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Tipps und Technik R171 » » Thema: Schöner Mist, Auto aufgebrochen. |
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4142
User seit 23.09.2006
| Geschrieben am 08.11.2007 um 10:22 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Gerd122 am 08.11.2007 um 10:23 Uhr ]
Hi,
in diesem Zusammenhang fällt mir noch was ein. Bei einem Einbruch, Unfall oder dergleichen, braucht die Versicherung bei Abrechnung nach Gutachten auch erstmal nicht die anteilige MwSt. zu bezahlen. Diese muß sie erst bezahlen, wenn das Fahrzeug in einer Werkstatt instand gesetzt wurde (Rechnung) oder eine Neuanschaffung getätigt wurde (wieder Rechnung)
--
Gruß
Gerhard
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