Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 29.05.2006 um 17:50 Uhr  
| Hatte ja schon einmal einiges zu diesem Thema verlauten lassen. Da ich mit dem Thema QM beim Hersteller befasst bin hier noch einmal ein paar TÜV
Basics unabhängig von der TÜV-Fähigkeit eines solchen Modules.
1. Wer ein Gutachten erstellen lassen möchte muss zunächst einmal gem.
KBA vorgaben verifiziert oder zertifiziert sein. Das ist schon sehr teuer und lohnt sich für kleinere Betriebe meist nicht. (Der Hersteller der CANDC-R
ist verifiziert vom TÜV Rheinland zu dem anderen Hersteller kann ich da keine
Angaben machen - einfach mal nachfragen wen es interessiert)
2. Die Erstellung eines Teilegutachtens kostet je nach TÜV gerne mal 3000-6000€ pro Fahrzeugtyp. Also so . Z.B. R171 + R230 usw. usw.
Eine ABE ist grundsätzlich nicht zu bekommen das geht nur per Teilegutachten. Das Gutachten hat auch nur Gültigkeit, wenn es entsprechend
in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird. Wenn man das Gutachten nur mitführt hilft das garnichts. Im Teilegutachten wird sowohl die Seriennummer
des Modules als auch die FgSt. Nr. des Fahrzeuges eingetragen. Dies ist alleine schon deswegen so gemacht, damit man mit einem X-Gutachten kein Y-Modul eintragen kann. Gutachten können auch jederzeit vom KBA zurückgezogen werden, wenn Anbieter damit Missbrauch treiben.
Also einfach mal beim TÜV vorbeifahren könnt Ihr komplett vergessen.
Ich schätze mal so in 2-4 Wochen wird man vom Hersteller eine konkretes
Statement bekommen was beim TÜV raus gekommen ist bzw. welche
Entscheidung getroffen wurde.
Werde News zum Ausgang der TÜV-Angelegenheit dann auch hier im Forum
mitteilen.
Gruß G | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 29.05.2006 um 18:08 Uhr  
| Noch ein kleiner Tip am Rande:
wenn hier von Garantieverlust bei DC durch den nachträglichen Einbau
div. Tuningteile die Rede ist - das kann durchaus vorkommen. Muß aber nicht tragisch sein, denn Gerantie ist eine freiwillige Leistung und muß nicht zwingend gewährt werden. Die 2-jährige Gewährleistung hingegen ist vom Gesetzgeber vorgegeben und auch nicht einfach verweigerbar.
Dieser feine Unterschied ist vielen leider nicht bekannt. Aber bevor man schlafende Hunde weckt............. kein Mechaniker ist so Dienstbeflissen,
daß er die Karre demontiert um nach Modulen an versteckten Stellen zu suchen.
Gängige Praxis und Vorschriften sind sehr oft stark abweichend......
Gruß G
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User seit 17.01.2005
| Geschrieben am 29.05.2006 um 18:16 Uhr  
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rm43115 schrieb:
Ich finde euren an Fahrlässigkeit grenzenden Optimismus zwar auf eine gewisse Art beeindruckend,
aber habt Ihr auch ein paar konrete Infos für mich?
Tja Ralf, wie du schon richtig bemerkt hast, fahren wir mit dem DSM ganz lässig durch die Gegend!
Und übrigens wurde das ganze schon durchgekaut - ich gehe immer noch jede Wette ein, dass es ein TÜV-Gutachten nie nie niemals geben wird. Allein schon aus dem Grund, weil durch das automatische öffnen/schließen der Einklemmschutz nicht gewährleistet ist.
Da dir das aber offensichtlich schlaflose Nächte bereitet kann ich mich nur Arnd anschließen: lass es, fahr serienmäßig orischinol und gut is.
--
Viele Grüße aus dem Odenwald
Bernd (proud to be a member of the "Bembel Gäng")
carpe diem !
SLK 200 R171 PreFl - http://www.doerwald.com | Antworten
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User seit 28.04.2004
| Geschrieben am 30.05.2006 um 09:35 Uhr  
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Da dir das aber offensichtlich schlaflose Nächte bereitet kann ich mich nur Arnd anschließen: lass es, fahr serienmäßig orischinol und gut is.
Na ja - ich werd nochmal in mich gehen ... ich will ja schließlich auch cool sein oder zumindest ein cooles Dach haben!
