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... ist OFFLINE
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User seit 08.04.2014
| Geschrieben am 10.03.2017 um 11:41 Uhr  
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U WE 55 schrieb:
Hallo Arno,
ja da hast du Recht.
Es enttäuscht mich aber dass du nur auf das Einschalten der Nebelleuchte einen Kommentar
als "Fahrlehrer" abgibst und nicht auf das missbräuchliche verwenden der NL als Tagfahrlicht.
Das Tagfahrlicht ist durch eine Typen bzw. Betriebsnummer als solches gekennzeichnet genauso wie die NL. Eine Missbräuchliche Nutzung ist nicht gesetzeskonform und kann zur Erlöschung der Betriebserlaubnis führen. Dies ist den Beteiligten der Umbaufraktion bekannt und bewusst.
Illegal = scheißegal
Für mich ist das Thema erledigt.
Wollte auch nicht den Klugscheißer durchhängen lassen..muss nur manchmal den Kopf schütteln wie Dinge interpretiert werden und wie kreativ manche Fahrzeugumbauten hier präsentiert werden.
Uwe (Autofahrer)
--
„Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“
Karl Valentin
Hallo Uwe,
damit mein "Klugscheissen" ... lol ... komplett ist ....
Ja, der Umbau der Nebelscheinwerfer ist nicht konform mit der StVZO!!!
Ich glaube aber das dies schonmal hier diskutiert wurde ... grübel, grübel
Und ich schütteln jeden Tag den Kopf über das Verhalten im Straßenverkehr
Manchmal denke ich, ich befinde dort in einer Rechtsfreien Zone ... aber dies
ist ein anderes Thema
Also ... nix für ungut
Arno
Fahrlehrer, Fahrsicheheits-Trainer und Ducati Diavel Fahrer ... Die Linke zum Gruß
--
Das Leben ist zu kurz um "geschlossen" zu fahren ...
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
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User seit 22.12.2015
| Geschrieben am 12.03.2017 um 04:46 Uhr  
| Hallo Gemeinde,
mich würde nach dieser Diskussion hier interessieren, ob schon jemals einer aus dem Forum angehalten und ggf. zur Kasse gebeten wurde, weil er die NL als Tagesfahrlich "missbraucht"?!
Grüße - AlPac
--
"Was den Menschen vom Tier unterscheidet, ist die Fähigkeit, im Angesicht der Katastrophe "Siehste!" zu denken."
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 49
User seit 28.07.2016
| Geschrieben am 12.03.2017 um 06:57 Uhr  
| Hallo,
also ich habe die NL missbräuchlich im Einsatz und bis jetzt keinerlei Probleme damit. Ausserdem finde ich die ganze Diskussion hier etwas sinnlos.
Es kann doch jeder so halten wie er will, wenns ne Strafe dafür gibt muss er doch auch alleine dafür gerade stehen.
Und ich finde, daß es für den Strassenverkehr besser ist mit Nebelleuchten als Tfl zu fahren als unbeleuchtet .... ist eindeutig ein Sicherheitsgewinn!
Und wer sich tagsüber von Nebellampen geblendet fühlt. Hmmm .... beschwert der sich dann auch über zu grelles Sonnenlicht?
In guten 2 Wochen darf ich auch wieder unterwegs sein und die Leute mit Nebelscheinwerfer belästigen ..... kanns kaum erwarten (Saisonkennzeichen)
Gruss
Gerhard | Antworten
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Schreiberlevel: Forenprinz
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Beiträge: 259
User seit 22.12.2015
| Geschrieben am 12.03.2017 um 18:48 Uhr  
| U WE 55 schrieb: ich sehe schon ihr habt es verstanden
Das es NICHT legal ist, habe ich schon verstanden.
Deshalb meine Frage: wer wurde schon mal erwischt + musste ggf. zahlen?!
Grüße - AlPac
--
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User seit 14.05.2016
| Geschrieben am 17.03.2017 um 13:52 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK Pirat am 17.03.2017 um 14:02 Uhr ]
Zu der Frage, ob schon mal jemand deshalb von der Rennleitung angesprochen wurde:
Ja, ich, kürzlich stand ich bei bestem Wetter und Sonnenschein an einer unübersichtlichen Stelle im absoluten Halteverbot, weil ich meinem Sohn - der mit seinem alten Golf Cabrio liegen geblieben war - helfen musste. Da hielt ein Streifenwagen im Gegenverkehr an und der Fahrer meinte:
Zitat:"Sie wissen schon, dass Sie da nicht stehen dürfen? Naja, wenigstens haben Sie Licht an..."
Und weg war er....
Es waren meine Nebler als TFL
**** - dieser Beitrag zerstört sich von selbst - **** | Antworten
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| Geschrieben am 18.03.2017 um 04:49 Uhr  
| Zitat:"Sie wissen schon, dass Sie da nicht stehen dürfen? Naja, wenigstens haben Sie Licht an..."
....
P.S.: und ja, wir wissen das ändert nichts an der Tatsache NL als Tagesfahrlicht sind laut Gesetz illegal....
Grüße - AlPac
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