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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Frage an die Vericherungs Experten!
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 Geschrieben am 12.08.2008 um 17:33 Uhr   
Hallo Leute,
meine Tochter hat Ihr noch zugelassenes Motorrad verkauft und der Käufer
möchte das Krad mit der Nummer und der Versicherung meine Tochter
zu sich nach Hause fahren und am nächsten Tag ummelden.
Wie verhält es sich bei einem Unfall, geht der Schaden auf die Versicherung
meine Tochter? Ich glaube, irgendwo mal gelesen zu haben, das man
das ausschließen kann, der Schaden dann auf die neue Versicherung des
neuen Halters geht. Ist das richtig....oder??
Gruß Egon

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   Olaf M

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 Geschrieben am 12.08.2008 um 17:42 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von O.L.A.F. am 12.08.2008 um 17:45 Uhr ]

Moin Egon!

Es gibt laut Kaufvertrag einen Zusatz an die KFZ-Haftpflichtversicherung und Zulassungstelle, in der Tag und Uhrzeit der Übergabe vermerkt ist und der Versicherung/Zulassungstelle sofort zuzusenden ist.

Damit kommt man bei einem evtl. verursachten Unfall der Käufers während der Überführung sauber raus. Wie es dann bei dem Käufer aussieht weiss ich allerdings nicht - das wäre dann aber sein Problem.

Edit: Forget > http://www.ducatimonster.de/download/kaufvertrag.pdf

--
___________________________________
Viele Grüße aus Hamburgs Umland > Olaf

SLK 230 FL, LB, ovaler SS, modi-LLK, große Riemenscheibe, Chrombügel, GenII mit LWR, "alter" SL-Ori-Grillumbau als Einzelstück und hassunichgesehn...
***
Die Raute im Herzen

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   benzinkocher

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Beiträge: 992
User seit 28.05.2008
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 12.08.2008 um 17:47 Uhr   


Cosmo schrieb:
Hallo Leute,
meine Tochter hat Ihr noch zugelassenes Motorrad verkauft und der Käufer
möchte das Krad mit der Nummer und der Versicherung meine Tochter
zu sich nach Hause fahren und am nächsten Tag ummelden.
Wie verhält es sich bei einem Unfall, geht der Schaden auf die Versicherung
meine Tochter? Ich glaube, irgendwo mal gelesen zu haben, das man
das ausschließen kann, der Schaden dann auf die neue Versicherung des
neuen Halters geht. Ist das richtig....oder??
Gruß Egon




Hi - lad dir mal von der Seite des ADAC den Standardkaufvertrag für Privatkauf-/verkauf runter. Dort wirst du in den Erläuterungen lesen, daß mit Abschluß des Kaufvertrages die Versicherung automatisch auf den Käufer übergeht. Im Schadensfall wird der Schadenfreiheitsrabatt des Verkäufers nicht angegriffen.
Ich hatte kürzlich die gleiche Situation und deshalb dann einer Überführung meines kleinen MX5 zum Wohnort des Käufers (250 Km entfernt) zugestimmt.
Wichtig ist, umgehend der Versicherung und der Zulassungsbehörde den Verkauf zu melden. Beim Ausdruck des ADAC-Vertrages erhälst du auch diese beiden Vordrucke. Deine Steuerpflicht für das Fahrzeug erlischt nämlich erst nach Eingang dieser Meldung.

--
200er PreFL/2000, silber, (fast) alles original.
"Alles wird gut!"

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   Running-Man

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Beiträge: 3635
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 Geschrieben am 12.08.2008 um 18:26 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Running-Man am 12.08.2008 um 18:27 Uhr ]

Hi Egon,

würde ich beim Verkauf an privat nur machen wenn ich den Käufer kenne oder er in meiner Nähe wohnt.

Für die Versicherung zählt das Datum/Uhrzeit im Kaufvertrag, für die Steuer ist das ein heikles Thema seit man An/Um Meldungen nur noch machen kann wenn man keine Steuerschulden hat (die Zulassungsstelle bekommt täglich einen Update vom Finazamt).

Wenn der Käufer also noch eine offene Steuerschuld hat und ihn die Zulassungsstelle wieder wegschickt bevor das alte Kennzeichen entwertet ist wird dieser vermutlich etwas länger auf deine Kosten unterwegs sein (noch schlechter wenn der Käufer das Kennzeichen behält, dann wird es ja auch nicht entwertet) Bei der Zulassungsstelle ist der Wisch aus dem Kaufvertrag das Papier nicht wert auf das er gedruckt ist. Ich habe das selbst erst vor ein paar Monaten durchgemacht und viel Nerven dabei gelassen da der Wohnort des Käufers nicht stimmte. Von der Zulassungsstelle wird dann eine Zwangsabmeldung in die Wege geleitet.

