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| Geschrieben am 21.09.2005 um 20:29 Uhr  
| Moin liebe Community,
ich überlege gerade, ein Winterauto zu kaufen ... nichts besonderes - nur für's Grobe. Habe gerade einen gesehen, der ist bereits abgemeldet und HU fällig. Ich will Ihn aber erst ab November mit Saisonkennzeichen fahren. Bis dahin soll er in die Garage. Wenn ich aber erst im November fahren darf, dann ist die HU aber schon 3 Monate überfällig.
Darf ich denn ohne gültiges Saisonkennzeichen zum TÜV fahren? Oder muß ich mir jetzt so ein Rotes Nummernschild oder Kurzzeitkennzeichen holen, damit der Wagen erst einmal die HU bekommt und dann bis November in der Garage bleibt ?
Oder warte ich einfach bis November und fahre dann zum TÜV mit drei Monate abgelaufener HU?
Vielen Dank schon einmal für einen Tip
--
Beste Grüsse, Marek
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| Geschrieben am 21.09.2005 um 20:39 Uhr  
| Moin...
Leider ist es verboten mit abgelaufenem Saisonkennzeichen zu fahren--auch zum TÜV.
In dem Fall bleibt wohl nur ein Kurzzeitkennzeichen um das Fahrzug bewegen zu dürfen.
Sei bitte vorsichtig....das Bewegen eines PKW ohne Zulassung ist empfindlich teuer und die Herren in Grün verstehen damit keinen Spaß. Auch die "Bagatelle" wie Kennzeichen nur vorn/oder hinten auf der Fahrt von der Zulassungsstelle provisorisch anzubringen ist nicht zulässig (Scheibenstecker etc.)
Hier in GF wurde sogar der Anbau der Schilder bei der Zulassungsstelle angesehen und erst dann der Landkreissiegel aufgeklebt
By the way....habe meinem SLK heute die Standreifen verpasst um ihn schon mal auf den Winterschlaf einzustimmen (herrje sieht die Kiste damit aus )
Gruß Andreas
--
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| Geschrieben am 21.09.2005 um 20:50 Uhr  
| Mist - Ich hab's geahnt ...
naja ... entweder anderes Auto kaufen oder mal meine Werkstatt fragen, die hat vielleicht noch ein rotes Kennzeichen.
Zur Zulassungsstelle darf ich aber auf dem direkten Wege ohne Kennzeichen fahren, oder? Genauso wie beim Abmelden bis 24 Uhr wieder nach Hause ... da dürfte sich ja nichts geändert haben?
Trotzdem Andreas: Danke für die schnelle Antwort
Und nur mal so: diese niedlichen Standreifen fürde ich gerne mal sehen ... was für eine Größe ist das denn?
--
Beste Grüsse, Marek
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| Geschrieben am 21.09.2005 um 21:09 Uhr  
| Moin Marek
Eine Idee wäre noch mit dem Anhänger das Fahrzeug zum TÜV zu bringen...doch wohin dann mit der Plakette ?
Die Fahrt von und zur Zulassungsstelle ist nach wie vor erlaubt...wie auch sonst wenn manche Landkreise das Fahrzeug vor Ort sichten wollen wenn dieses aus einem anderen Landkreis stammt. Manchmal ist es schon wirklich verzwickt
Dennoch...die Fahrt gilt meines Wissens nur zur Überführung und muss auf direktem Wege erfolgen---ebenso die roten Kennzeichen für Überführung/Probefahrten der Händler...sicher ist nach wie vor die Kurzzeitzulassung (gelbes Kennzeichen)
Viel Spaß und Freude mit deiner "Wintergurke"...mich persönlich freut es immer mächtig bei dem sogenannten "Schweinewetter" den SLK in sicherer Verwahrung zu wissen
Gruß Andreas
--
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![geprüftes Mitglied](images/geprueft12.gif) | Geschrieben am 22.09.2005 um 08:27 Uhr  
|
speedy63 schrieb:
Hey Marek,
soviel ich noch weis,bekommst du ihn nicht mal zugelassen,auch kein Saisonkennzeichen,wenn der "TüV" abgelaufen ist!
Heisst also erst einmal TüV und dann Zulassung!
--
Grüße von Vice alias speedy63
aus der Schwabenmetropole
Hi speedy,
nach lennon's Link anscheinend ja nicht.
Zitat:
Was passiert, wenn die HU bei einem abgemeldeten Fahrzeug abläuft?
Bei der Anmeldung des Fahrzeugs wird die Zulassungsstelle feststellen, dass die HU abgelaufen ist. Sie bekommen dann eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur HU vorführen können. Der Termin für die nächste HU wird in diesem Fall nicht zurückdatiert.
Aber: Ist das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet, gilt es als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Für eine neue Zulassung ist in diesem Fall keine HU nach § 29 StVZO, sondern eine Vollabnahme gemäß § 21 StVZO erforderlich!
Was ist zu tun, wenn der HU-Termin bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums liegt?
Hier ist die HU im 1. Monat des Betriebszeitraums durchzuführen. Der Termin für die nächste HU wird nicht zurückdatiert.
----------
Also sollte Marek keine Probleme haben. Das Fahrzeug zulassen und dann zum TÜV. Der Vorteil ist sogar noch, das der Termin für die HU nicht vordatiert wird. Meine Eltern haben dies bei ihrem Wohnmobil auch so gemacht, da der HU-Termin immer direkt an das Ende des Winterurlaubs gefallen ist.
Fahrzeug abgemeldet, kurz vor der neuen Tour zugelassen und dann zum TÜV.
--
Grüße aus Selb
Mathias
..::kühlschrank-metallic - The Spirit of Coolness::..
Wenn der liebe Gott gewollt hätte das wir laufen,
hätte er uns das Auto nicht erfinden lassen.
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![geprüftes Mitglied](images/geprueft12.gif) | Geschrieben am 22.09.2005 um 08:37 Uhr  
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Graf Zahl schrieb:
Die Fahrt von und zur Zulassungsstelle ist nach wie vor erlaubt...wie auch sonst wenn manche Landkreise das Fahrzeug vor Ort sichten wollen wenn dieses aus einem anderen Landkreis stammt. Manchmal ist es schon wirklich verzwickt
Dennoch...die Fahrt gilt meines Wissens nur zur Überführung und muss auf direktem Wege erfolgen---
Moin Andreas,
welche Zulassungsstelle will denn heute noch, dass Fahrzeuge vorgeführt werden? Das habe ich die letzten drei Jahre in drei verschiedenen Bundesländern nicht mehr erlebt.
Noch ein Hinweis: auch auf direktem Wege kann man auf gar keinen Fall ohne Zulassung zur Zulassungsstelle fahren. Das wird empfindlich teuer!!
Was du meinst ist folgendes: du lässt den Wagen ohne Vorführung zu (also z.B. mit einem anderen Wagen hinfahren), bekommst nur die Papiere und Kennzeichen ohne Plaketten, fährst dann mit dem anderen Wagen nach Hause, montierst die Kennzeichen ohne Plaketten und fährst dann auf direktem Wege zur Zulassungsstelle, um die Plaketten aufkleben zu lassen.
Aber wie gesagt, mir ist keine Zulassungsstelle mehr bekannt, die darauf besteht.
Gruß
Guido
--
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