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Tipps und Technik R170 » » Thema: Totalschaden?! Was war der Wagen noch wert? |
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 08.05.2011 um 10:49 Uhr  
| moin
Nachtrag: mich hat mal eine gegnerische Versicherung angerufen und gefragt ob das mit dem Anwalt nötig wäre, worauf ich meinte, ob sie (also die gegnerische Versicherung) meine Interessen vertreten würde...
Zumal ja keine Kosten entstehen, wenn man auf Nummer Sicher geht.
Und wenn ich nicht meine Interessen vertrete, wer macht`s dann..
Wenn man (oder Frau) ein gesundheitliches Problem hat, gehe man ja auch nicht zum Schuster.
Gruß Johann
---
http://www.werkstatt-treibholz.de
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1179
User seit 03.07.2005
| Geschrieben am 08.05.2011 um 10:51 Uhr  
|
Tigra schrieb:
Sowas gibts doch gar nicht.
Na sicher gibt eine Pauschale (Aufwandsentschädigung). Für schreibkram und so...
Den Tipp habe ich von meinem Versicherungsvertreter. In höhe von 25,00 Euro wird die Angesetzt. Sie wird zusätzlich zu den Nutzungsausfall des Fahrzeuges dazugeschrieben. Wurde bei mir auch komplett und ohne Rückfragen direkt bezahlt.
--
________________________________________
Gruß
Schraubi
[SLK 200 Kompressor / FL Modell 2002 / 6 G-Schalter / Keine Umbauten] | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 738
User seit 04.02.2010
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 12
User seit 16.01.2011
| Geschrieben am 08.05.2011 um 16:54 Uhr  
| Hi Leute,
danke für die neu dazugekommenen Tips.
Ihr habt vollkommen recht. Habe heute mit einem Gutachter telefoniert, den mir ein sehr guter Bekannter empfohlen hat. Der hat auch gesagt, dass ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten soll und der gegnerischen Versicherung sagen soll, dass ich den bestellten DEKRA Gutachter nicht beauftragt habe und dies auch nicht tun werde. Um alles andere kümmert sich dann der Anwalt
Und bezüglich der Pauschalen haben die von der Gegnerversicherung mir Folgendes gesagt:
Kostenpauschale für Tel etc. -> 20 Euro
Wagenausfall -> Ersatzfahrzeug Klasse 8 (von 10), bis 64 Euro am Tag.
Ich denke mal, wenn der Unfallgegner jetzt schnell seine Schuld eingesteht, sollte das Ganze schnell über die Bühne gehen. Der Anwalt wird dann schon das Maximum rausholen. Der sollte sich wohl mit den Pauschalen etc. auskennen.
Ich hoffe nur, der Unfallgegner stellt sich nicht quer. Da hab ich schon schlechte Erfahrungen gamacht. Dann wird plötzlich das blaue vom Himmel gelogen, wenns um die eigenen Versicherungsprozente geht. Obwohl der Fall hier mehr als eindeutig ist. Naja, abwarten und Tee trinken
Wie gesagt, ich geb Euch Bescheid.
Kennt einer nen guten Aufkäufer von Unfallwagen hier in der Region Ruhrgebiet? | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 08.05.2011 um 18:01 Uhr  
| Nabend,
versuchs erst mal selbst bei:
http://www.mobile.de und
http://www.autoscout24.de
Aufkäufer versuchen immer billigst einzukaufen.
Bei den Portals hast Du die Möglichkeit an einen Bastler zu kommen, der den Wagen für sich herrichten will.
--
Gruß Odin,
Schönwetter:
SLK K 200, R170, Mod.2004 Obsidianschwarz-Nanolack,17Zoll Dezent mit 225 V/H
Sonst: BMW Limousine
Vita:12M,Capri 1500XL mit Vynildach,Opel GT,Innocenti De Tomaso,Golf 1,Porsche 944,Golf2,W124-230E,Fiesta. | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 77
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1455
User seit 01.06.2002
| Geschrieben am 08.05.2011 um 20:18 Uhr  
| Hi,
nein, die Kostenpauschale wird mit 20-30 EUR angesetzt (OLG Schleswig meint, angesichts gesunkener Kommunkationskosten seien 20 EUR ausreichend), wobei auch höhere Beträge geltend gemacht werden können, dann aber nur bei Nachweis (also eben nicht mehr pauschal).
Ab/Anmeldekosten sind eine gesonderte Schadenposition, die grundsätzlich entsprechend den tatsächlichen Kosten nach Nachweis ersetzt werden müssen. Vielfach wird das aber auch pauschal ohne Nachweis mit 50-75 EUR erledigt.
Gruß
Peter
--
Frühjahr, Sonne, Sonnenschein... Herz, was willst Du mehr? | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2105
User seit 25.09.2002
| Geschrieben am 09.05.2011 um 13:23 Uhr  
|
Tigra schrieb:
Odin schrieb:
... Unkostenpauschale nicht vergessen.
Sowas gibts doch gar nicht.
Tigra stößt sich am Begriff UN kosten, denn es gibt nur Kosten, aber keine Unkosten. Ist eine aus der Steuerlehre stammende, althergebrachte und falsche Bezeichnung.
Im Übrigen sollte die Versicherung schleunigst bestätigen, dass sie den Schaden dem Grunde nach anerkennt, über die Höhe kann man sich dann immer noch unterhalten. Natürlich auf Grundlage des eigenen Gutachtens etc..
Grüße vom Willy
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenvorschüler
Beiträge: 12
User seit 16.01.2011
| Geschrieben am 09.05.2011 um 19:19 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Casche am 09.05.2011 um 19:21 Uhr ]
Hi,
habe heute mal eine Statusabfrage bei der Versicherung gemacht. Der Unfallgegner sieht die Schuld nicht alleine bei sich, hieß es.
Ich kanns nicht glauben! Erst zerstört er mir meinen Wagen und dann versucht er auch noch, die Schuld von sich abzuwenden. Dabei ist der Fall eindeutiger als eindeutig.
Also die Polizei hat am Unfalltag gesagt, sie haben Ihn "als Verursacher eingetragen". Was auch immer das heißen mag. Aber damit hat die Versicherung ja noch nicht eingestanden, dass der Typ "dem Grunde nach" schuldig ist. Oder geht das miteinander einher?
Anwalt habe ich heute eingeschaltet und Gutachter beauftragt.
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 355
User seit 10.12.2009
| Geschrieben am 09.05.2011 um 19:42 Uhr  
| Hallo Freunde
@ casche
Nein, das ist leider nicht der Fall. Die Polizei legt lediglich eine Verursacherzuweisung fest. Die Schuld kann nur der Richter feststellen.
Das heißt auch, dass die zivilrechtliche Klärung einen ganz anderen Ausgang haben kann, als von dir und allen anderen angenommen wird.
Ich selber habe auch einen Unfall gehabt bei dem mein SLK laut Gutachter einen Schaden von über 22000,- Euro davongetragen hat. Der Unfall ereignete sich am 2. Februar. Bis heute ist die Schuldfrage nicht geklärt und ich konnte meinen neuen SLK alleine vom Ersparten vorstrecken.
Auch hier hat die Polizei den Unfallgegener, der mich bei einem Linksabbiegemanöver seinersteits übersehen hat, als Unfallverursacher eingetragen (m.E. vollkommen unstrittig) und trotzdem ist noch nichts, rein gar nichts zum Abschluss gekommen.
Dies nur so als Zeitfenster und Rahmen ,indem es sich bei Dir ebenfalls bewegen könnte.
Viel Glück!
Der Ahnungslose
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