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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 20.01.2015 um 13:00 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von AGENT SMITH am 20.01.2015 um 13:02 Uhr ]
Hallo Gemeinde,
hab leider Probleme mit einem Inet Händler und bräuchte mal eine Einschätzung.....aber der Reihe nach.
Habe am 20.11.14 LED-Rücklichter für den Wagen meiner Frau bei einem Tuning Shop gekauft. Am 03.12.14 einbauen lassen (Fachwerkstatt, Funktion der Rücklichter 100%). Am 07.01.15 Ausfall einzelner LED's sowohl links wie rechts. Habe natürlich beim Händler meine Gewährleistungsansprüche angemeldet. Händler sagt, ich solle ihm die Rückleuchten zur Prüfung zusenden. Ich habe auf die Kosten der Demontage/Montage hingewiesen + Portokosten. Der Händler sagt, dass er bei gerechtfertigter Reklamation das Porto zahlt, aber nicht die Montagekosten. Ist das so, dass ich auf diesen "Nebenkosten" sitze bleibe?
Des Weiteren wird man in den AGB's des Händlers abgeschreckt Gewährleistungsansprüche anzumelden, da hier 35,00€ für die Gutachterprüfung aufgeführt werden, die im Falle eine Ablehnung des Gewährleistungsanspruches in Rechnung gestellt werden. Finde ich unverschämt/unseriös!
Wie soll ich mich hier verhalten? Soll ich "schlechtem Geld gutes hinterherwerfen"? Rücklichter haben 120,00€ gekostet.
Freu mich auf die ein oder andere (rechtliche) Einschätzung...
Gruß Dirk | Antworten
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Beitrag von:
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User seit 24.09.2001
| Geschrieben am 20.01.2015 um 16:27 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von TealC am 20.01.2015 um 16:32 Uhr ]
Moin !
in einem berechtigten Gewährleistungsanspruch dürfen Dir als Kunden keinerlei Kosten entstehen, sprich die Demontagekosten müßte der Hersteller übernehmen (NICHT der Händler). Rein Formal aber auch nur. Die Praxis sieht aber oft anders aus.
In meiner Branche wäre ich berechtigt als Händler dem Hersteller meinen Arbeitslohn in Rechnung zu stellen.
Zur Erklärung: Ich bin Augenoptiker. Kunde bekommt eine randlose Brille. Nach 2 Monaten löst sich die Entspiegelung. Ich sende die Gläser zum Hersteller. Hersteller erkennt die Reklamation an und sendet mir "kostenlos" neue Gläser. Diese muß ich nun aber bohren montieren etc.. Arbeitsaufwand für mich 40 min.
Diese 40 min und mein Porto zum Einschicken könnte ich dem Herseller in Rechnung stellen. Macht aber in der Praxis keiner... das steht nur so in den Gesetzbüchern. Weil ich will ja das mein Lieferant mich auch weiterhin beliefert. Der kann auch ganz schnell sagen .. Dir nööö ich schick Dir nix mehr...
So bei Dir entstehen nun Kosten, die Du einer Werkstatt schuldest. Einfacher wäre das nun gewesen, die Werkstatt hätte die Teile bestellt und Dir verkauft... Deren Problem.
Deine Kosten müßte nun der Hersteller der Rücklichter und nicht der Händler übernehmen ! Sprich Du reichst die dem Händler ein und der dann dem Hersteller... Chinaware ? Na dann viel Spaß wie Du das durchsetzen willst. 35 Bearbeitungsgebühr bei unberechtigter Reklamation. legitm. Dem Händler enstehen ja auch ggf Kosten. Prüfen Porto etc... zurückschicken wenn sich herausstellt unsachgemäßer Einbau...
So und nun überlege Dir was die Dinger gekostet haben, ist es den Stress wert. Abhaken unter Lehrgeld...zumal.. mal ehrlich... die Dinger kannste selber rausschrauben ... und dem Hersteller schicken. Dazu braucht niemand der einen Schraubendreher anfassen kann eine Werkstatt.
--
Gruß
Teal´C
[ˈtiːʔalk]
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 20.01.2015 um 20:28 Uhr  
| Danke für die Antworten.
Ja die Rücklichter sind natüüürlich Chinaschrott...
Ja klar kann ich die selber ausbauen, ABER...der Händler macht ja schon einen Staatsakt von wegen falsch eingebaut und Fachwerkstatt blabla. Der hat sich wohl erhofft, dass ich die selber eingebaut habe und er auf falschen Einbau plädieren kann. Er hat jedenfalls die Rechnung der Werkstatt gefordert.
