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User seit 14.05.2012
| Geschrieben am 27.07.2015 um 11:30 Uhr  
| Hallo
Der Punkt ist ob die Aussagen des Händlers belegbar sind (z.b. im Kaufvertrag).
"Rostfreiheit" ist eigentlich eine zugesicherte Eigenschaft und für mich würde auch "Vollausstattung" eine zugesicherte Eigenschaft sein auch wenn ich weis das es so was nicht gibt.
Ich mach mir da öfters einen Spass draus Händler (aber auch Private) mit ihren Aussagen zu konfrontieren.
Generell ist es zumindest "Mutig" ein älteres Fahrzeug "blind" zu kaufen. Selbst vor Gericht dürfte es schwierig werden da was durchzusetzen. Es bestehen ja diverse Möglichkeiten ein Fahrzeug vorab von jemanden vor Ort (TÜV Gebrauchtwagen Check usw.) anschauen zu lassen.
Ich habe selbst gerade letzte Wochen einen SLK200K, der auf den Bildern gut ausschaute in Augenschein genommen. Starker Rost an allen Radläufen, Dach und eine Motorhaube die schlecht schon mal gemacht wurde und dann auch noch wieder Rostet wie Teufel.
Schlechte Bilder, schwarze Lackierung und kein Wort von Rost in der Beschreibung machen es schwierig da vorab zu Entscheiden. Auf den Rost angesprochen meinte der VK "das wäre doch normal beim SLK". Habe ihm dann meinen gezeigt der älter ist und mehr KM drauf hat und er kam aus dem Staunen nicht mehr raus.
Was soll man machen, jeder sieht seinen Wagen anders, hat eine andere Einstellung dazu und darum muss man, ohne dem VK was Böses unterstellen zu wollen das schlimmste Befürchten und das Beste hoffen.
Tschüss
P.S. Bilder vom Rost wären Wirklich Hilfreich um genau beurteilen zu können ob der VK dich über den Tisch gezogen hat oder nicht.
--
Ein "A" (190), ein "C" (240T) ein "B"(200CDI) ein "SLK" 230 R170 und ein "CLC" 180K W203! | Antworten
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User seit 26.09.2011
| Geschrieben am 27.07.2015 um 11:52 Uhr  
| Neuwertig heißt für mich auf jeden Fall 0 Rost.
Aber einem Autohändler traun und blind kaufen-das ist wirklich überdurchschnittlich Leichtgläubig.
Und dann statt zu reklamieren anfangen zu reparieren bzw ist ja schon fast restaurieren ,damit hast du eine Reklamation wahrscheinlich verwirkt.Wahrscheinlich weil ich kein Anwalt bin.Laß dich von einem beraten. | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 27.07.2015 um 16:24 Uhr  
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Glatze11 schrieb:
Neuwertig heißt für mich auf jeden Fall 0 Rost.
Neuwertig heißt bei einem 14 Jahre alten Auto für mich: Gelogen!
Ob nun 40000 oder 140000 spielt da kaum eine Rolle. Deshalb überfliege ich solche Angebote gleich mal.
--
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
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User seit 16.05.2011
| Geschrieben am 28.07.2015 um 10:34 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von janbunke am 28.07.2015 um 10:35 Uhr ]
Sorry, aber selten habe ich so einen Unsinn gelesen. Wenn das Auto nicht komplett durchgerostet ist, wird man vom Händler gar nichts fordern können. Das Attribut "Neuwertig" steht doch in jeder zweiten Verkaufsanzeige und besagt erstmal überhaupt nichts. Das sollte man als Käufer auch wissen. Entscheidend ist, was im Kaufvertrag steht. Wenn dort nicht "rostfreier Unterboden" aufgeführt ist, dann kann man einen solchen auch nicht fordern. Ein 14 Jahre altes Auto ist eben kein Neuwagen. Und ein versteckter und verschwiegener Mangel ist Rost am Unterboden auch nicht, solange es sich nicht um Durchrostungen handelt. Außerdem hat doch fast jeder SLK dieses Problem. Vor allem die FL Modelle. Meiner sieht von unten auch nicht besonders aus.
Gruß, Jan | Antworten
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Schreiberlevel: Forensextaner
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User seit 12.04.2015
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 734
User seit 14.05.2012
| Geschrieben am 29.07.2015 um 05:31 Uhr  
| Mpon Arni
Es wäre halt gut wenn Du auf Fragen auch Antworten würdest!
Also was zum Henker steht genau im Kaufvertrag?
Dann sind Bilder unerlässlich um beurteilen zu können ob der Händler den Rost vielleicht gar nicht sehen konnte.
Du willst Dich außergerichtlich einigen sagst Du! Warum?
So, ich bitte um Antwort!
--
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(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 29.07.2015 um 18:20 Uhr  
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Arnie schrieb:
Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf 2100 Euro.Dieses Geld werde ich von dem Verkäufer einforden. Auf meine Frage ist kaum einer eienegangen.Eure Kommentare (bis auf zwei) waren völlig überflüssig und am Thema vorbei.
Hallo
Na, Ansichtssache. Es waren eigentlich nur Antworten zum Thema, wohl nur nicht die die du
lesen wolltest!!
Sollte man hier auch anklicken können welche man haben möchte.
2100 Euro willst du haben und ggf. einfordern? Dann viel Erfolg und melde dich mal wenn es soweit ist.
--
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Schreiberlevel: Forenritter
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 437
User seit 16.05.2011
| Geschrieben am 30.07.2015 um 11:43 Uhr  
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Arnie schrieb:
Hallo,
habe nach langem suchen einen 320er gekauft. Habe den SLK ungesehen in Hamburg bei einem Autohändler gekauft. Das Auto wurde mir auf einem Anhänger von Hamburg geliefert. Das Auto wurde mir als neuwertig verkauft. Jetzt zum Problem,der ganze Unterboden voll Rost.Unter dem AMG Schweller Rost,Rostblase am Kotflügel,Motorhaube und Rost an der Hecklappe(Türschloss) usw. Innen ist das Auto wie neu und nachweislich nur 42000 km. Ich will,daß der Autohändler die Kosten für das Rostproblem übernimmt,da er das Auto als neuwertig angepriesen hat. Wie würdet ihr Vorgehen?? Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Gruss Arnold Karcher
Hallo Arnie,
dann will ich dir mal auf deine einzige Frage aus deinem Eröffnungsbeitrag antworten.
Du hast gefragt: "Wie würdet ihr vorgehen?"
Meine Antwort lautet: Freu dich über dein neues Auto und laß den Quatsch mit dem Geld einfordern. Aber meine Vermutung ist, daß du nicht hören willst und erst schwer auf die Nase fallen möchtest. Jeder halt so wie er will...
Gruß, Jan | Antworten
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User seit 13.05.2014
| Geschrieben am 30.07.2015 um 14:02 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Jety am 30.07.2015 um 14:03 Uhr ]
Ich denke hier ist Hopfen und Malz verloren! Wenn man ein gebrauchtes Auto ohne Besichtigung kauft, muss man schon sehr viel Gottvertrauen haben. Aber das will er ja nicht hören!
Ich gehe davon aus, dass Du alle Reparaturen, die in der nächsten Zeit auftreten, durch den Verkäufer ersetzt bekommst. Es ist ja ein vollausgestatteter Gebrauchtwagen in Neuzustand. Da hat man alle Rechte auf seiner Seite.
Ist es das was Du hören willst? Damit können wir wohl nicht Dienen!
Alles andere ist ja schon gesagt!
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