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Klatsch und Tratsch » » Thema: PMR-Funk "MBSLK-Kanal"
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   prof_dr_m

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 Geschrieben am 23.05.2014 um 09:58 Uhr   
Hallo zusammen

Geht es euch auch manchmal so dass ihr unterwegs einen SLK-Kollegen „seht“ und kurz mit ihm Kontakt aufnehmen bzw. „Hallo“ sagen würdet? In der Stadt ein paar Fahrzeuge vor euch oder an einer Ampel auf einer anderen Spur? Auf der Landstraße ein paar Fahrzeuge vor euch? Also mir hier im Großraum Stuttgart „begegnen“ öfters SLK Kollegen.
Manchmal sieht man sich auch und „winkt/nickt“ sich zu oder hält den Daumen hoch.
Einige von uns haben evtl. auch ungenutzte PMR Funkgeräte zuhause rumliegen.
Da habe ich mir überlegt es wäre doch praktisch wenn es einen festen (PMR) „MBSLK-Funkkanal“ gäbe wo man sich gegenseitig anfunken könnte – zumindest diejenigen die dann evtl. ihr PMR Funkgerät dabei und auf dem richtigen „MBSLK-Kanal“ eingeschaltet haben.
Was haltet ihr denn davon?

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   Bärnd

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User seit 17.01.2005
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 Geschrieben am 23.05.2014 um 10:47 Uhr   


prof_dr_m schrieb:
Was haltet ihr denn davon?


Nix - allein schon aus Gründen der Verkehrssicherheit.


--
Viele Grüße, Bernd

+++ V8 - völlig sinnlos, aber geil ! +++

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   prof_dr_m

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 Geschrieben am 23.05.2014 um 11:19 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von prof_dr_m am 23.05.2014 um 11:32 Uhr ]

Nun verboten ist es meines Wissens nicht, das bezieht sich nur auf Handys.
Zum anderen gibt es auch für Funkgeräte genau wie für Handys Headsets - sogar per BT.
Und wer soooviel Wert auf Verkehrssicherheit legt der darf z.B. auch nicht am Steuer rauchen oder SMS lesen oder laut Musik hören oder spielt nicht am Radio herum und sucht ein Lied. Mal abgesehen davon dass bestimmt alle SLK'ler eine funktionstüchtige Freisprecheinrichtung haben und grundsätzlich nie mit dem Handy am Ohr telefonieren und sich stets an alle Geschwindigkeitskontrollen halten
Na und beim Kolonnenfahren halten sich auch alle an den nötigen Sicherheitsabstand


--
SLK-320 bril.silber 744*Autom.*Xenon*BOSE*SiH*abbl.Sp.*74Ah*17“ AMG Styling III* el.AMG-Sportsitze*Becker Cascade 7944 (FSE/Navi)+8GB-CF-Karte+Antireflexfolie*Windschott AWS2002*Dachmodul EasyRoof*CL-Kühlergrill AMG-Look*Pedalbox*Dach-Carbonfolie*

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   Foxi



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 Geschrieben am 23.05.2014 um 12:26 Uhr   
Hi,

da sind sich die Gerichte nicht ganz einig ob die Funkgeräte wie die Handy behandelt werden.

Zumindest haben wie bei der Feuerwehr ein Sonderrecht das der Fahrer funken darf.

Gruß Foxi

--
Viele Grüße aus dem schönen Badnerländle von Tanja, Finja, Florian und Michael !!

10 Jahre http://www.slk-stammtisch-karlsruhe.com
http://www.vogelmichael.de/MBSLK/Stammtische.htm

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 Geschrieben am 23.05.2014 um 17:42 Uhr   
Mich würden alleine schon die ständigen Störgeräusche des PMR-Funks nerven. Das ist eine gute Variante wenn man mit mehreren Unterwegs ist, um es dann für diese (kurze) Zeit zu nutzen - aber sonst finde ich das nervig.

