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Klatsch und Tratsch » » Thema: Stubentiger angefahren - Rechtslage? |
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Schreiberlevel: Forendoktor
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User seit 18.05.2015
| Geschrieben am 14.05.2017 um 08:30 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von TargaRobby am 14.05.2017 um 08:31 Uhr ]
Gestern mit meinem Vater zusammen eine kleine Überlandfahrt unternommen, am Eingang eines Dorfes ist mir ein Stubentiger ins Auto gelaufen. Am ersten Haus rechts des Ortseingangs nach dem Ortsschild kam der Streuner aus der vor dem Gartenzaun befindlichen Hecke/Gebüsch in Fahrtichtung und lief mir dann von der Seite ins Auto. Die Besitzerin mähte gegenüber am ersten Haus links (in dessen Keller sich die Katze sofort flüchtete) den Rasen und war sofort (verständlicherweise) schwer aufgebracht. "Ich wäre zu schnell gewesen, das ist meine Schuld" (ich war nicht zu schnell nach Ortschild und stand immernoch auf der Bremse, mein Vater kann´s bezeugen, aber klar subjektiv mit etwas lauterem Auspuff vor der Ortschaft über´s freie Feld bissl laufen lassen, das hat sie wahrscheinlich zu der Aussage gebracht...) ... und nachdem Ich Ihr meine Karte übergab sagte Sie "... die Tierarztkosten zahlen Sie!". Ich erwiderte dass es mir sehr leid täte aber ich keine Chance hatte diese Kollision zu verhindern und verneinte. Ihr Mann konnte nichts dazu sagen, war zum Zeitpunkt hinterm Haus gewesen.
Hat jemand hierzu Erfahrungen? Ich möchte hier keine Grundsatzdiskussion über Tierliebe oder Schuldzuweisungen, (...ich habe selbst eine kaum größere Dackeldame die meistens mit mir durch Stadt und Land frei läuft und auch die ich höllisch aufpassen muss obwohl sie klasse auf mich hört...), sondern mich interessiert die Rechtslage, falls jemand hierzu was schreiben kann, ist ja vielleicht nicht uninteressant, da es bei den Unmengen an Streunern jeden von uns jederzeit "treffen" kann.
Ein interessantes Urteil hierzu habe ich gefunden:
http://web109.can14.de/tvb/urteile/Katze_2006_2.pdf | Antworten
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Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1745
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 14.05.2017 um 09:50 Uhr  
| Hi Robby,
mal abgesehen davon das auch eine Tierhalterin haftbar gemacht werden kann für vom Tier erzeugte Schäden, besteht eine Verhältnismässigkeit des Schadens zum "Wert" des "Gegenstands". Erst mal war das ein normaler Unfall, dessen Schuldfrage zu klären ist/wäre.
Der Wert einer Katze liegt glaube ich unter 50 EUR. Zum Anwalt rennt deswegen niemand und Fahrerflucht scheidet aus (auch aufgrund des geringen "Wertes" / "Schadens"). Also keine strafrechtlichen Tatbestände.
Wärst du iregndwo reingedonnert o.ä. hätte die Madame dann behauptet "das das ja nur so ein Tier ist und ich hab`da keinen Einfluss auf das Verhalten". Nicht umsonst gibt es Haftplichtversicherungen für Tiere. So kann man auch mal anfangen....
Du hast als Fremder halt die heile Welt von Provinzlern empfindlich gestört, das ist das Problem...Mein Teretorium, meine Welt, mein Recht...
Ohne das bei Katzen zu wissen ist obiges rein aus verkehrsrechtlichem Laienwissen angenommen...
Eine Zahlung wäre ein Schuldeingeständnis sowie das Eingeständnis mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein...
Gruß
Markus | Antworten
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(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 14.05.2017 um 10:04 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von fischmanni am 14.05.2017 um 10:05 Uhr ]
SLK-M schrieb:
Hi Robby
Du hast als Fremder halt die heile Welt von Provinzlern empfindlich gestört, das ist das Problem...Mein Teretorium, meine Welt, mein Recht...
Hallo
Nix gegen Provinzler bitte
Immerhin sind die so souverän das sie Leute so verunsichern, das die tatsächlich glauben es könnten rechtliche Probleme wegen einer überfahrenen Katze geben
Ansonsten ist deinem Post nix hinzuzufügen.
