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Tipps und Technik R171 » » Thema: Sitzheizung defekt - Werkstatt im Kölner Raum? |
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Schreiberlevel: Forensextaner
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User seit 26.01.2015
| Geschrieben am 03.03.2015 um 12:48 Uhr  
| Hallo,
bei meinem Auto ist die Sitzheizung des Sitzpolsters auf der Fahrerseite defekt. Die Gebrauchtwagengarantie schließt diesen Defekt aus und der Händler lehnt die Sachmängelhaftung mit dem Hinweis, die Sitzheizung habe zum Zeitpunkt des Verkaufs einwandfrei funktioniert (was richtig ist). Ein Anwalt, der sich damit durchaus auskennt, erklärte, der Nachweis sei schwierig zu führen, einige Gerichte hätten bereits entschieden, dass der Ausfall einer Sitzheizung bei einem acht Jahre alten Fahrzeug als Verschleiß angesehen werden müsse und die Sachmängelhaftung deshalb nicht greife.
Bevor ich jetzt einen langwierigen Prozess mit zweifelhaftem Ausgang führe, meine Frage: kennt jemand von euch eine Werkstatt im Raum Köln, die eine solche Reparatur fachgerecht, aber günstiger als Mercedes ausführt? Die Anleitung zum Selbermachen kenne ich, aber das traue ich mir ohne fachmännische Hilfe nicht zu.
Gruß Stefan | Antworten
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Schreiberlevel: Forensextaner
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 03.03.2015 um 13:13 Uhr  
| Hallo Stefan,
die Sitzheizung im 171 lässt sich nur dann halbwegs kostengünstig reparieren, wenn eine der beiden Seitenwangen betroffen ist.
Ich würde mich keinesfalls so vom Händler abspeisen lassen und ggf. auch eine juristische Auseinandersetzung nicht scheuen, aber meine Meinung dazu kennst du ja.
Wenn das Sitzkissen mittig betroffen sein sollte, wird es richtig teuer, da ist die Heizung nämlich vernäht.
Darf ich fragen bei was für einer Art von Händler (MB-Vertragshändler?) du den Wagen gekauft hast? Kann es sein, dass es sich nicht um eine MB-Garantie handelt?
Gruß
Guido
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R172 ///AMG + W212 | Antworten
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 03.03.2015 um 13:35 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK172 am 03.03.2015 um 14:07 Uhr ]
Hallo Stefan,
nach dem Ausbau des Sitzes lässt sich mit überschaubarem Aufwand eine Diagnose abgeben, welcher Teil der dreiteiligen Sitzheizung betroffen ist. Wenn's eine Wange sein sollte, könnte man es machen lassen. Ansonsten muss die Sitzfläche erneuert werden. Da hilft dann auch die günstigste Werkstatt nicht...
Ich habe selbst schon mehrere Sitzheizungen repariert. Von einer Reparatur des Mittelteils würde ich abraten, das hält nicht dauerhaft. In den Seitenwangen lassen sich die orig. Klebeheizungen leicht ersetzen (Kosten um die 100 Euro zzgl. Einbau).
Wünsche viel Glück und dass es "nur" eine Wange ist.
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + W212 | Antworten
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User seit 26.01.2015
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Beiträge: 133
User seit 21.08.2014
| Geschrieben am 03.03.2015 um 14:42 Uhr  
| Ich würde definitiv den Händler in die Haftung nehmen. Die unseriösen Händler erzählen dir alle einen vom Pferd und die meisten Kunden lassen sich davon einschüchtern.
Wenn der Wagen noch kein halbes Jahr alt ist, unterrichtest du ihn von dem Mangel und setzt im eine Frist (siehe http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/sachmangel/). Darauf wird er relativ sicher reagieren, da die Beweisführung in einem Verfahren bei ihm liegen würde, und der Nachweis, dass da kein versteckter Mangel vorlag unmöglich zu führen sein dürfte. Es kann ja gut sein, dass der Heizdraht schon angekokelt war. Notfalls würde ich das auch mit Anwalt durchprügeln, aber normalerweise knicken die Händler recht schnell ein, wenn sie merken, dass es jemand ernst meint... | Antworten
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Beiträge: 763
User seit 19.12.2008
| Geschrieben am 03.03.2015 um 17:36 Uhr  
| Hallo,
hier muss ich dem Guido widersprechen.
Bei mir war auch die Sitzfläche defekt, diese wurde repariert
und hält nun schon seit 4 Jahren.
Wenn einer weiß was er tut geht auch recht schnell die
Sitzfläche zu reparieren.
--
Grüße an alle,
Udo
Meine Nachbarn hören den ganzen Tag Heavy Metal...
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 03.03.2015 um 18:09 Uhr  
| N'Abend Udo,
ich sehe da gar keinen Widerspruch. Natürlich kann die Reparatur auch halten und es kann gutgehen.
In diesem speziellen Fall hat Stefan dann aber endgültig seine Ansprüche gegenüber dem eigentlich Zahlungspflichtigen verwirkt. Von daher würde ich bei einem Schaden der Sitzmittelfläche zuerst versuchen den Händler zum Austausch der Sitzfläche zu bewegen. Wenn man nichts mehr zu verlieren hat, kann man natürlich eine Reparatur wagen.
Gruß
Guido
--
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