hab mir die Bügel in deinem Shop mal angeschaut. Sehen nicht schlecht aus!
Was mir aufgefallen ist: da steht der Hinweis "Die Bügel besitzen keine ABE".
Wie muss ich das verstehen? Hier wurde ja in der Vergangenheit schon reichlich über die runden Bügel diskutiert bezgl. E-Zeichen, ABE etc., ist das Thema jetzt geklärt?
ich schreibe meine Frage nun mal ausnahmsweise - weil es wohl alle interessieren dürfte, die sich auf die neuen V-Bars gefreut haben - meine Frage an Mekkes ins Forum...
Wenn man die V-Bars bestellt und ohne ABE einbaut
- müssen die dann nur beim TÜV eingetragen werden
- oder erlischt prinzipiell die Betriebserlaubnis?
- Gibt es bei Eintragungsmöglichkeit ein Festigkeitsgutachten o.ä.
- ???
Es wäre schön, wenn Jemand mit dem nötigen Background mich bezüglich der verschiedenen Szenarios unterstützen könnte. Ich würde die Neuen gerne haben - und vermeiden die über Väth zu beziehen - jedoch keinen Ärger haben noch Kopf und Kragen riskieren und dann auch noch Ärger mit der Versicherung, die sich im Schadenfall an jeden Strohhalm klammer um nicht zahlen zu müssen...
Kann mich hier noch Jemand unterstützen und meine "Liste" um relevante Fragen an Mekkes ergänzen - wäre klasse, wenn mir hier noch Jemand "unter die Arme greifen" könnte