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| Geschrieben am 08.05.2020 um 16:01 Uhr  
| Hallo zusammen,
ich richte mich mal an die, die aus dem Kölner Raum kommen. Ich muss zum Tüv und suche eine Werkstatt (nicht ATU o.d.g.) die ASU an meinem SLK 230 machen kann. Ich weiß der Tüv macht das auch, nur hatte sich vor einem ½ Jahr wohl ein Stück im KAT gelöst (leichtes Rassel aus dem KAT) und es kam später dann der Fehler (Katalysator Wirkungsgrad gering oder so ähnlich). Das lose Teil im Kat ist nun wieder verkeilt (man hört auch nichts mehr) und die Fehlermeldung tauchte auch nicht mehr auf.
Wenn der Tüv nun einen defekten KAT bei der ASU feststellt, dann habe ich nur 2Wochen Zeit und ich weiß nicht ob das dann alles so Zeitlich hinhaut (Kat bestellen, Lieferzeit usw) und nach 2Wochen wäre ja dann wieder der volle Tüv-Betrag fällig.
Danke und liebe Grüße aus Köln
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 08.05.2020 um 18:23 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-M am 08.05.2020 um 18:24 Uhr ]
bitti schrieb:
SLK-M schrieb:
Und Mist auch, ich dachte immer es sind 4 Wochen
Wo Du mal richtig liegst!
Für die Nachprüfung beim TÜV bleibt eine Frist von einem Monat.
Wir reden jetzt aber nicht über 4 Wochen oder 1 Monat, oder? Es sind auf jeden Fall keine 2 Wochen - darum ging es wohl eher. Offiziell 1 Monat - korrekt! | Antworten
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| Geschrieben am 08.05.2020 um 21:59 Uhr  
| auszug vom Tüv Süd:
+++ AKTUELLE HINWEISE ZUM CORONAVIRUS (SARS-COV-2) +++
Stand 20.04.2020
TÜV SÜD sagt Danke! - und bietet unseren "Alltagshelden" einen ganz besonderen Hol- und Bring-Service an!
Medizinisches und Pflegepersonal, Polizei, Rettungskräfte, Apotheker und Apothekerinnen und viele andere sorgen in ganz besonderem Maße dafür, dass der Alltag in der Corona-Krise weiter funktioniert. Für TÜV SÜD sind diese Menschen Helden. Und weil gerade die besonders jetzt auf ihr Auto angewiesen sind und stets sicher unterwegs sein müssen, richtet TÜV SÜD einen Hol- und Bring-Service zur Hauptuntersuchung (HU) für die Autos solcher Alltagshelden ein.
Sie sind ein "Alltagsheld" und wollen unseren Service nutzen? Mehr dazu finden Sie hier
Stand 03.04.2020
Überziehung der Hauptuntersuchung
Bundesweit setzen sich die Überwachungsinstitutionen auch vor dem Hintergrund der durch den Coronavirus (SARS-CoV-2/COVID 19) verursachten Situation mit all ihrer Kraft für die Sicherheit im Straßenverkehr ein.
Aufgrund der aktuellen Berichterstattung existieren jedoch bezüglich der Überziehungsfristen bei der Hauptuntersuchung derzeit Irritationen.
Daher möchten wir die aktuelle Vorschriftenlage und Pflichten darlegen:
Das BMVI hat den Polizeibehörden der Länder (sowie dem Bundesamt für Güterverkehr) eine vorübergehende Nichtahndung der Tatbestände „Vorführungsfrist bis zu 2 Monate überschritten“ und „Vorführungsfrist mehr als 2 Monate und bis zu 4 Monate überschritten“ der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) bei eingeschränkter oder fehlender Prüfkapazität empfohlen. Das bedeutet, dass nach Umsetzung in den Ländern die jeweiligen Ordnungsbehörden ausschließlich unter diesen Bedingungen kein Verwarnungsgeld erheben sollen.
Alle anderen regulären Fristen zur Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung bleiben bestehen.
