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Tipps und Technik R171 » » Thema: Wandlung SLK350 |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 207
User seit 03.02.2004
| Geschrieben am 14.04.2005 um 16:56 Uhr  
| mein 350er erstzulassung 3.1.2005 ist morgen das 14. Mal !!! wegen diverser probleme - und ich bin ganz bestimmt kein pingel - in der werkstatt. selbst ein ing. von dc berlin und ein techniker von harman cardon können die probleme mit dem soundsystem nicht aus der welt schaffen. sollte die probleme nach wie vor auftreten, bzw. nicht beseitigt sein, werde ich ebenfalls versuchen zu wandeln. für 57.000 euro erwarte ich ein einwandfreies fahrzeug und ich denke, dass ist einfach mein gutes recht.
mfg
dina3009 | Antworten
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Beiträge: 556
User seit 23.03.2005
| Geschrieben am 14.04.2005 um 23:10 Uhr  
| Hallo,
ich war heute bei DC. Da ich auch Probleme habe fragte ich meinen Verkäufer eigentlich spaßeshalber mal wegen einer Wandlung.
Dessen Aussage war wenn ich 3 mal erfolglos wegen ein und derselben Sache oder 7 mal wegen anderer Mängel nachweislich in der Werkstatt war wäre eine Wandlung möglich.
Da sollte es bei deiner Vorgeschichte eigentlich problemlos möglich sein.
Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen.
Gruß
Jürgen
--
Das schönste an einer Geraden ist die Kurve danach. | Antworten
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Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 67
User seit 23.08.2004
| Geschrieben am 17.05.2005 um 17:45 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von _Martin am 17.05.2005 um 17:46 Uhr ]
Hier gibt es ein Urteil das das Nutzungsentgeld betreffen könnte. Es ging zwar nur um einen Herd, aber juristisch müste es doch das gleiche sein wie ein 350iger
Gewährleistungsrecht: Entschädigung für Nutzung mangelhafter Produkte untersagt.
Gericht bestätigt Position des vzbv: "Verkäufer nicht für die Lieferung einer mangelhaften Ware belohnen"
(15.05.2005 - vera) In einem Grundsatzstreit zur Auslegung des Gewährleistungsrechts hat der Verbraucherzentrale Bundesverband einen Erfolg errungen. In einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wurde dem Warenhaus Quelle untersagt, für die Nutzung einer mangelhaften Ware eine Entschädigung zu verlangen, wenn die Ware durch ein neues Produkt ersetzt wird. "Gewährleistungsrechte sind dazu da, Kundenrechte zu schützen und nicht um Verkäufer für die Auslieferung einer mangelhaften Ware zu belohnen", so Patrick von Braunmühl, Fachbereichsleiter Wirtschaftsfragen beim Verbraucherzentrale Bundesverband.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband wegen Verstoßes gegen verbraucherschützende Vorschriften durch Quelle. Eine Verbraucherin sollte für die Dauer der Nutzung eines defekten Herdes an die Quelle AG 120 Euro zahlen, nachdem sie nach ihrer Reklamation einen neuen Backofen erhalten hatte. Nach Verhandlungen hatte sie schließlich 67,86 Euro bezahlt. Obwohl Quelle nicht zur Unterlassung verurteilt wurde, muss der Konzern den Betrag an die Verbraucherin zurückzahlen.
Das Gericht schloss sich der Argumentation des Verbraucherzentrale Bundesverbandes an, wonach Kunden einen Anspruch auf die versprochenen Vorteile eines gekauften Produktes haben und ihnen keine weiteren Nachteile durch einen Mangel dieser Ware entstehen dürfen. "Wenn schon, dann hätten die Kunden und nicht der Verkäufer eine Entschädigung für den entstandenen Ärger und Aufwand verdient", so von Braunmühl.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hofft, dass das Urteil des Landgerichts Ausstrahlung auf die künftige Rechtsprechung zum Gewährleistungsrecht, vor allem aber auf die Gewährleistungspraxis der Unternehmen hat. Bei der Modernisierung des Schuldrechts wurde der Anspruch einer Nutzungsentschädigung nicht explizit ausgeschlossen.
(Urteil Landgericht Nürnberg-Fürth, 22.04.2005, Az. 7 O 10714/04, nicht rechtskräftig)
Pressemitteilung des vzbv, dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
http://www.verbrauchernews.de/vertraege/rueckgabe_umtauschrecht/artikel/2005/05/0044/
Martin
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Grüße aus Hamburg
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