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Tipps und Technik R171 » » Thema: Endlich da und schon das erste Problem |
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 60
User seit 23.05.2006
| Geschrieben am 26.05.2006 um 15:15 Uhr  
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xp1lock schrieb:
Es gibt 2 (zwei) Jahre Sachmängelhaftung lt. Gesetz ! Bei gebrauchten Artikeln kann diese auf 1 (ein) Jahr beschränkt werden.
Zusätzlich gibt DC nun wieder 2 (zwei) Jahre Garantie (freiwillig).
Beides läuft ab Kaufdatum, also parallel. Die Sachmängelhaftung ist vom Gesetzgeber geregelt und umfasst Mängel die zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden haben !!
Da die Garantie freiwillig ist, kann Sie an bestimmte Bedingungen geknüpft (z.B. regelmäßiger Service in Vertragswerkstatt durchgeführt), oder auf bestimmte Teile beschränkt sein.
Hallo
Was heisst denn das jetzt für einen Wagen mit EZ 10/2004?
Vielen Dank und Gruss
gregorio
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 26.05.2006 um 18:41 Uhr  
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gregorio schrieb:
xp1lock schrieb:
Es gibt 2 (zwei) Jahre Sachmängelhaftung lt. Gesetz ! Bei gebrauchten Artikeln kann diese auf 1 (ein) Jahr beschränkt werden.
Zusätzlich gibt DC nun wieder 2 (zwei) Jahre Garantie (freiwillig).
Beides läuft ab Kaufdatum, also parallel. Die Sachmängelhaftung ist vom Gesetzgeber geregelt und umfasst Mängel die zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden haben !!
Da die Garantie freiwillig ist, kann Sie an bestimmte Bedingungen geknüpft (z.B. regelmäßiger Service in Vertragswerkstatt durchgeführt), oder auf bestimmte Teile beschränkt sein.
Hallo
Was heisst denn das jetzt für einen Wagen mit EZ 10/2004?
Vielen Dank und Gruss
gregorio
1) Du hast das Fahrzeug 10/2004 neu erworben
Wenn Dir nun das Getriebe auseinanderfliegt mußt Du beweisen das der Fehler schon 10/2004 vorlag.
2) Du hast das Fahrzeug 10/2004 gebraucht erworben, lt. Kauftvertrag ist die Gewährleistung auf 1 Jahr beschränkt
Wenn Dir nun das Getriebe auseinanderfliegt mußt Du viel bezahlen
3) Du hast das Fahrzeug 11/2005 gebraucht erworben
Wenn Dir nun das Getriebe auseinanderfliegt mußt Du beweisen das der Fehler schon 11/2005 vorlag.
4) Du hast das Fahrzeug 12/2005 gebraucht erworben
Wenn Dir nun das Getriebe auseinanderfliegt muß der Händler beweisen das der Fehler nicht schon 12/2005 vorlag.
5) An Deinem Getriebe ist garnichts dran
auch gut
Wichtig auch noch:
Die Gewährleistung gilt immer nur gegenüber dem Händler, nie gegenüber dem Hersteller! Der oft beschworene Schrei nach Wandlung gegenüber dem Hersteller nützt also erstmal garnichts, dieser Anspruch ist an den Händler zu stellen.
--
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