Ich bau die wohl selber aus, hab dann keine Kosten und hak' das mal ab. Ich warte mal auf sein Gutachten, ob der Rest wenigstens sauber erledigt wird.
Rechtsschutz wäre vorhanden allerdings mit 150,00€ SB. da zögert man schon bei dem Streitwert.
Mir ist da folgendes beim Querlesen im Inet untergekommen: "...das im Rahmen der Nacherfüllung entstehende Kosten durch den Verkäufer zu tragen sind. Hierunter fallen zum Beispiel Versandkosten des Käufers sowie alle Nebenkosten. Sie gelten nicht als „Schaden“, sondern als „zum Zwecke der Nacherfüllung erforderliche Aufwendungen“ im Sinne des §439 BGB (Urteil des EuGH vom 16.6.2013, Az. Urteil vom 16.06.2011)."
Meine Gedanken gingen ebenfalls in diese Richtung wie oben angeführt. Hat das Urteil keine Gültigkeit in solch einem Falle. Denn aus meiner Sicht ist der Verkäufer mein Vertragspartner. Somit wäre die Durchsetzung der Montagekosten auch realistischer, als sich mit Chinatown anzulegen
--
Gruß
Dirk
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| Geschrieben am 20.01.2015 um 20:37 Uhr  
| Hallo Dirk,
ich persönlich würde die (selbst ausgebauten) Teile mit einem netten Brief zurücksenden und um Instandsetzung / Umtausch sowie Portokostenerstattung bitten.
Dann abwarten was passiert.
Mit der anwaltlichen Keule nebst Erstattung aller Kosten kann man ja dann im zweiten Schritt drohen.
Sicher ist : Klar hättest Du Anspruch auf all diese Dinge von vornherein, aber die Durchsetzung (Nerven/Vorlagekosten) wären es mir als ersten Schritt nicht Wert.
Oder einfach mal freundlich anrufen und Vorgehensweise besprechen und aushandeln. Am Telefon erreicht man manchmal etwas schneller ein positives Ergebnis, da die "Reaktionszeit" für das Gegenüber kürzer ist.
--
Herzliche Grüße,
Matthias
Anders sein möchte jeder wohl einmal, aber wehe ihm, er wird dabei anders anders, als es den anderen gefällt
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 20.01.2015 um 20:54 Uhr  
| Ja, einen Telefonanruf meinerseits gab es auch zuallererst, bin ja auch ein Freund des kurzen Dienstweges, allerdings wurde das Gespräch nach der Darlegung meiner Sichtweise bei ca 80db und einem tut-tut-tut in der Hörmuschel seitens des Händlers beendet
Also diese Option fällt leider weg.
Ich schick die erst mal so zurück und hoffe das der Händler nicht noch eine Rechnung über die fachmännische Demontage verlangt (dann wird's lustig werden), denn in Vorkasse möchte ich so wenig wie nötig gehen. Da lauf' ich anschliessend vergeblich meinem (guten) Geld hinterher.
Im Vorfeld werde ich das wohl eh nicht verhandelt bekommen.
Gruß bis hier hin... ich bleib am Ball.
--
Gruß
Dirk
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| Geschrieben am 20.01.2015 um 20:59 Uhr  
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Madmax schrieb:
Hallo Dirk,
ich persönlich würde die (selbst ausgebauten) Teile mit einem netten Brief zurücksenden und um Instandsetzung / Umtausch sowie Portokostenerstattung bitten.
Dann abwarten was passiert.
Mit der anwaltlichen Keule nebst Erstattung aller Kosten kann man ja dann im zweiten Schritt drohen.
Hatte ich das nicht schon gepostet?
--
Gruß
Dirk
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 21.01.2015 um 00:31 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von AGENT SMITH am 21.01.2015 um 00:33 Uhr ]
Bezahlt habe ich per Nachnahme beim DHL Fahrer. Gekauft bei SW-Tuning Shop, nicht über ebay!
Ich hatte ursprünglich meine Bestellung bei orange-Tuning aufgegeben. Es war ein Geburtstagswunsch meiner Frau. Da o-Tuning sich aber nicht an die angegebene Lieferzeit gehalten hat u auch nicht auf meine Klärungsversuche reagiert hat. Habe ich über PayPal storniert ( kann nur von o-Tuning abraten). Da ja nun der Geburtstag immer näher rückte brauchte ich schnell eine Alternative. So kam der jetzige Händler in Spiel. Kurz angerufen, auf die Dringlichkeit hingewiesen und deshalb Nachnahme vereinbart. Klappte soweit ja auch reibungslos.
--
Gruß
Dirk
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