--
Ich habe nicht gelogen! Ich kann oder will nur meine Position nicht durchsetzen!! | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 14.05.2017 um 10:11 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-M am 14.05.2017 um 10:13 Uhr ]
fischmanni schrieb:
SLK-M schrieb:
Hi Robby
Du hast als Fremder halt die heile Welt von Provinzlern empfindlich gestört, das ist das Problem...Mein Teretorium, meine Welt, mein Recht...
Hallo
Nix gegen Provinzler bitte
Immerhin sind die so souverän das sie Leute so verunsichern, das die tatsächlich glauben es könnten rechtliche Probleme wegen einer überfahrenen Katze geben
Ansonsten ist deinem Post nix hinzuzufügen.
Ich komme auch aus der Provinz (RLP. by the way ), deshalb kenne ich die Klientel. Habe mal mit 18 ein Katzenjunges bei uns nachts überfahren. Die Mutter machte ein Riesentheater und ich kam mir vor wie der letzte Arsch. Geklingelt, Opa kam raus, ich micht tausend mal entschuldigt, Opa nimmt das Junge, Mülltonne auf, rein damit, "hau ab"..so geht es auch.
Das man sich Gedanken macht ist aber völlig klar...immerhin stehen Sachbeschädigung bzw. ein Unfall im Raum.... | Antworten
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 14.05.2017 um 10:18 Uhr  
| Tiere sind rechtlich gesehen Sachgegenstände und wenn er sie nicht absichtlich überfährt, haftets du auch nicht dafür.
Tuts Du es absichtlich,sieht die Rechstlage etwas anders aus ....aber dass hast du ja nicht
Füt den durch die Katze enstanden Schaden muss der Besitzer der Katze haften,
wenn der nicht ermittlet wird deine Teilkasko...
--
Ausrichter der
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 14.05.2017 um 10:43 Uhr  
| moin
Tiere sind seit den 90er Jahren keine Sache mehr.
Schon gar nicht Wirbeltiere und diese haben auch immer einen Eigentümer.
Mal von den elendigen, verwilderten Katzen mal abgesehen.
Ausser Wild, dieses eignet sich der Erleger bzw. Revierinhaber an und schmeckt dann recht lecker
Gruß...vom Johann
--
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Beiträge: 5385
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 14.05.2017 um 11:02 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von S - FP 230 am 14.05.2017 um 11:36 Uhr ]
Auch wenn ich mich damit nicht beliebt machen werde. es gilt folgender Grundsatz:
§ 1 Grundregeln
Grundregeln § 1 StVO Straßenverkehr Verkehrsteilnehmer
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
In Verbindung mit
II. Abgrenzung Gefährdungshaftung gegenüber Verschuldenshaftung, vermutetes Verschulden
Bei der Gefährdungshaftung haftet der Schädiger ohne jegliches Verschulden für einen Schadenserfolg, weil er eine besondere Gefahrenquelle nutzt. Beispiele für Gefährdungshaftung sind Kfz-Halterhaftung nach § 7 I STVG.
III. Haftung nach dem StVG
1. Die Halterhaftung nach § 7 I StVG
Nach § 7 I StVG haftet der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhänger ohne Verschulden, wenn bei dem Betrieb seines Kfz ein anderer verletzt oder getötet oder eine Sache beschädigt wird.
Also egal ob man die Katze als Sache sieht oder nicht, als Fahrer bzw. Halter eines Kfz hast du bereits die A-Karte gezogen!
Klar können jetzt ggf. Entlastungsgründe wie Mitverschulden ins Spiel gebracht werden.
Ich habe keine Ahnung wie das im vorliegenden Fall ausgehen könnte bzw. wird, ich würde aber raten kleine Brötchen zu backen und nicht zu "brutal" vorzugehen.
Wenn die einen guten Rechtsanwalt nehmen könnte es eng werden!
Blöde Situation!
Bezüglich der Aussage eine Katze hat keinen Wert und der Autofahrer muss dafür nicht aufkommen, da die Behandlung deren Wert übersteigt, lege ich nachstehende Ausführungen ans Herz!
Gruß
Frank
Wer einen Hund schuldhaft anfährt und dadurch verletzt, hat Schadensersatz für die Behandlungskosten zu leisten.
