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Klatsch und Tratsch » » Thema: Live-Überwachung jetzt schon im Café? |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5210
User seit 24.09.2001
| Geschrieben am 02.01.2015 um 13:54 Uhr  
| Moin !
IN seinen Räumen kann er machen was er will. Er muß nur seine Gäste darüber informieren, deutlich erkennbar !!!
Tut er das nicht... Fall für den Datenschützer
Tut er es... dann ist es DEINE Entscheidung Dich dort hinzusetzen oder nicht.
ICH würde mich da NICHT reinsetzen...
--
Gruß
Teal´C
[ˈtiːʔalk]
Supersprint-Doppeloval - Ist er zu laut, seid Ihr zu SCHWACH !
SLK R170 - Das Original - mit den Powerdomes
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 02.01.2015 um 13:59 Uhr  
| Zumindest gibt der Gastwirt so etwas wie eine rudimentäre "Datenschutzerklärung" für seine "Webcam" ab. Wenn er dazu noch auf die Kamera, per Piktogramm, in seinem Laden aufmerksam macht, damit jeder für sich entscheiden kann ob er sich dort aufhalten will oder nicht, und die Kamera nicht der Überwachung der Arbeitsleistung des Personals dient, ist weder datenschutzrechtlich noch arbeitsrechtlich etwas dagegen zu sagen.
Der Punkt ist aber, dass die Kamera den Außenbereich, vor dem Schaufenster erfasst und hier Personen außerhalb der Geschäftsräume ins Bild kommen können. Dabei spielt es auch keine Rolle ob die Bilder gespeichert werden oder nicht, da diese min. 60 Sekunden online zu sehen sind.
Hier greift nicht das Landesdatenschutzgesetz, sondern das Bundesdatenschutzgesetz. Die Veröffentlichung von Aufnahmen von Personen vor dem Laden, kann dem Wirt ein Ordnungsgeld von bis zu € 50.000 pro Einzelfall (siehe Lidl-Urteil) einbringen. Eine Beschwerde beim Bundesdatenschutzbeauftragten, oder dessen Stellvertreter (das kann auch der entsprechende Landesdatenschutzbeauftragte sein, es kommt auf das Bundesland an), wird in jedem Fall nachgegangen (habe ich gerade erst in einem anderen Fall erlebt). Die Zuständigkeit lässt sich leicht per Suchmaschine feststellen.
--
Beste Grüße
Dietmar
nw-eng
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16777
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 02.01.2015 um 14:13 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK172 am 02.01.2015 um 14:14 Uhr ]
TealC schrieb:
IN seinen Räumen kann er machen was er will. Er muß nur seine Gäste darüber informieren, deutlich erkennbar !!!
Hallo Stefan,
das sehe ich komplett anders.
Es handelt sich im Datenschutzsinn um einen "öffentlich zugänglichen Raum", da ein Café wie jede gastronomische Einrichtung nach dem Willen des Berechtigten von Jedermann genutzt werden kann.
Und da kann er eben nicht einfach so machen was er will!
Darüber hinaus bezweifele ich, dass ein "berechtigtes Interesse" vorliegt, wenn er einfach nur einen "Eindruck" vom Café vermitteln will.
Gruß
Guido
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 02.01.2015 um 14:18 Uhr  
|
nw-eng schrieb:
Eine Beschwerde beim Bundesdatenschutzbeauftragten, oder dessen Stellvertreter (das kann auch der entsprechende Landesdatenschutzbeauftragte sein, es kommt auf das Bundesland an), wird in jedem Fall nachgegangen (habe ich gerade erst in einem anderen Fall erlebt). Die Zuständigkeit lässt sich leicht per Suchmaschine feststellen.
Hallo Dietmar,
wie oben geschrieben schon geschrieben, reicht es nach meiner Einschätzung keinesfalls aus einfach mal so Piktogramme anzubringen, um die Gäste in der eigenen Kneipe zu überwachen und die Bilder noch fast live ins Internet zu stellen..
Maßgeblich ist m.E. §6b BDSG.
Und die Beschwerde an den bay. DSB ist jetzt raus...
