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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | |
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... ist OFFLINE
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 01.06.2004 um 20:36 Uhr  
| Das ist aber ein netter Vorschlag! Vielen Dank, aber...
mein Intelligenzquotient ist entgegen deiner Einschätzung grösser 80 und daher hab ich dies auch versucht!
Leider ist die Suchfunktion temporär nicht verfügbar.
Trotzdem nochmal vielen Dank für deinen konstruktiven Beitrag.
Lg, Harry
--
20 Jahre,
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 01.06.2004 um 20:49 Uhr  
| Hallo Harry,
eigentlich kann man davon nur abraten, denn der Gesetzgeber fordert bei Xenon eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung. Der gesamte Umbau wäre ein kostspielige Angelegenheit und diese Umbausets werden auch nicht unbedingt empfohlen. Näheres kann ich im Moment auch nicht sagen, da die Suchfunktion nicht funktioniert. Auf jeden Falll wurde es hier schon mal diskutiert.
--
Schöne Grüße aus Hamburg
Torsten | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
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User seit 12.10.2003
| Geschrieben am 01.06.2004 um 21:26 Uhr  
| Hallo
Danke Mehi! So war das auch gemeint. Ich versuche ja auch viel zu antworten soweit meine Erfahrung und mein Fachwissen reicht. Alles andere könnte ich nachlesen. Es ist eigentlich normal, wenn neue Mitglieder 0815 Fragen stellen. Wenn man Ihnen dann eine Antwort gibt werden Sie gleich ausfällig und fühlen sich angegriffen. Ich hab Dich nicht als dumm hingestellt. Allerdingt nimmt es einem auch die Lust 100 mal das gleich zu schreiben, daß zum Beispiel die Lampen bzw die Lampenträger die bei Ebay angeboten werden gar nicht in die Scheinwerfer passen und mehr blenden als Leuchten, daß man eine Scheinwerferreinigungsanlage und Leuchtweitenregulierung braucht und das Thema Tüv wäre auch noch zu erwänen genauso wie was ist wenn was passiert und er andere behauptet er sein geblendet worden.
Deswegen finde ich es nicht schlecht, wenn man jemand darauf hinweist, daß es schon oft durchgkaut wurde. So kann er erstmal lesen und meistens werden dann die meisten Fragen schon beantwortet. Sollten dann Fragen sein die knifflig sind oder interessant oder gar neu sind, ist jeder der Ahnung davon hat gern bereit dir zu helfen.
Gruß Klaus | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 01.06.2004 um 23:12 Uhr  
| ok, mein fehler, also danke nochmal für den Tip.
Aber bin nicht sooo neu auch wenn ich erst ein paar Beiträge hier geschrieben hab, bin wohl eher ein Foren-leser.
Jedenfalls hab ich als erstes die Suchmaschine benützt und dann erst den Beitrag verfasst, und dann dein kommentar wohl falsch aufgefasst.
Lg u. hoffentlich schönes Cabriowetter
--
20 Jahre,
SLK 230 Kompressor PRE-FL | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 04.06.2004 um 20:51 Uhr  
| Servus,
das Xenon Nachrüsten ist im Moment voll im Trend, aber Du hast kaum Chancen es auf legalem Weg eingetragen zu bekommen. Wenn dein Auto vor dem 10.2000 erstmals Zugelassen wurde und über eine Scheinwerferreinigungsanlage verfügt kannst bei der DEKRA die Beamer incl. Modul eintragen lassen. Wenn später Zugelassen brauchst auch noch Dyn. Leuchtweitenregulierung. Sollte der Prüfer jedoch die Teilenummern der Scheinwerfer mit denen der Original Xenonscheinwerfer vergleichen, hast alles umsonst gemacht. Eintragen solltest soetwas auf jeden Fall (Versicherungsschutz!!!). Bei BAD-CAR.de kannst mal nachlesen was machbar ist und dort bekommst evtl. auch die richtigen Scheinwerfer.
Ich würde jedoch versuchen einen original DC Satz zu bekommen oder die Sache einfach vergessen.
Viel Spaß (auch ohne Xenon)............ | Antworten
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Beiträge: 39
User seit 04.06.2004
| Geschrieben am 04.06.2004 um 23:23 Uhr  
| Hallo erst mal!
Ich habe jetzt schon so viel interessante Sachen über das Nachrüsten von Xenon gelesen und muss jetzt unbedingt mal etwas dazu los werden!
Ich arbeite zufällig bei HELLA und kann euch sagen, das es kein Kavaliersdelikt ist sich Xenon nachzurüsten. Die Händler werden auch von HELLA strafrechtlich verfolgt. Diese KBA-Bescheinigung die im Umlauf ist, die war zwar mal richtig. Aber die ist schon seit Mitte 1998 überholt, und damit nicht mehr gültig. Und auch die vom TÜV würden sich strafbar machen, wenn sie so was eintragen.
Die einzige Möglichkeit Xenon nachzurüsten ist: Die originalen Xenon Scheinwerfer, die Scheinwerferreinigungsanlage und die automatische Leuchtweitenregelung incl. Radsensoren nachzurüsten. Ich kenne einen Händler der das mal für einen Golf IV gemacht hat. Das hat über 3000 € gekostet.
Wir haben bei uns eine Abteilung, die Fahrzeuge begutachtet, an denen an der Beleuchtungsanlage manipuliert worden ist. Sei es farbige Positionsleuchten in den Scheinwerfern, lackierte Rückleuchten oder auch stärkere H4 Lampen.
Also ich würde die Finger davon lassen. Egal wie geil es auch aussehen mag.
Gruß
André
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