Nach einem am Montag veröffentlichten Urteil des AG München, spielt dabei der finanzielle Wert des Hundes für die Höhe der zu erstattenden Kosten grundsätzlich nur eine untergeordnete Rolle.
Seit der Einführung des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht im Jahr 1990 sei eindeutig geregelt, dass Behandlungskosten bei einem Tier auch dann ersatzfähig sein können, wenn diese den materiellen Wert des Tieres erheblich übersteigen, vgl. § 251 Abs. 2 S.2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Denn das Gesetz berücksichtigt nun auch den ideellen Wert. Folglich könnten Tiere nicht uneingeschränkt wie Sachen behandelt werden, deren Wert ausschließlich materieller Art ist.
Anders als beim Menschen seien die Behandlungskosten allerdings nicht unbegrenzt erstattungsfähig. So gebe es eine Obergrenze, jenseits derer die Heilungskosten unverhältnismäßig sind und damit nicht ersetzt werden müssen. Diese Grenze sei jedoch nicht pauschal, sondern einzelfallbezogen zu ermitteln. Grundsätzlich spielten dabei der Wert des Tieres und sein Alter lediglich eine untergeordnete Rolle. Je höher die Erfolgsaussicht der Behandlung, umso höhere Kosten müssten aufgewendet werden.
--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“
Michael Ringier, Schweizer Verleger | Antworten
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| Geschrieben am 14.05.2017 um 12:12 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Ostseepower 1 am 14.05.2017 um 12:14 Uhr ]
moin
ist ja alles schön und richtig.
Es liegt im Wesen einer Katze zu streunen und sich nicht an geltende Verkehrsregeln zu halten.
Ich bin ein Fan von Kamera`s im Kfz. um somit schon mal eine Aufnahme der Situation zu haben.
Immer mehr Gerichte erkennen heute solche Aufnahmen an, da diese der Sache dienlich sind.
Dazu die passende Rechtschutzversicherung.
Natürlich eine stets passende Fahrweise (Kind statt Katze), diese sollte in der heutigen Zeit selbstverständlich sein und hier leistet der Tempomat vorzügliche Dienste.
Schlimme Unfälle ereignen sich, wenn die Leute aus falsch verstandener Tierliebe ausweichen wollen, um dann richtig Schaden zu verursachen.
Im übrigen läßt sich der direkte Vergleich Hund vs Katze nur bedingt führen, beim Hund werden ganz andere Erwartungen gestellt.
Wobei die meisten Hunde (Konsumgegenstand) keinerlei Erziehung genossen haben, macht ja Arbeit und Arbeit tut oft weh.
Somit gibt es ebenfalls genug wildernde Köter, welche reichlich Schaden in der Natur anrichten.
Die Kreatur kann nicht`s dafür, es muss jedoch regliert werden.
Hier nehme ich jagdlich geführte Hunde zum Vorbild, was da an Arbeit investiert wird, ist mit Geld kaum aufzuwiegen.
Jetzt muss ich doch mal im Bekanntenkreis nachschauen, ob da jemand eine Katze jagdlich führt... so auf Mäuse und Ratten
Gruß...vom Johann
--
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Beiträge: 3064
User seit 04.08.2009
| Geschrieben am 14.05.2017 um 23:17 Uhr  
| Hast du mal gegoogelt Robby?
Wenn der Unfall für dich unabwendbar war, brauchst du dir keine Sorgen machen.
http://www.rp-online.de/leben/ratgeber/urteile/freilaufende-katze-angefahren-autofahrer-muss-tierarzt-nicht-zahlen-aid-1.2590756
Sollte durch diesen Unfall an deinem Auto ein Schaden entstanden sein, wird umgekehrt ein Schuh draus, denn dann haftet die Privathaftpflicht der Katzenhalterin, sh.
https://www.tierrecht-anwalt.de/tierrecht-anwalt-haftung-hund/tierrecht-anwalt-haftung-hund.html
Das gilt in der Provinz und der Stadt gleichermaßen.
--
Viele Grüße an die SLK-Fans
Jürgen
200K Final Edition, Autom. EZ 11/03 obsidianschwarz, GEN1, AIO-Dach-/Blinkermodul, Navi-Halter, LED red/smoke, Klarglas-Nebler, DJH-Windschott, Supersprint FL-Oval, Eibach-Federn...das H-Kennzeichen muss noch etwas | Antworten
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