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| Geschrieben am 18.04.2016 um 22:17 Uhr  
| Und was ist mit denen die ganz stolz einen Fächerkrümmer ohne Vorkat für teuer Geld sogar eingetragen bekommen haben?
Ich bin ja der Meinung auch hier im Extremfall völlig egal mit der Eintragung kann man sich dann den Hintern abwischen.
Gruß Carsten
--
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| Geschrieben am 18.04.2016 um 22:40 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von convertible am 18.04.2016 um 22:53 Uhr ]
Es kommt ja auch auf den Gutachter/Tüv Prüfer an der die Abnahme durchgeführt hat. Es wird lediglich bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Prüfung das Kfz den geltenden Vorschriften entsprach. Wenn danach nichts weiter verändert wurde, kann man dem Kunden auch keine Arglist unterstellen. Er ist im guten Glauben mit dem Fahrzeug unterwegs dass alles seine Richtigkeit hat. Hier wird sicher geprüft werden, ob nach der Tüv-Abnahme Veränderungen durchgeführt wurden und ob die Abnhame ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Im Zweifelsfall hängt der Werkstattleiter und der Tüvprüfer mit im Turm.
Wenn allerdings willentlich und wissentlich Kats entfernt werden, gefährdet das die Betriebserlaubnis, genau so wie der Umbau mit einem Ersatz Fahrwerk, insbesondere in Verbindung mit nicht freigegebenen Rädern. Solche Maßnahmen sind eintragungspflichtig im Brief, weil durch diese Maßnahme eine Änderung der Betriebserlaubnis erforderlich ist.
--
Beste Grüße
............................................................
SLC 230 PreFL
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| Geschrieben am 18.04.2016 um 23:12 Uhr  
| Für Geld bekommt man alles eingetragen, das ist meine Erfahrung in all den Jahren geht nicht gibt es nicht.
Nur Unwissenheit schützt vor Strafe nicht gibt sogar Prüfer die mit Pseudonym unterschreiben um nicht zurück verfolgt werden zu können.
Ich habe mal eine Abgasanlage bauen lassen, und diese wurde eingetragen ohne das jemals ein Prüfer mein Fahrzeug zu Gesicht bekommen hat.
Die Papiere bekam ich zugeschickt heute würde ich mich da auch nicht mehr drauf einlassen.
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| Geschrieben am 18.04.2016 um 23:24 Uhr  
| Wir haben früher unsere Anlagen selbstgebaut(bevor es Kat gab) und sie dann beim Harleyhändler eintragen assen.Der Prüfer dort war Lärm gewohnt.
Nur heute können die vor Ort eine DB-Messung machen die Gerichtsverwertbar ist.Erst gabs dann nur eine Mängelkarte und 1 Woche Zeit aber in einigen Gebieten ist das verschärft worden.Zum Beispiel im Harz die Mopedfahrer und in einigen Städten wie Köln die Raser.Dient der Abschreckung.
Da gibts inzwischen Geldstrafen zwischen 1000 und 2500 Euro und neuerdings sofortige beschlagnahme des Fahrzeugs.
Dazu kommt das man den Gutachter selbst zahlen darf.Nochmal zwischen 500 und 800 Euro.
Von den Punkten rede ich mal garnicht erst. | Antworten
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| Geschrieben am 18.04.2016 um 23:28 Uhr  
| Auch interessant-scheiß drauf ob eingetragen.Der DB Wert in den Papieren darf max 5 DB überschritten werden als Toleranz.Trägt man einen anderen Auspuff ein darf sich der Wert nicht erhöhen sondern nur der Klang ändern.
Also egal ob mit ABE oder eingetragen oder frischer Tüv oder schon seit 10 Jahren dran-ist er mehr als 5DB lauter nützt das alles nichts. | Antworten
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| Geschrieben am 18.04.2016 um 23:29 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von meomeo am 18.04.2016 um 23:30 Uhr ]
Also wie dreifünfziger und Väth schon sagten, der SLK 350 hat ja eigentlich nur 2 wirkliche Kats, die zwei kleinen sind nur nachkatSCHALLDÄMPFER.
Ich bin mir sicher eigentlich, dass ich nicht wegen Steuerhinterziehung angezeigt werde, wie gesagt original Kats noch drinne und die sollten eigentlich problemlos die Abgaswerte schaffen.
Ich denke ich werde eben nur wegen nicht eingetragten Umbau bestraft, da wird mittlerweile nach dem neuen Punkte System nicht mal mehr Punkte verteilt sondern nur Geldbuße.
Aber ja ich halte euch mal auf den laufenden
grüße | Antworten
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| Geschrieben am 19.04.2016 um 08:10 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Sascha81 am 19.04.2016 um 08:11 Uhr ]
Glatze11 schrieb:
Auch interessant-scheiß drauf ob eingetragen.Der DB Wert in den Papieren darf max 5 DB überschritten werden als Toleranz.Trägt man einen anderen Auspuff ein darf sich der Wert nicht erhöhen sondern nur der Klang ändern.
Also egal ob mit ABE oder eingetragen oder frischer Tüv oder schon seit 10 Jahren dran-ist er mehr als 5DB lauter nützt das alles nichts.
Moinsen!
Ob das stimmt oder nicht, möchte ich nicht anzweifeln weil ich da zum Glück noch keine Erfahrung mit gemacht habe.
Meine 55er Analge ist vom Tüv eingetragen worden mit Sondergutachten und hat schon 2 mal die Tüv Prüfung überstanden (wo ja nicht die Lautstärke gemessen wird sondern nur die Abgaswerte und das im Stand).
Also ich weiß aber selber auch, wenn mich die Grünen anhalten und mit Mirkofon messen, muss ich runter von der Straße...
Wenn ich das hier so sehe, sind wohl gute 50% der 171er mit nen anderen Auspuff unterwegs die mit mehr als 5db von den Papieren abweichen.
--
SLK R171 + E S212 & Polo 6r FL
Sonnige Grüße aus Hamm!
Sascha | Antworten
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