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User seit 19.04.2003
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 372
User seit 29.09.2004
| Geschrieben am 14.07.2005 um 20:18 Uhr  
| hallo,
hab ein FL SLK und ein pre FL SS verbaut. Alles eingetragen und nun auch legal!!!
neben bei folgendes...
Hab mir die abe halbwegs übersetzen lassen, nicht für den tüv, nur für mich rein wg. interesse. da steht unteranderem auch drin das der wohl verbaut werden kann (pre FL) aber immer die lautstärke gemessen werden muss. sonst geht nix mit legal. aber welcher beamte kann schon ne italienische abe am straßenrand lesen...
grüßle | Antworten
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| Geschrieben am 14.07.2005 um 20:33 Uhr  
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Traumwagenfahrer schrieb:
Meik7611 schrieb:
Blitzeis und Totalschaden ? Als Prüfer würde ich als erstes auf die Profiltiefe schauen und ob es Sommer oder Winterreifen sind...
Es bleibt hier zu prüfen, inwie weit Winterreifen den Schaden hätten mindern bzw ganz verhindern können. Hiermit wären wir wieder beim Stichwort "Kausalität". Meiner Meinung nach ist es bei vereisten Strassen völlig unerheblich, welche Bereifung drauf ist - man rutscht mit beiden weg... jedenfalls ist es utopisch anzunehmen, dass man mit Winterreifen sofort steht beim bremsen
--
Grüße aus Stuttgart
Stefan
((( absolut SUPERSPRINT-infiziert )))
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 15.07.2005 um 02:09 Uhr  
| Recht hast du. Aber leider hatte ich noch keinen SLK mit PreFL darunter, sonst hätten wir jetzt nen Präzidenzfall und ich vielleicht ne Menge Probleme am Arsch
Wer weiss.
--
MfG
Meik
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 15.07.2005 um 08:13 Uhr  
| Hi,
nochmals zum Thema eingetragen: deswegen ist der noch nicht legal. Wenn die Jungs von der Polizei die Lautstärke messen, ist Feierabend. Der Effekt ist der gleiche, als ob man es sich gespart hätte... Mein TÜV Mann hat mir auch gesagt, die ABE reicht, muss nicht eingetragen werden. Er hätte den Auspuff auch eingetragen. Nur bringen tuts nix, ausser das Portemonnaie zu erleichtern... Ist wieder ein halber Tank...
--
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| Geschrieben am 15.07.2005 um 12:57 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Meik7611 am 15.07.2005 um 13:00 Uhr ]
Genau die gleichen Infos wie Duke habe ich auch. Kann ich bestätigen!
Andersherum muss ich dann aber sagen: Wenn der ESD eingetragen ist und meine Mühle steht mit Totalschaden irgendwo herum, wird sich keiner mehr die Mühe machen und den Motor starten (wenn es denn noch geht) um die Lautstärke zu testen.
Von daher ist der Eintrag in die Papiere absolut empfehlenswert!!! Oder sieht das jemand anders?
Bezüglich der Grünen, gebe ich Duke Recht!
--
MfG
Meik
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
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