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Tipps und Technik R170 » » Thema: Autogasumrüstung |
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 02.06.2007 um 20:49 Uhr  
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convertible schrieb:
......
- in vielen Parkhäusern ist das Befahren mit Gasanlage verboten
- meine Garage müsste eine entspr. Be-/Entlüftung haben
- Was sagt eigentlich die Gebäudeversicherung dazu?
.....
Diese drei Punkte sind doch nicht Ernst gemeint, oder?
1. Seit Inkrafttreten der novellierten Garagenverordnung am 30.11.1993 ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen, die mit Flüssiggas betrieben werden, auch in Tiefgaragen in allen Bundesländern zulässig.
2. Unfall? Autogasanlagen sind sicher! Bei Unfällen bieten sie den Insassen sogar mehr Sicherheit als normale Benzin- oder Dieselfahrzeuge! Der 3,5 mm starke Autogastank aus Stahl erfüllt höchste Sicherheitsanforderungen. Ein automatisch schließendes Rohrbruchventil stellt sicher, dass bei einer eventuellen Undichtigkeit - wie durch einen Unfall - kein Gas austreten kann. Eine ähnliche Technik sucht man bei Benzintanks, die aus dünnem Blech oder aus Kunststoff bestehen, vergeblich. Ein automatischer Füllstop bei einer Befüllung von 80 Prozent verhindert, dass sich das Autogas bei einer Erwärmung im Tank ohne überdruck ausdehnen kann. Sollte dennoch einmal ein überdruck entstehen, lässt das Sicherheitsventil etwas Gas ins Freie, so dass sich der Druck normalisiert. Die weit verbreitete Befürchtung einer Explosion bei zu starker Erwärmung oder Brand ist also absolut unbegründet. Hierzu gab es beim niederländischen Institut TNO Automotives, das sich mit dem Thema Autogas beschäftigt, sehr intensive Tests. Unter anderem einen Versuch mit dem Ziel ein Autogastank durch äußere Erwärmung zur Explosion zu bringen. Das Ergebnis war, das trotz stärkster Erwärmung, verursacht durch ein, unter dem Tank befindliches offenes Propangasfeuer, der ungeschützte Autogasbehälter nicht explodierte. Das aus dem Sicherheitsventil ausströmende Gas brannte schlicht ab. Auch der ADAC hat sich mit dem Thema Sicherheit von Autogas beschäftigt:
Es gibt keine Hinweise aus der Praxis, dass bei Autogas-Fahrzeugen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht. Das gilt auch für die Länder, in denen Autogas stärker verbreitet ist. Crash- und Brandtests haben gezeigt, dass mit Autogas betriebene Fahrzeuge nicht gefährlicher sind als vergleichbare Benziner.
3. Hat sich mit 1+2 erledigt
Mit sicherem Gruß Frank | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 9246
User seit 03.05.2004
| Geschrieben am 02.06.2007 um 21:19 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von convertible am 02.06.2007 um 21:24 Uhr ]
aber da hast Du es ja selbst geschrieben
´´Sollte dennoch einmal ein überdruck entstehen, lässt das Sicherheitsventil etwas Gas ins Freie, so dass sich der Druck normalisiert.´´
Versteh mich bitte nicht falsch, ich will hier nichts schlecht reden! Gasanlagen haben sicher ihre Berechtigung, und haben eine geprüfte Sicherheit. Ich habe mich nur für eine weitere Alternative entschieden.
brgds
Convertible
--
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