Außerdem steht die Anschaffung meines nächsten SLK erst nächstes Jahr an (denn diesmal soll es dann schon ein 350er sein) - insofern kann ich noch ein bißchen beobachten was mit dem angeblichen TÜV-Teilegutachten wirklich passiert. Denn da bin ich ganz Achim's Meinung - ich glaub erst an das TÜV-Teilegutachten wenn es wirklich da ist!
Außerdem natürlich vielen Dank an Godzilla für die informativen Ausführungen.
Gruß
Ralf | Antworten
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User seit 04.10.2004
| Geschrieben am 30.05.2006 um 13:12 Uhr  
| Mir sind die Konsequenzen bei fehlender ABE nicht klar. Auch habe ich in noch keinem Beitrag einen deutlichen Hinweis gefunden, ob ABE oder TÜV-Abnahme (bzw. Eintragung in die Fahrzeugpapiere) zwingend vorgeschrieben sind.
Hier würde ich mich über belastbare Aussagen freuen.
Ich würde in meiner Naivität so argumentieren, dass eine ABE nicht zwingend erforderlich sein dürfte. Ansonsten müssten ja auch Navi-Radios mit elektrisch betriebenem Schwenkbildschirm eine ABE benötigen. Und der Dachantrieb an sich ist ja über die Betriebserleaubnis bereits abgedeckt.
Zudem lässt sich das Dach ja durchaus auch "in Fahrt" (genauer gesagt bei Schrittgeschwindigkeit) und damit im normalen Verkehr (z.B. an einer Ampel) betätigen - das Argument "während der Fahrt muß das Nummerschild stets lesbar bleiben" kann demzufolge so stringent auch nicht gültig sein.
Auch gegen das Öffnen und Schließen des Verdecks im rollenden Verkehr kann ja nichts Grundsätzliches sprechen - siehe Porsche Cabrio und Opel Astra (letzterer mit Klappdach).
Und schlussendlich bedient sich das Modul doch lediglich bereits verfügbarer Funktionen von CAN-Modulen, die ihrerseits zugelassen sind. Ich könnte (und dürfte) die gleiche Funktion doch auch per Läppi mit STARDiag und OBD-Kabel ausführen - ohne ABE.
Kann sein, dass ich mir mit meiner Blauäugigkeit etwas vormache. Aber zumindest würde ich bei einer Polizeikontrolle entsprechend argumentieren. Und um Gewährleistungsansprüche gegenüber Mercedes-Benz durchzusetzen genügt ja die "Telefonat beenden"-Taste und schlimmstenfalls der Ausbau.
Ich jedenfalls bin mit meinem Modul in jeder Hinsicht sehr zufrieden und werde es auch weiterhin intensiv nutzen.
Greeetz, Thomas
--
Ich glaube an das Pferd.
Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung
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User seit 06.08.2005
| Geschrieben am 30.05.2006 um 13:29 Uhr  
| Hallo,
wie bereits schon mehrfach durchgekaut alles eine persöhnliche Entscheidung.
Die fehlende ABE, war bei mir ein Grund.
Jedoch der Verlust des Vesicherungsschutzes, der Hauptgrund dieses Modul nicht zu verwenden.
Denn nach Einbau, eines nicht zugelassenen Teiles, erlischt die Zulassung für ein Fahrzeug.
Somit auch der VS-Schutz.
Nur das allein, hat mich vom Kauf abgehalten. !
Gucky
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 30.05.2006 um 13:59 Uhr  
| auf die Gefahr hin zu "langweilen":
verabschiedet Euch endlich mal von der ABE - eine ABE kann es für solche Teile niemals geben. Es gibt nur die Möglichkeit eines Teilegutachtens.
Generell Zusatzsteuergräte (egal ob Tuning, Vmax oder Verdeck)
sind immer nur über ein Teilegutachten "KBA-Fähig" zu machen. Eine ABE mag es für eine Radkappe oder eine dritte Bremsleuchte geben nicht aber für ein Verdeckmodul.
Gruß RS | Antworten
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User seit 28.04.2004
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 01.06.2006 um 21:45 Uhr  
| Hallo Ralf
zum ABE kann ich keine Aussage machen. Jedoch war ich gestern in der DC Vertretung und habe das Modul den zwei Meistern sowie dem Verkaufsleiter vorgeführt: helle Begeisterung, kein Hinweis auf: "das is aber nicht erlaubt" oder "so erlischt die Garantie" - von daher freue ich mich wie viele andere ohne schlaflose Nächte über die wunderbare Funktion. Einzige selbstauferlegte Einschränkung: habe die maximale Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt, der filigranen Dachmechanik zu Liebe.
--
Pat
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