--
Gruß,
Markus
___________________________________________

SLK 350 7G (55AMG-Optik) iridiumsilber (09/2004) - http://www.myslk.de.vu/

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   prof_dr_m

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 Geschrieben am 23.05.2014 um 18:37 Uhr   

RPGamer schrieb:
Mich würden alleine schon die ständigen Störgeräusche des PMR-Funks nerven.



Also ich habe zwar nur 2 billige ca. 6 Jahre alte PMR. aber als ich vor kurzem mit meinem Neffen eine Cabriotour gemacht hatte, haben wir die benutzt und trotz Ohrhörer ist mir nicht bewusst dass ich ständiges Rauschen gehabt hätte.
Aber das lag vielleicht auch daran dass ich offen fuhr, dass ich Musik gehört habe und dass man im Alter auch nicht mehr so gut hört - dann bin ich ja sogar mal richtig froh dass es auch Vorteile hat wenn man älter wird

--
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   prof_dr_m

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 Geschrieben am 24.05.2014 um 18:01 Uhr   
Auch wenn ich hier jetzt keine Diskussion darüber entfachen möchte was man alles nicht darf, so möchte ich doch ganz "kurz" einmal auf den §23 der STVO eingehen.
§ 23
Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Absatz 1).
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
OK, schauen wir mal:

"Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass ... das Gehör nicht durch die Besetzung ... beeinträchtigt werden"

- Also ist "streiten" oder sonstige "lautsstarke" Unterhaltung im Fahrzeug verboten.

"Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass ... das Gehör nicht durch Geräte ... beeinträchtigt werden"

- OK, zu lautes Musik hören ist ebenfalls verboten


"Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug... vorschriftsmäßig ist ..."

- OK, jegliches Dachmodul oder sonstige Veränderung ohne ABE führt dazu dass das Fahrzeug nicht mehr ordnungsgemäß ist.

"Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass ... die Besetzung vorschriftsmäßig ist ..."

- Hm, das ist natürlich schon etwas schwierig ... wie finde ich heraus ob mein Beifahrer / Beifahrerin "vorschriftsmäßig ist"?

"Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind"

Trifft ebenfalls wieder aufs Dachmodul zu - darf man während der Fahrt (auch nicht langsam) nicht benutzen

"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss"

- Also es ist hier eindeutig von einem Mobiltelefon oder Autotelefon die Rede, nicht von einem Funkgerät! Ebenfalls ist hier davon die Rede dass es verboten ist dieses zum Telefonieren "aufgenommen oder gehalten werden muss" - eine Freisprecheinrichtung ist also erlaubt - selbst dann wenn ich dazu keine automatische Rufannahme habe oder nach unten schauen muss um z.B. an meinem Radio oder sonstigem Gerät eine Taste "suchen" und drücken muss also auch etwas kontraproduktiv

Es ist ja auch kein "Handy-Verbot", sondern ein Verbot dass man das Gerät zum telefonieren nicht in der Hand halten darf. Deshalb ist ja auch das telefonieren mit einem Kabelheadset oder einem Bluetoothhörer erlaubt.

Von einem Funkgerät oder ähnlichem steht hier absolut nichts!

OK, es gibt dieses Urteil vom AG Sonthofen worin begründet wird dass es sich bei einem sogenannten Walki-Talki um ein Mobiltelefon handelt. Allerdings ist dies, meines Wissens ein Einzelfall in dem der eindeutige Wortlaut des Gesetzes verdreht wird und die Meinung des Richters höher stand als das Gesetz. Wäre ich davon betroffen, hätte ich sicher Widerspruch eingelegt! Wieso? Nun, wenn ein Funkgerät oder ein Walki-Talki einem Mobiltelefon gleichgestellt wird, dann muss der Gesetzgeber eine ziemlich umfangreichere Ausnahmeregelung schaffen weil viele Firmen / Institutionen eben Funk im Fahrzeug benutzen:

Egal ob es nun Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste oder ähnliche BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) sind, oder andere wie Taxi, LKW-CB-Funk, Abschleppunternehmen, Energie/Wasserversorger, Baufirmen, Personenschutzunternehmen, Wach-Schutz und Sicherheitsdienste usw.