Gruß
Guido
--
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Beitrag von:
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User seit 15.10.2012
| Geschrieben am 02.01.2015 um 15:01 Uhr  
| Nur mal so der Ordnung halber:
der Gastwirt und/oder Inhaber ist eine Sie mit schlechten Deutschkenntnissen.
Aber davon abgesehen: es ist schon irre, was sich manche "Geschäftsleute" heutzutage alles einfallen lassen, um an die Kunden zu kommen.
In Siegen gibt's ein Lokal mit 2 Pötten in einer Toilettenkabine. Also ein Örtchen für Pärchen.
Auch dafür wird's genug Interesse geben.
Prost Neujahr !
Hans
--
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seit 10/2012: SLK 200K (R 171 Facelift) obs.-schwarz, Sportpaket, Automatik, Leder
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 02.01.2015 um 15:42 Uhr  
| Hallo Guido,
ich glaube nicht, dass dem Wirt mit §6b BDSG so einfach beizukommen ist, im Besonderen nicht wegen §6b (1) 2. (Hausrecht). Effektiver ist da die Außenansicht. Das ging auch gerade erst durch die Presse im Bezug auf Hausüberwachung (Einbruchsschutz) und Tür-Zugangsüberwachung durch Video-Gegensprechanlagen. Alles was da mehr als nur das eigene Grundstück überwacht (also auch die Straße), wird vom BDSG erschlagen. Im übrigen genügen zur Kenntlichmachung der Videoüberwachung (was eine Webcam mit einem Bild pro Minute ohne Speicherung und Weiterverarbeitung nicht unbedingt ist) das anbappen von Piktogrammen (siehe Tankstellen - hier auch Hausrecht zur Abwehr von Straftaten).
Mit dem Bayerischen Datenschutzbeauftragten hatte ich auch gerade zu tun, die Leute da sind sehr rührig und gehen Beschwerden schnell und konsequent nach.
--
Beste Grüße
Dietmar
nw-eng
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| Geschrieben am 02.01.2015 um 15:53 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK172 am 02.01.2015 um 15:54 Uhr ]
nw-eng schrieb:
ich glaube nicht, dass dem Wirt mit §6b BDSG so einfach beizukommen ist, im Besonderen nicht wegen §6b (1) 2. (Hausrecht).
Hallo Dietmar,
in §6b (1) 2. steht "zur Wahrnehmung des Hausrechts" und nicht "weil er das Hausrecht hat" http://dejure.org/gesetze/BDSG/6b.html.
Ich bezweifle, dass er das Hausrecht nur dann wahrnehmen kann, wenn er eine Kamera aufhängt, und er selbst begründet den Kameraeinsatz ja auch anders. Mal sehen wie lange die da noch hängt.
Den Rest sehe ich genauso wie du, aber mir geht's hier vor allem um die live-Überwachung in einem öffentlichen Raum, in dem man sich ja länger aufhält und nicht mal eben vorbei geht. Ich lese mir vor dem Betreten einer Gaststätte (bisher) nicht durch, wer mich wann und wie im Internet dort beobachten kann. Irgendwo hört's doch echt mal auf.
Ich kann das Ergebnis meiner Anfrage gerne posten, wenn ich etwas bekomme.
Gruß
Guido
--
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 02.01.2015 um 16:17 Uhr  
| Hallo Guido,
seit ich einen Hund habe, den ich, bis auf den Urlaub, fast überall hin mitnehme, achte ich sehr auf Piktogramme an den Türen von Geschäften und Einrichtungen. Man soll nicht glauben, wo es überall Videoüberwachung gibt. Nicht überwachte Geschäfte bilden heute schon die Ausnahme.
Wenn Dir das jetzt unheimlich vorkommt, rate ich Dir bei Gelegenheit mal zu einen Besuch der Londoner Innenstadt, die ist nach den Aussagen der dortigen Sicherheitskräfte, wegen der Abwendung der Terrorgefahr, zu 100 % und lückenlos überwacht. Wenn man sich da umsieht, stellt man fest, dass man eigentlich immer mit mehreren Kameras gleichzeitig erfasst wird. Das ist doch mal ein "Überwachungsoverkill", da braucht man nicht nur die Amis für paranoid zu halten.
--
Beste Grüße
Dietmar
nw-eng
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