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Klatsch und Tratsch » » Thema: Umfrage Werbung |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2622
User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 19.04.2016 um 12:38 Uhr  
| Hallo zusammen,
bei der momentanen Umfrage fehlt mir persönlich ein "Jein-Feld".
Natürlich darf Werbung auch provozieren, deshalb ein klares "Ja".
Darf Werbung Grenzen (Bsp: Persönlichkeitsrechte, Beleidigung usw.) überschreiten, für mich ein klares "Nein".
Bei vielen Diskussionen in der letzten Zeit fehlt mir die Einsicht, dass Grenzen auch sinnvoll für eine Gesellschaft sein können. Wenn jeder alles machen kann, ohne Rücksicht auf Andere, dann hat man das früher Anarchie genannt. Ein Zustand, den ich nicht herbeisehne.
Gruß Rainer | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8591
User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 19.04.2016 um 13:50 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von QT am 19.04.2016 um 13:51 Uhr ]
silverstone schrieb:
Natürlich darf Werbung auch provozieren, deshalb ein klares "Ja".
Darf Werbung Grenzen (Bsp: Persönlichkeitsrechte, Beleidigung usw.) überschreiten, für mich ein klares "Nein".
+1 Rainer
Die "und" Verknüpfung in der Umfrage macht es mir auch unmöglich, eine Antwort anzukreuzen.
--
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Beitrag von:
... ist ONLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7628
User seit 28.04.2003
| Geschrieben am 19.04.2016 um 14:18 Uhr  
| Hallo Rainer,
ich habe das in dem Fall tatsächlich sehr absichtlich bei einem klaren "ja" oder "nein" belassen, weil man schon an Deinem Posting sieht, dass es mehr Worte als "jaein" braucht, um seinen Standpunkt zu erklären.
Und dazu kann man ja noch ganz altmodisch das Forum benutzen, wie Du das getan hast
Ich denke, das ist nicht so einfach: Was ist eine "Beleidigung"? Schau Dir die Erdowahn-Diskussion an.
Oder was ist "Würde" bei einem Menschen. Manche sehen ja schon bei einem nackten Busen die Würde der Frau angegriffen - andere wieder nicht.
Da Werbung grundsätzlich ein kommerzielles Interesse hat denke ich, dass die "künstlerische Freiheit" hier weniger "darf" als z.B. bei Satire.
Also - ich tendiere zu "nein", weil sie Grenzen einhalten sollte. Für Provokation gibt es andere Formate.
Viele Grüße
--
Sven Kamm
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3534
User seit 22.07.2013
| Geschrieben am 19.04.2016 um 14:21 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von prof_dr_m am 19.04.2016 um 14:24 Uhr ]
Na ja es kommt mal wieder drauf an wie man den Satz liest / deutet:
Darf Werbung auch mal „provozieren“ UND (oder) „Grenzen überschreiten“?
Kommt immer drauf an was man unter „provozieren“ und unter „Grenzen überschreiten“ versteht.
Darf Werbung auch mal „provozieren UND (gleichzeitig) Grenzen überschreiten“?
Kommt zwar ebenfalls drauf an was man unter „provozieren“ und unter „Grenzen überschreiten“ versteht, aber in dieser Kombination dann doch eher Nein!
Vor allem kommt es immer auf den Standpunkt an – Wird man selbst, oder jemand / etwas was man mag „provoziert“ (angegriffen) dann ist man meistens nicht so tolerant wie wenn jemand / etwas „provoziert“ wird, wo man eh nicht mag!
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2622
User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 19.04.2016 um 14:42 Uhr  
|
Sven_Kamm schrieb:
Ich denke, das ist nicht so einfach: Was ist eine "Beleidigung"? Schau Dir die Erdowahn-Diskussion an.
Für mich ist das relativ einfach. Für mich war das eine bewußte Beleidigung zum alleinigen Zweck eine erhöhte Medienpräsenz zu erreichen. Aber vielleicht bin ich zu sehr Oldschool und nicht mehr zeitgemäß.
