Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 759
User seit 29.12.2011
| Geschrieben am 22.02.2013 um 14:23 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von TonyDom am 22.02.2013 um 14:24 Uhr ]
Die Fahrt zur Abnahme (TÜV) ist aber ohne BE erlaubt!!! Sonst könnte man ja nie mit veränderten, still gelegten, umgebauten usw. Fahrzeugen zur Abnahme kommen und müsste die neue Rad/Reifenkombination auf dem Hof vom TÜV eintragen lassen. Um bei der Fahrt zum TÜV aber keine Probleme mit der Polizei zu bekommen den Termin schriftlich bestätigen lassen.
Das stimmt so nicht.
Genaugenommen brauchst du dafür Überführungskennzeichen.
Du kommst bei sowas nur straffrei davon, weil die Polizisten die Augen zudrücken, wenn du den Termin nachweisen kannst.
Versicherungstechnisch kanns zum Problem werden und ich rede nicht vom kleinen Blechschaden. Ich rede auch nicht vom obligatorischem Schleudertrauma, ich rede von echten Personenschäden und damit verbundene Unfallgutachten etc.
Dann gilts nicht mehr, "nur" einen Termin gehabt zu haben. Die bangenden Monate zur Gerichtsverhandlung möchte ich nicht mitmachen. Stell dir mal vor, irgendwas passt dem peniblen TÜV nicht. Dann wird dir noch grob Fahrlässigkeit vorgeworfen.
NeeeNeee, ich hab als junger Hupfer nix eingetragen und dadurch auch mal ne Zeit lang ziemlich viele Punkte gesammelt. Glücklicherweise nur Punkte. Nicht dran zu denken, wenn was passiert wäre.
Sowas mach ich heute nicht mehr, weil mir das Risiko für die paar Kröten TÜV nicht mehr wert ist.
--
Aphrodisiakum: R171 Facelift SLK 350 | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an TonyDom Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 332
User seit 11.08.2012
| Geschrieben am 22.02.2013 um 15:01 Uhr  
|
H3llron schrieb:
Die Fahrt zur Abnahme (TÜV) ist aber ohne BE erlaubt!!! Sonst könnte man ja nie mit veränderten, still gelegten, umgebauten usw. Fahrzeugen zur Abnahme kommen und müsste die neue Rad/Reifenkombination auf dem Hof vom TÜV eintragen lassen. Um bei der Fahrt zum TÜV aber keine Probleme mit der Polizei zu bekommen den Termin schriftlich bestätigen lassen.
--
Doch kann man, indem man die Kiste auf einen Hänger packt und damit zum TÜV fährt.
Beispielsweise bei einer neuen Rad/Reifenkombi könnte ich mir vorstellen, dass so eine Fahrt zum TÜV vorzeitig abgebrochen wird, wenn die Rennleitung feststellt, dass die Räder im Radkasten schleifen. Das dürfte eine sofortige Stilllegung bedeuten. Und selbst wenn man es zum TÜV schafft, lässt dich der Prüfer kaum nach Hause fahren, wenn er dir die neue Kombi nicht eingetragen hat, weil die Räder schleifen.
Überführungskennzeichen kommt wie schon genannt auch in Frage, wobei das auch nicht mit allen Unbauten funktioniert würde ich sagen, -> Rad/Reifenkombination.
Gruß
--
SLK 230 Kompressor (FL)
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Michi Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 22.02.2013 um 15:20 Uhr  
| Hm da komm ich glatt ins grübeln. Könntet da Recht haben. Bin gerade unterwegs und kann es nicht nachlesen was da das Gesetz sagt.
Natürlich ist aber mit schon schleifenden Rädern fahren grob fahrlässig bzw. Vorsatz und das wird eigentlich immer ausgeschlossen.
Sicherste ist natürlich mit Anhänger.
Ciao, Ingo
--
"War Steve Jobs der Edison unserer Zeit - oder sollte man Apple nicht mit Birnen vergleichen?" | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 759
User seit 29.12.2011
| Geschrieben am 22.02.2013 um 15:58 Uhr  
|
Michi schrieb:
Doch kann man, indem man die Kiste auf einen Hänger packt und damit zum TÜV fährt.
Beispielsweise bei einer neuen Rad/Reifenkombi könnte ich mir vorstellen, dass so eine Fahrt zum TÜV vorzeitig abgebrochen wird, wenn die Rennleitung feststellt, dass die Räder im Radkasten schleifen. Das dürfte eine sofortige Stilllegung bedeuten. Und selbst wenn man es zum TÜV schafft, lässt dich der Prüfer kaum nach Hause fahren, wenn er dir die neue Kombi nicht eingetragen hat, weil die Räder schleifen.