Gruß
Thomas

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 Geschrieben am 12.08.2008 um 20:59 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Cosmo am 12.08.2008 um 21:33 Uhr ]

Hallo,
danke Jungs-blitzschnelle Antworten,
eben ein super Forum. Der Tip mit dem
ADAC Kaufvertrag ist goldrichtig,
da steht alles drin.
@ Running-Man,
hast Recht, das steht auch beim ADAC drin, wenn der Käufer
das Krad nicht ummeldet zahlt meine Tochter
1 Jahr Steuer + Versicherung, also besser abmelden.
Gruß Egon


--
Tank Gas - hab Spaß !http://www.gasolinchen.wg.am/
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 Geschrieben am 13.08.2008 um 09:04 Uhr   
Hallo Egon,

versicherungstechnisch wurde dir ja schon geantwortet.
Einziges Problem bei solchen Verkäufen mit Nummernschild (gilt aber eher für PKW) bleibt, dass Käufer auf diese Weise an Nummernschilder kommen und diese ins Ausland verkaufen könnten, wo dann teilweise jahrelang damit herum gefahren wird.

Viele Grüße.
Andreas.

--
230K 170FL

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   coco

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User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 16.08.2008 um 19:53 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von coco am 16.08.2008 um 19:54 Uhr ]

Hallo Egon
und @all,

ich würde auf jeden Fall davon abraten ein Auto , das noch auf mich zugelassen ist, an einen Fremden zu übergeben. Datum und Uhrzeit sind ja schön und gut, aber vor ein paar Jahren hatte ich ein paar unangenehme Wochen:

Ich hatte mein damaliges Auto an einen Griechen verkauft (mit ADAC Vertrag) und brav alles dem Landratsamt und der Versicherung zugeschickt.
Versicherung kein Problem.
Aber der Herr ist dann mit meinem zugelassenen Auto nach Griechenland gefahren und hat die Kennzeichen behalten. Jetzt versuch mal die Zulassunsstelle dazu zu bewegen ohne Kennzeichen und Fahrzeugpapiere das Auto zwangsabzumelden und die Stuerberechnung zu canceln....
Letztendlich habe ich Anzeige erstattet und auch den Käufer (Verwandtschaft,- er selber war ja im Ausland) habe ich angerufen und mit Polizei gedroht. Leztendlich hat er dann nach 3(!) Monaten alles zurückgeschickt.(NAch unzähligen Anrufen meinerseits) Aber die Berechnung der Steuer wurde bis zur Abgabe der Papiere/Kennzeichen berechnet........

Seitdem geht kein Auto mit Kennzeichen und Papieren aus meiner Hand.


--
Grüsse
Coco


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Beiträge: 2118
User seit 02.01.2008
 Geschrieben am 17.08.2008 um 00:10 Uhr   
Hallo,


frage doch frankman,der weiß es....


Viele Grüße


Ralf

--
"Toleranz ist die Fähigkeit, Widerspruch zu ertragen..."

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   guterrat

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 Geschrieben am 19.08.2008 um 19:10 Uhr   
Hallo,
sollte der Käufer sein Versprechenm, am nächsten Tag umzumelden nicht einhalten, bleibt das Fahrzeug mit allen Pflichten auf deine Tochter zugelassen. Versicherungs u. Steuerpflicht. Abmelden ohne Brief und Kennzeichen lehnen die Straßenverkehrsämter ebenfalls ab.
Der Käufer soll sich ganz einfach eine 3 Tageszulassung (Ehemals rote Kennzeichen) holen und keiner kriegt Probleme.

Gruß
Jupp

--
http://www.josefjung.de.tl

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Fahr nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann!

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 Geschrieben am 20.08.2008 um 14:52 Uhr   
Moin...

Tja, die Stuer ist ein echter "Nachdenker"--defakto hast du als Verkäufer wenig Möglichkeiten auf dem kurzen Weg an dein Recht zu kommen wenn der neue Besitzer das Fahrzeug nicht ummeldet.
Ich war da auch bis vor Kurzem sehr gutgläubig, Erfahrung macht klug.

Heute würde ich es wohl auch so machen wie Thomas schreibt, oder mir die Steuer als Pfand bar aushändigen lassen und das im Kaufvertrag festhalten. Klingt schon etwas crazy, ist aber bei der Steuer schon nicht ohne Probleme verbunden

--
Gräfliche Grüße vom Grafen
----------------------------------

Adel verpflichtet...
11. August 1919 Art. 109 --- früher war alles besser !



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