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User seit 09.06.2005
| Geschrieben am 08.09.2016 um 11:18 Uhr  
| Entweder habe ich in der Fahrschule geschlafen oder nicht aufgepasst.
Meine Frage ist ob ich an der Ampel trotz Rotlicht rechts abbiegen darf, wenn ich von der Kleingartenanlage komme. Die Straße die zur Kleingartenanlage führt ist öffentlich. Es ist auch daran zu erkennen, weil sich da regelmäßig Politessen austoben
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Mir egal wer dein Vater ist. So lange ich hier angel, geht hier keiner übers Wasser. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit 26.09.2011
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User seit 22.07.2013
| Geschrieben am 08.09.2016 um 12:02 Uhr  
| Hm, verstehe ich das jetzt richtig – Es ist eine öffentliche Straße mit einer Ampel und du fragst ob du rechts abbiegen darfst wenn diese Ampel rot ist?
Wozu sollte sonst die Ampel da sein wenn man trotz rot rechts abbiegen dürfte?
Wenn so etwas erlaubt ist, dann gibt es meistens einen grünen Rechtsabbiegepfeil.
--
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4826
User seit 26.09.2011
| Geschrieben am 08.09.2016 um 12:02 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Glatze11 am 08.09.2016 um 12:06 Uhr ]
Ist übrigends egal ob öffentliche Straße oder Feldweg,Rot ist Rot.
Der grune Pfeil erlaubt zwar das Rechtsabbiegen wenn die Ampel Rot ist(Anhalten und vorsichtig weiterfahren vorausgesetzt) aber kommt in diesem Fall garnicht zur Anwendung.Er hat ja gar keine Ampel wenn er abbiegt. | Antworten
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User seit 03.09.2006
| Geschrieben am 08.09.2016 um 12:30 Uhr  
| Hallo
Auf einer öffentlichen Straße gilt bei einer funktionierenden Lichtzeichenanlage erst einmal deren Anzeige. Also ROT bedeutet STOP und warten auf GRÜN. Alles andere interessiert nciht.
Für den Fall des Ausfalls dieser Ampelanlage ist normalerweise eine Vorfahrtsregelung (mittels Schilder unter der Ampel) gegeben. Dies wird dann gültig.
Sollte es diese ergänzenden Schilder nicht geben, gilt "recht vor links"
An der roten Ampel dürftest du höchsten dann bei ROT abbiegen, wenn ein "grüner Pfeil" zusätzlich angebracht wäre. Dann gilt aber erst ein STOP (mit stillstehenden Rädern) um die Vorfahrt zu achten, bevor du losfährst.
Hoffe, es ist noch alles richtig bei mir aus der Fahrschule hängen geblieben.
--
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User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 08.09.2016 um 12:37 Uhr  
| Wenn ich den Beitrag richtig verstehe ist die Ampel an der Strasse mit Haltelinie und nicht an der Strasse von der Kleingartenanlage. Irgendwie ist das etwas undeutlich beschrieben.
--
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Beiträge: 4826
User seit 26.09.2011
| Geschrieben am 08.09.2016 um 13:10 Uhr  
| Ist doch völlig egal von wo du kommst,Rote Ampel ist Rote Ampel.
Und wenn die vor dir ist dann hast du zu halten.
Und nochmal,Der grüne Pfeil hat bei dieser Zeichnung keinerlei Anwendung.
Man kann bei der Ampel ja garnicht rechts abbiegen.
Höchstends vor der Ampel und das wird zwar gemacht aber ist auch verboten.Wegen der Haltelinie.Dort hat man bei Rot stehen zu bleiben.
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 08.09.2016 um 13:31 Uhr  
| Die Halteline ist mit Sicherheit nur deshalb vor der Kreuzung/Zufahrt Kleingartenanlage, weil das übliche Klientel bei Rotlicht die Kreuzung zugestellt hat und weder die Linksabbieger aus der Kleigartenanlage noch die Geradeausfahrer von der anderen Seite bei Rot fahren konnten.
Die Haltelinie soll den Kreuzungsbereich frei halten und den Linksabbiegern und denen von gegenüber die Zufahrt in die Anlage ermöglichen.
Rote Ampel bedeutet Rot und beim rechts abbiegen aus der Kleingartenanlage ist die Ampel zu beachten, d.h bei rot stehen bleiben.
Gruß
Frank
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 08.09.2016 um 14:29 Uhr  
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QT schrieb:
Wenn ich den Beitrag richtig verstehe ist die Ampel an der Strasse mit Haltelinie und nicht an der Strasse von der Kleingartenanlage.
Hallo Achim,
er hat die Ampel (aus meiner Sicht eindeutig) hinter der Einmündung eingezeichnet und nicht da, wo sich die Haltelinie befindet.
Gruß
Guido
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