Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 132
User seit 15.02.2006
| Geschrieben am 22.07.2010 um 21:24 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von blackdog am 22.07.2010 um 21:27 Uhr ]
Und noch eins:
Gibt's solche LEDs bei Euch auch? Ich sehe solche nicht an der Vorschau an die alten Bilder von Klarglas Scheinis Gen.2. Sollte dann wirklich es eine neue Version sein. Auch wenn Ihr die erste Foto von Vorne guckt, seht Ihr den Text an der Schild: H1. Nicht H7. | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an blackdog Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 586
User seit 10.09.2008
| |
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4912
User seit 23.03.2004
| Geschrieben am 23.07.2010 um 09:33 Uhr  
|
blackdog schrieb:
Gibt's solche LEDs bei Euch auch? Ich sehe solche nicht an der Vorschau an die alten Bilder von Klarglas Scheinis Gen.2. Sollte dann wirklich es eine neue Version sein. Auch wenn Ihr die erste Foto von Vorne guckt, seht Ihr den Text an der Schild: H1. Nicht H7.
Ja, das ist die "aktuelle" Version. Die 2 LEDs sollen eine Art (sehr schwaches) TFL (Tagfahrlicht) darstellen. Diese Version wurde hier auch irgendwo im Forum vorgestellt.
Und die Klarglas-Gen2 hatten schon immer H1-Leuchtmittel.
Gruß,
Harald | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an HarryB Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 132
User seit 15.02.2006
| |
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4912
User seit 23.03.2004
| Geschrieben am 23.07.2010 um 10:51 Uhr  
| Hallo Botond,
hängt davon ab, was Dein Ziel ist:
A) 100%ig legale Klarglasscheinwerfer...dann gibts nur die Generation 1
B) Klarglasscheinwerfer mit Xenon, egal ob illegal oder legal...dann behalte doch die, die Du jetzt hast
Du kannst gerne nochmal die angebotenen "Bi-Xenons" ausprobieren, aber das sind zu 100% ebenfalls umgebaute (=illegale) "normale" Klarglasscheinwerfer.
Nochmal kurz zusammengefaßt:
Nachträglicher Einbau von Xenon-Leuchtmitteln in Halogenscheinwerfer = nicht zulässig in Deutschland.
Einbau von Scheinwerfern ohne LWR in ein Fahrzeug, was ab Werk mit LWR ausgerüstet ist = nicht zulässig in Deutschland
Nachrüstung einer LWR in Scheinwerfer, die ab Werk keine LWR besitzen und für die Nachrüstung nicht vorgesehen sind = nicht zulässig in Deutschland
Ist ein ziemliches Dilemma
Gruß,
Harald | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an HarryB Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 132
User seit 15.02.2006
| Geschrieben am 23.07.2010 um 21:05 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von blackdog am 23.07.2010 um 21:14 Uhr ]
Hallo Harry,
Nachträglicher Einbau von Xenon-Leuchtmitteln in Halogenscheinwerfer - Ich habe original Xenon-Scheinis in meinem SLK und diese neue Scheinis sind auch ab Werk Xenon sind. Also es ist keine Xenon in Halogenscheini
Einbau von Scheinwerfern ohne LWR in ein Fahrzeug, was ab Werk mit LWR ausgerüstet ist - Das ist war. Deswegen habe ich diese heute zurückgeschickt. Der Käufer sagte, er hat solche Klarglasscheinwerfer was mit der originale LWR zusammenschliessen kann. Sie wird mir die schicken.
Nachrüstung einer LWR in Scheinwerfer, die ab Werk keine LWR besitzen und für die Nachrüstung nicht vorgesehen sind - Ich habe zur Zeit elektrische LWR. Der Käufer wird solche Klarglasscheinis schicken, die mit meinen originale LWR anschliessen können. | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an blackdog Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|