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| Geschrieben am 15.05.2013 um 19:33 Uhr  
| Wobei es dann noch ein Unterschied macht, ob durch die Änderung die Betriebserlaubnis erlischt oder nicht, also ob eine Abnahme gem. §19 Abs. 2 oder gem. §19 Abs. 3 StVZO erfolgt.
Beim Anbau von Felgen ohne Teilegutachten oder beim Anbau von Spurplatten erlischt die Betriebserlaubnis, also Abnahme gem. §19 Abs. 2 erforderlich. (Nur durch einen Vollgutachter möglich)
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich (sonst keine Betriebserlaubnis).
Beim Anbau von Felgen mit Teilegutachten in Verbindung mit einer Fahrwerksänderung (Federn) ebenfalls mit ABE oder Teilegutachten wird eine Gesamtabnahme gem. §19 Abs. 3 erforderlich.
Eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung ist nicht vorgeschrieben, aber möglich.
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Beste Grüße
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| Geschrieben am 15.05.2013 um 19:56 Uhr  
| *confused* Nun sind das wieder Auslegungssachen?
Also bei mir sind Rad/Reifenkombination inkl. Spurplatten im Fahrzeugschein eingetragen - somit gem. Teilegutachten und §19 SzVZO Abs. 3 legal fahrbar und abgenommen.
In der ABE für die Federn wird eine genrelle Freigabe erteilt. Unter 3.8 steht, dass es seitens H&R keine Bedenken gegen andere als die originale Bereifung gibt, so lange diese entweder "ihre eigene ABE haben und erfüllen" oder diese gem. §19 blabla abgenommen wurden. Da diese meist unter Berücksichtigung der Freigängigkeit abgenommen wurden und jetzt auch die Freigängigkeit gegeben ist habe ich doch nichts falsches am Fahrzeug? KLAMMER AUF: Auch wenn die Freigängigkeit nun nicht noch einmal durch den TÜV abgenommen wurde KLAMMER ZU.
So verstehe ich das...
MfG - Ingo
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User seit 03.05.2004
| Geschrieben am 15.05.2013 um 20:19 Uhr  
| Hallo Ingo,
und ich verstehe das so, das die ABE für die Federn in soweit gilt, als das sich das Fahrzeug ansonsten im Serienzustand befindet. Und das tut es nicht, demnach ist eine erneute Abnahme aller Änderungen, also in Verbindung mit den vorherigen Änderungen gem. §19 Abs. 3 erforderlich.
Als Beispiel:
Ursprung: Gewindefahrwerk mit AMG Styl V (Serie) eingetragen.
Änderung: zusätzlich 12mm Spurplatten. Betriebserlaubnis erloschen. Abnahme gem. §19 Abs. 2 erforderlich, Eintragung in die Papiere.
Änderung: An Stelle von AMG Styl V und Spurplatten, 19'' OZ Felgen mit Teilegutachten.
Abnahme der neuen Rad-/Reifenkombination in Verbindung mit Gewindefahrwerk gem. §19 Abs. 3
Änderung: An Stelle der OZ Felgen, AMG Felgen vom CLS ohne Teilegutachten, lediglich Vergleichsgutachten (Traglast Nachweis / Festigkeits Nachweis) , Betriebserlaubnis erloschen.
Abnahme der neunen Rad-/Reifenkombination in Verbindung mit Gewindefahrwerk gem. §19 Abs. 2
--
Beste Grüße
............................................................
SLK 230 PreFL, Das Original
///AGM-NonEco R171 | Antworten
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| Geschrieben am 15.05.2013 um 20:34 Uhr  
| Hallo Ingo,
du musst zum TÜV. Weil in den Teilegutachten für z. B. Sonderräder steht normalerweise immer drin, dass das Gutschten nur für die serienmäßige Ausführung gilt. Und H+R tut sich insoweit leicht, da sie einfach auf die Gutachten für die verschiedenen Rad/Reifenkombinationen verweisen. Unter der Nr. 3.8 wird ja auch Bezug auf serienmäßige Rad/Reifenkombinationen genommen, wo eine ABE bzw. Teilegutachten vorliegen muss.
Hello hat das schön beschrieben . So ist es.
Herzliche Grüße
Moni | Antworten
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| Geschrieben am 15.05.2013 um 21:54 Uhr  
| Hallo Ingo,
ich würde an deiner Stelle auch zum TÜV fahren um sicher zu sein.
Wie Hello und Moni auch schon geschrieben haben, ist meiner Meinung nach die ABE in Verbindung mit der Serien Rad-Reifenkombination ok, aber nicht wie bei dir und mir mit Sonderrädern, weil von diesen gibt es keine offizielle Freigabe von AMG.
--
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Grüßle Frank
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*Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen,
aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.*
~Orson Welles~ | Antworten
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| Geschrieben am 29.05.2013 um 07:47 Uhr  
| Tjoa, leider habt ihr alle Recht - wäre auch zu schön gewesen um wahr zu sein. Der TÜV hatte sich erstmal alle Unterlagen geholt (eMail Kontakt) und hat auch nochmal gegen die Teilegutachten der Spurplatten und Felgen geschaut ob dort nich sogar Kombinationen drinn stehen, leider nein.
Also folgt demnächst die Eintragung. Wobei ich denke, dass auch nichts im Wege steht... Es schleift beim Volleinschlag nichts, das Radhaus steht über dem Reifen/Felgen. Nur Verschränkung konnte ich selbst nicht testen.
MfG - Ingo
--> http://abload.de/img/internet_01lper3.jpg <--
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