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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 324
User seit 14.11.2004
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 22.04.2005 um 08:26 Uhr  
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mein Benzi schrieb:
Ob jetzt tatsächlich alles in vollem Umfang gezahlt wurde, entzieht sich meiner Kenntniss.
Laut Medienberichte kam es zwischen dem Rechtsanwalt und dem Finanzamt zu einem Vergleich.
Über die Höhe des Vergleiches ist Stillschweigen vereinbart worden.
--
Gruß Stefan
...der aus Südhessen! | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8864
User seit 26.09.2002
| Geschrieben am 22.04.2005 um 08:58 Uhr  
| Hi,
für mich stellt sich hier die Frage wem der grössere Vorwurf zu machen ist:
- der Sachbearbeiterin, die einen manuellen "Flüchtigkeitsfehler" bei der Eingabe gemacht hat?
- dem Programmierer, der keine zweckmässige Plausibilitätsprüfung eingebaut hat?
- der Bank, die eine ungewöhnlich hohe Abbuchung nicht geprüft hat?
- der deutschen Rechtsprechung, die solche irrsinnig begründeten Streitwerte zulässt?
- dem Rechtsanwalt, der mit Selbstbedienungsmentalität die gebotene Chance ergreift?
ciao
Andy
--
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They that can give up essential liberty to obtain a little temporary safety deserve neither liberty nor safety. - Benjamin Franklin
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 78
User seit 30.08.2004
| Geschrieben am 22.04.2005 um 14:11 Uhr  
| hi zusammen,
jetzt mal im Ernst, natürlich bescheiden dass der Steuerzahler dafür aufkommen muss, aber wer von euch würde nicht für seine Arbeit anstatt der üblichen Bezahlung 2,5 Millionen nehmen???
Dieser Egoismus ist doch mittlerweile Standard in Deutschland, und als der Anwalt hätt ich genauso genhandelt. Nur damit ich ein "Engel" bleibt, hätte ich nicht auf ein (Geld-)sorgenfreies Leben verzichtet.
viele Grüße Matthias
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SLK 350 - Liefertermin 03/05 - Flintgrau | Antworten
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Schreiberlevel: Forenstudent
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User seit 12.10.2003
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5504
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 22.04.2005 um 22:30 Uhr  
| Ich projeziere das ganze mal in die "freie Wirtschaft":
Sachberabeiter(in) verursacht im Budget nicht eingeplante Kosten in nicht unbeträchtlicher Höhe durch nicht fach- und sachgerechtes Wissen in der Planstelle ===>> Kündigung! Jedes Arbeitsgericht würde kein Argument dagegen haben können!
Wie sieht es damit bei den Beamten aus???
Ok, ok, ich ducke mich schon und bin nicht mehr da
--
Grüße, Lutz
Nobody is perfect, first of all my SLK! | Antworten
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 477
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 02.05.2005 um 13:49 Uhr  
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LuckySLK schrieb:
Ich projeziere das ganze mal in die "freie Wirtschaft":
Sachberabeiter(in) verursacht im Budget nicht eingeplante Kosten in nicht unbeträchtlicher Höhe durch nicht fach- und sachgerechtes Wissen in der Planstelle ===>> Kündigung! Jedes Arbeitsgericht würde kein Argument dagegen haben können!
Wie sieht es damit bei den Beamten aus???
Ok, ok, ich ducke mich schon und bin nicht mehr da
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Grüße, Lutz
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Hallo Lutz,
kein Grund zum abducken.
Die Haftung bei Amtspflichtverletzungen ist u.a. im Grundgesetz geregelt (Art. 34).
Ein Sachbearbeiter muß aber nicht zwingend auch Beamter sein, kann ja auch ein Angestellter gewesen sein.
Und beide können haftbar gemacht werden und auch entlassen werden!
Bis dahin
H.-P.
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audaces fortuna iuvat | Antworten
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