Da Foxi ja wohl bei der Feuerwehr tätig ist, würde es mich interessieren wo diese "Sonderregelung" zum funken überhaupt steht und ob dort noch andere "Gruppen" aufgeführt werden oder ob dies nur, wie z.B. beim Querparken mit einem Smart, eine nicht offizielle "Duldung" ist.


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   Silversurfer350

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 Geschrieben am 24.05.2014 um 20:46 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Silversurfer350 am 24.05.2014 um 20:48 Uhr ]

Wenn Du schon beim § 23 warst brauchst Du nur zum § 35 StVO weiter lesen, da stehen die Sonderrechte drin.

Ausserdem wenn mit dem Funkgerät was passiert trift auch §1 StVO sowieso zu

§ 1
Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

PS Wir haben Funkgeräte auch schon für Gruppenausfahrten getestet .... brachte nix und lenkt nur ab.

--
Grüße

Heinz

"Es gibt für jedes denkbare Szenario eine Option, die immer anwendbar ist - do nothing!" Exploring Corporate Strategy
R172 350 AMG, 05/2011, 7G Paddel, iridiumsilber, Cupholder, K&N-Sportluftfilter, PedalBox

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   prof_dr_m

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 Geschrieben am 25.05.2014 um 08:26 Uhr   

Silversurfer350 schrieb:


(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.



Nun darauf ging ich ja sinngemäß schon in meinem 2. Beitrag ein:


prof_dr_m schrieb:

Und wer soviel Wert auf Verkehrssicherheit legt der darf z.B. auch nicht am Steuer rauchen oder SMS lesen oder laut Musik hören oder spielt nicht am Radio herum und sucht ein Lied. Mal abgesehen davon dass bestimmt alle SLK'ler eine funktionstüchtige Freisprecheinrichtung haben und grundsätzlich nie mit dem Handy am Ohr telefonieren und sich stets an alle Geschwindigkeitskontrollen halten
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Ich weiß ja nicht wie es anderen ergeht, aber ich bin ein ziemlich schlechter Autofahrer, weil ich mich fast jeden Tag NICHT an die StVO halte - ich prüfe vor Fahrtantritt nicht jedes Mal mein Fahrzeug auf Funktionstüchtigkeit und ich bediene z.B. während der Fahrt mein Autoradio, die Klimaanlage, mein Diktiergerät, unterhalte mich mit meinen Beifahrern und anderes.
Manchmal fahre ich auch etwas schneller als erlaubt. Mein Fahrzeug hat 2 Module eingebaut die keine ABE haben. Tja, von daher ist es dann ja wohl auch egal wenn ICH noch einen weiteren Fehler mache

Trotzdem Danke an alle für ihre Meinung und ihre Aufklärung und ich wünsche euch weiterhin stets eine unfallfreie Fahrt und dass ihr euch besser wie ich im Straßenverkehr verhaltet.


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   silverstone

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 Geschrieben am 25.05.2014 um 12:22 Uhr   
Hallo zusammen,

ich halte diese Geräte bei Veranstaltungen / Ausfahrten von MBSLK für eine tolle Sache, im Alltagsbetrieb wollte ich diese nicht nutzen (meine persönliche Ansicht).

Da ich erwäge mir ein solches Gerät für die Ausfahrten zu kaufen, wäre es schön wenn ich erfahren könnte welche Geräte sich hierbei besonders bewährt haben, und welche Kriterien (Reichweite usw.) notwendig sind.
Vielleicht kann der ein oder andere sich hierzu äußern.

Gruß Rainer


--
SLK 280 (R 171)
Tuning: Parktronic hinten, kurze Antenne, Glaswindschott, Jet-Streaming-Performance-Flaps (mehr brauche ich nicht)

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