Wenn ich einen meiner Mitbürger mit Migrationshintergrund als "Ziegen...." bezeichnen würde, dann rechne ich mit 3 Möglichkeiten:
1. Er denkt sich "was für ein Depp" und läßt mich stehen.
2. Er haut mir eins aufs Maul
3. Er zeigt mich wegen Beleidigung an
Im 3. Fall würde es mich nicht verwundern, wenn der Richter nicht beeindruckt wäre wenn ich behaupten würde, dass ich Satiriker wäre (keine geschützte Berufsbezeichnung) und mich trotzdem wegen Beleidigung verurteilt. Was ist mit den ganzen Leuten die von der Staatsanwalt verfolgt werden weil sie im Netz Asylanten beleidigt haben? Sind das alles Satiriker?
Manchmal fällt mir der alte Spruch ein: Alle sind gleich, aber einige gleicher
Gruß Rainer
--
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 19.04.2016 um 15:31 Uhr  
| Moin,
ich kann mit der Frage auch nix anfangen, da sie nicht klar definiert ist.
In Punkto Grenzen wollte ich noch sagen, daß es wahrscheinlich kein Land der Welt gibt, das so viele Grenzen setzt , wie Deutschland.
Hier gibt es meines Wissens über 3000 Gesetze und Verordnungen, das geht über die Rasenmäherverordnung bis zum Grundgesetz.
Von jedem § en wurden die Tabestandsmerkmale klar definiert, zumindest mal in den " wichtigen " Gesetzen, darüber hinaus gibt es zigtausend Gerichtsurteile.
Auch was eine " Beleidigung " ist, ist klar definiert.
Die Würde des Menschen wird im Grundgesetz geregelt (Art. 1)
Ob die Sache mit Erdogan jetzt " Beleidigung " war oder " Satire ", das regeln die Experten , ein Urteil ist aber noch nicht gefallen und bis dorthin ist alles nur Spekulation.
Der Erdogan ist halt ein " Spezialfall ".
Ansonsten hat dadurch auch jede Werbung ihre Grenzen, um beim Thema zu bleiben.
Gegen provozierende Werbung habe ich perönlich nix, sofern sie gut gemacht ist.
Gruss
Michael
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2622
User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 19.04.2016 um 15:37 Uhr  
| Hallo Michael,
bei dem was Du geschrieben hast gebe ich Dir weitgehend Recht.
Stellt sich lediglich die Frage ist im deutschen Recht ein "Spezialfall" vorgesehen?
kann und darf ich jeden beleidigen den ich nicht mag oder dessen Taten ich für nicht richtig halte?
Gruß Rainer
--
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 19.04.2016 um 15:44 Uhr  
|
silverstone schrieb:
Hallo Michael,
bei dem was Du geschrieben hast gebe ich Dir weitgehend Recht.
Stellt sich lediglich die Frage ist im deutschen Recht ein "Spezialfall" vorgesehen?
kann und darf ich jeden beleidigen den ich nicht mag oder dessen Taten ich für nicht richtig halte?
Gruß Rainer
--
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Hi,
der § 103 StGB ist ein " besonderer " §.
Die, die damit Erfahrung haben, sind wahrscheinlich bereits tot.
Und wie schon gesagt, ob es Beleidigung oder Satire war im Falle Erdogans, das müssen die Experten entscheiden.
Ich bin fest davon überzeugt, dass die sich auch viel Mühe geben werden.
Darüber hinaus, war es auch für mein Gefühl ,eine Beleidigung.
Gruss
Michael
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3856
User seit 12.01.2008
| Geschrieben am 19.04.2016 um 15:46 Uhr  
|
Moin!
Seit 2000 ist vergleichende Werbung in Deutschland, ok mit diversen Stolpersteinen, erlaubt.
Wieviele Fernsehspots habt Ihr dazu sehen?
Ich kann mich nur an einen sehr zaghaften Spot von Pepsi oder Coca-Cola kurz danach erinnern, wo sich 2 Männer verbale "Wattebäuschen" am Tresen zugeworfen haben.
Darf Werbung provozieren -> JA.
...gesetzlich geregelte Grenzen überschreiten -> NEIN
Und auf der Strecke bleiben, wie fast immer, persönliche Animositäten u.ä.
Ciao Uwe
--
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Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2622
User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 19.04.2016 um 15:51 Uhr  
| Hallo Michael,
wenn Du unter Spezialfall den §103 gemeint hast, dann muß ich Dir uneingeschränkt Recht geben. Das ist einfach so.
Manchmal denke ich, dass in manchen Bevölkerungsschichten sich die Meinung breit gemacht hat, dass alle Andersdenkenden ein Spezialfall sind, und deshalb alles erlaubt ist.
Gruß Rainer
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