Diese Frage wird hoffentlich mein Steuerberater klären.

Nach 5 Jahren R170 habe ich mich halt doch in einen R171 verliebt

Gruß
Tom


--
SLK 350 Cubanitsilber



Moin Tom,

ich persönlich rate angesichts der nachgelagerten Versteuerung bei Selbständigen dazu, sicherheitshalber ein Fahrtenbuch zu führen. Dies schützt vor sehr teuren Überraschungen bei Betriebsprüfungen. Wer weiß schon im Vorfeld genau, was ein Finanzbeamter für "plausibel" hält. Es gibt bestimmt Prüfer, die einen SLK für ein Spaßgerät halten, das mit dem Beruf grundsätzlich nichts zu tun haben kann.

Leichter wird die Sache, wenn man a) mehrere Fahrzeuge und (noch viel besser!!) b) zusätzlich mehrere kleine Kinder hat. Dann spricht der erste Anschein nicht dafür, dass der SLK das Familienauto sein soll. Also: Ein Kombi oder Van nebenbei wäre hilfreich.

Die Anschaffung von Kindern aus rein steuerlichen Gründen lohnt sich übrigens auf Dauer gesehen nicht.

Grüße vom Willy

--
Open your mind!

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 Geschrieben am 21.12.2005 um 16:49 Uhr   
hab ich da etwas falsch verstanden? Ich dachte der Weg zur Arbeit gilt nicht als Geschäftsfahrt, den Weg hat doch jeder kleine Angestellte auch, nur Fahrten zum Kunden, bzw. für die Firma gelten als Geschäftsfahrten?



--
Gruß
Thomas
In Sachen Fussball sind wir Kölner leidensfähig,
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   SLK172

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 Geschrieben am 21.12.2005 um 17:04 Uhr   
So ist es, Thomas. Der Weg zur Arbeit ist in der Regel privat, von ganz wenigen Berufsgruppen mal abgesehen (z.B. Fahrschullehrer, wenn sie einen Fahrschüler auf dem Weg aufnehmen). Ich habe auch noch nicht verstanden warum in der Formel 2x die Arbeitstage vorkommen...

Gruß

Guido

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   pivi

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 Geschrieben am 21.12.2005 um 17:49 Uhr   
Nun ja, darüber werden sie Steuerberater hier und landesweit noch fröhlich diskutieren können:

Klar, die Fahrt zur Arbeitsstätte ist als geldwerter Vorteil zu versteuern 0,03%.
Allerdings ist die private Nutzung zudem mit der 1%Regel belegt.

Fraglich ist nun, was wird als Beststandteil der mindestens 50% beruflichen Nutzung gelten. Bin mal gespannt, ob dem Einzelunternehmer der "betriebsnotwendige Grund" überhaupt in die Arbeit zu kommen als reines Privatvergnügen ausgelegt wird.

Zum Glück bin ich da als (zwar beteiligter) GmbH Angestellter in der Zuschauerrolle.


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 Geschrieben am 21.12.2005 um 19:09 Uhr   
Ok dann lag ich ja doch nicht so falsch, dann werden sich einige "Innendienstler" die einen Firmenwagen als keinen Bonus rausgehandelt haben ganz schön umschauen, besonders wenn sie womöglich morgens einen längeren Weg zur Arbeit haben, oder es wird gefakt was das Zeug hält (was ich mir bei grösseren Firmen nicht vorstellen kann)

es gibt also folgende Verlierer:
1. Arbeitnehmer (wird für manche schwierig oder teuer)
2. Arbeitgeber , kann so Gehalt nicht mehr in ohne Lohnnebenkosten in motivierenden Bonus "ummodeln"
3. Automobilindustrie
4. Finanzämter (können sich doof kontrollieren)

5. Staat durch Steuermindereinnahmen und weniger Arbeitsplätze

der letzt genannte ist nur zu blöd es zu kapieren weil er sich kurzfristig die Taschen voll machen möchte

oder hab ich etwas falsch verstanden?

--
Gruß
Thomas
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   SLK172

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 Geschrieben am 21.12.2005 um 19:40 Uhr   
Ja Thomas, hast du . Also nochmal: Angestellte sind *nicht* betroffen von der Maßnahme und können weiter die 1% Regelung anwenden ohne Nachweis. Betroffen sind die Einzelunternehmer, für die jetzt eine Nachweispflicht gilt.

Gruß

Guido

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 Geschrieben am 21.12.2005 um 19:59 Uhr   
oje da werden wohl viele 3 BMW mit fetten Rohren und Felgen vor den Kebab Buden verschwinden?? schaaaaaaaaaaaaaaade

hab ichs jetzt verstanden?

--
Gruß
Thomas
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 Geschrieben am 22.12.2005 um 08:19 Uhr   


Wiesel schrieb:
Die Anschaffung von Kindern aus rein steuerlichen Gründen lohnt sich übrigens auf Dauer gesehen nicht.


Zu dumm, die Info kommt für mich zu spät.

Ein Lob an dieser Stelle: ein Thread mit wirklich lesenswertem Inhalt - wie ein Leuchtstreifen am dunklen Horizont. Gibt es doch noch Hoffnung fürs K&T-Forum, jenseits der offenbar schnellrotierenden Inhalts-Evakuuierungspumpe?

Gruss
Micha

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   Tom Sch

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Beiträge: 314
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 22.12.2005 um 11:01 Uhr   


colognehunter schrieb:

oje da werden wohl viele 3 BMW mit fetten Rohren und Felgen vor den Kebab Buden verschwinden?? schaaaaaaaaaaaaaaade

hab ichs jetzt verstanden?

--
Gruß
Thomas
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fast... allerdings kann der "Unternehmer" einen Verwanden beschäftigen und dem den Wagen zur privaten Nutzung überlassen. Dann kann bei diesem wieder die 1%-Regelung angewendet werden!

Gruß
Tom, der sich jetzt einen Angestellen sucht

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