Nur für die Frist zur Wiedervorführung des Fahrzeugs zur Nachuntersuchung wurde auf zwei Monate angehoben, da es aufgrund von Engpässen bei der Ersatzteilversorgung oder der Terminvergabe in Werkstätten zu einer Zeitüberschreitung für Nachuntersuchungsfrist kommen kann.
In den Bundesländern Bremen, Niedersachsen und Sachsen gilt weiterhin nur 1 Monat als Frist für die Nachuntersuchung.
Bitte beachten Sie aber, dass Sie als Fahrzeughalter grundsätzlich verpflichtet sind Ihr Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur in Betrieb zu setzen, wenn dieses vorschriftsmäßig und verkehrssicher ist.
Unsere Service-Center haben weiterhin für Sie geöffnet. Bitte prüfen Sie unter http://www.tuvsud.com/hu-termin welcher Standort von Ihnen am Nächsten ist und machen Sie doch online gleich einen Termin aus. Wir arbeiten momentan selbstverständlich nach den notwendigen Hygienestandards um Sie und unsere Mitarbeiter zu schützen.
Stand 21.03.2020
Aufgrund der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus und der beschlossenen Ausgangsbeschränkung haben wir in Bayern unser Netz von Service-Centern auf systemrelevante Prüfstellen mit reduzierten Öffnungszeiten und einer Notbesetzung eingeschränkt.
Bayernweit gelten folgende, einheitliche Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag jeweils 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr.
Das von Ihnen nächstgelegene, offene TÜV SÜD Service-Center finden Sie hier: http://www.tuvsud.com/online-termin
Stand 19.03.2020
Die aktuelle Lage rund um das Coronavirus (SARS-CoV-2) und die entsprechenden Entwicklungen wirken sich auf alle öffentlichen Lebensbereiche aus, auch auf unsere TÜV SÜD Service-Center. TÜV SÜD unterliegt als Technische Prüfstelle in Baden-Württemberg und Bayern der Betriebspflicht. Wir leisten damit unseren Beitrag, das öffentliche und wirtschaftliche Leben weiter aufrecht zu erhalten. Bei TÜV SÜD steht die Gesundheit und Sicherheit der Kunden/-innen und Mitarbeiter an erster Stelle, so dass wir mit entsprechenden Vorsorgemaßnahmen den Betrieb sicherstellen.
Wir beobachten die aktuelle Situation genau und ergreifen Maßnahmen auf Grundlage der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), des Robert Koch Instituts und der lokalen Behörden und halten Sie natürlich immer auf dem Laufenden.
An vielen unserer TÜV SÜD Service-Center sind wir weiterhin für Sie da!
Ob das TÜV SÜD Service-Center in Ihrer Nähe geöffnet hat, können Sie hier abfragen.
Falls sich aufgrund der Situation Änderungen ergeben, werden wir dies auf der Website veröffentlichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
--
unterwegs im 200derter SLK, R170 | Antworten
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| Geschrieben am 08.05.2020 um 22:01 Uhr  
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SLK Wolle schrieb:
wenn mich nichts Täuscht, ist mom die nachprüfungsfrist 8 Wochen wegen Covit19.
aber kann mich auch täuschen
--
unterwegs im 200derter SLK, R170
Nein Wolle, Du hast Recht:
Quelle Tüv Süd:
Nur für die Frist zur Wiedervorführung des Fahrzeugs zur Nachuntersuchung wurde auf zwei Monate angehoben, da es aufgrund von Engpässen bei der Ersatzteilversorgung oder der Terminvergabe in Werkstätten zu einer Zeitüberschreitung für Nachuntersuchungsfrist kommen kann.
--
es grüßt......die Dumm Sau
"Ehrliche Menschen haben es manchmal sehr schwer, gegen das anzukommen, was unehrliche Menschen zuvor angerichtet haben"
https://www.continentale.de/web/Info-Mueleck
http://www.BMslk.de | Antworten
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