Überführungskennzeichen kommt wie schon genannt auch in Frage, wobei das auch nicht mit allen Unbauten funktioniert würde ich sagen, -> Rad/Reifenkombination.
Gruß
--
SLK 230 Kompressor (FL)
logisch, absolut richtig.
Bedenkt, wir leben in Deutschland mit unendlich vielen Paragrafen. Es geht alles solange gut, bis was passiert.
--
Aphrodisiakum: R171 Facelift SLK 350 | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an TonyDom Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5800
User seit 15.07.2006
| |
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 332
User seit 11.08.2012
| Geschrieben am 22.02.2013 um 19:47 Uhr  
|
bitti schrieb:
Also wer mit schleifenden Rädern zum TÜV fährt muss eh einen an der Waffel haben. Als Beispiel bissel arg an den Haaren herbeigezogen aber nix ist unmöglich...
Naja ich erinnere mich da an meinen 3er Golf. Kumpel wollte mir 16-Zöller verkaufen, die er an seinem 2er Golf hatte. Also haben wir sie mal montiert und mit dem Wagenheber tüv-like rumprobiert, ob etwas schleifen könnte. Es sah alles gut aus, also ab auf die Piste kleine Probefahrt. Zurück am Parkplatz angekommen haben wir dann doch leichte Schleifspuren entdeckt. Man sieht also nicht sofort, ob wirklich was schleift. Das stellt sich dann je nach Straßenlage, Gewicht im Auto ect. heraus.
--
SLK 230 Kompressor (FL) | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Michi Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 59
User seit 09.01.2008
| |
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8594
User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 25.02.2013 um 08:21 Uhr  
|
Willi555 schrieb:
Hallo Fans, hier gehts ja nicht um Teile die die Fahrsicherheit beeinträchtigen (wie Reifen oder Bremsen)Das Fahrzeug ist mit dem Auspuff genau so fahrsicher.Ein Versicherungsmakler sagte mir wenn das Teil als Unfallverursacher keine Rolle spielt zahlt die Versicherung ohne Einschränkung.
Grüsse
Willi
Makler arbeiten idR auch nicht in der Regulierungsabteilung
--
R171 280 PreFL 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Paddle
Comand APS, MSpeed DSM, Bilstein B16 PSS9
///AMG Optik/Aerowings/KI/V8 ESD/Styling V & III | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an QT Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 25.02.2013 um 09:34 Uhr  
|
Willi555 schrieb:
Hallo Fans, hier gehts ja nicht um Teile die die Fahrsicherheit beeinträchtigen (wie Reifen oder Bremsen)Das Fahrzeug ist mit dem Auspuff genau so fahrsicher.Ein Versicherungsmakler sagte mir wenn das Teil als Unfallverursacher keine Rolle spielt zahlt die Versicherung ohne Einschränkung.
Grüsse
Willi
Wie gesagt gilt: Wo kein Kläger da kein Richter!
Generell ist es aber egal ob es ein Auspuff, Bremsen oder theoretisch nur ne Lampe ist. Sobald die BE erloschen ist von Fahrzeug kannst Du in Regress genommen werden bei der Haftpflicht und Kasko kann ganz verweigern. Auch egal ob es Unfallrelevant ist oder nicht.
Das ist natürlich "worst Case scenario" und wo Gericht lässt sich vielleicht auch durch Gutachten überzeugen das der Unfall so passiert wäre mit oder ohne dem Zeil usw. aber generell bewegst du ein Fahrzeug ohne Betriebswrlaubniss.
MfG - Ingo
--
"War Steve Jobs der Edison unserer Zeit - oder sollte man Apple nicht mit Birnen vergleichen?" | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4101
User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 25.02.2013 um 16:42 Uhr  
| Hi,
also ich verstehe das:
Soweit eine grob fahrlässig begangene Obliegenheitsverletzung weder Einfluss auf die Feststellung des Versicherungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung gehabt hat, bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet.
so, dass eben der Fakt, der zur Erlöschung der BE führt unfallverursächlich sein muss, damit die Versicherung den Halter in Regress nehmen kann.
Somit wären i.d.R. DM, LED-Kennzeichenleuchten und anderer Pipifax aussen vor - und der Versicherer kann sich deswegen keinne Cent vom Halter zurückholen.
Oder irre ich mich da?
--
Beste Grüsse
Hubert
Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstatung, Bj: 03/2004. | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an MyFirstSLK Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|