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Klatsch und Tratsch » » Thema: Online Kauf bei Piecha - Rückgabe ACHTUNG Eigenanteil auf jeden Fall zahlen
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 Geschrieben am 29.03.2014 um 22:46 Uhr   
Hallo, meine Frau hat mir bei PIECHA zum Geburtstag die schwarzen Finnen für den SLK 171 bestellt und diese bezahlt 149 €. Sie wurden schnell geliefert. Mir gefielen sie aber nicht so toll, da sie kpl. aus Plastik sind und ich mich dann doch lieber für Alu Finnen entschieden. Soweit so gut.

Meine Frau schrieb Piech an und fragte bzgl. Rücksendung an. Als Antwort kam erstens Rückporto muss man selbst tragen es gibt keinen Retouren schein oder ähnliches. Das ist ja noch ok, obwohl einige dieses auch heute noch anders machen.

Zweitens dieser Originalsatz aus der Mail:

Hinweis:
Laut unseren AGB (siehe Internet http://shop.piecha.com/agb.php) Position 5 - berechnen wir für Rücksendungen von einwandfreien Artikel wegen nichtgefallen eine Wiedereinlagerungsgebühr von 15% vom Warenwert mindestens jedoch 20,00 Euro. Versandkosten werden nicht erstattet.

Also das finde ich gelinde gesagt unverschämt. Die Teile wurden nicht angebracht, angehalten oder ähnliches. Es entsteht der Firma kein Wertverlust durch Gebrauch usw. Sie können die Teile so wie sie die wiederbekommen auch wieder verkaufen. Dieses Verhalten finde ich "Geldschneiderei".

Bei Leuten, die vielfach bestellen, gucken und dann einfach wieder zurückschicken könnte man sich eine solche Regelung vielleicht vorstellen, aber es war meine 1. Bestellung und mit Sicherheit meine letzte bei dieser Firma.

Ich wollte das nur mal kundtun, falls jemand was bei Piecha bestellt und es zurückgeben möchte, weiss worauf er sich einlässt.

Und bitte keine dummen Sprüche man muss sich auch die AGBs durchlesen. Hand auf Herz bei einem "normalen" Händler bin ich bislang immer davon ausgegangen, das eine Rücksendung bei keiner Beschädigung, Beeinträchtigung der Ware Kosten für den Käufer verursacht, oder?

Mich würde mal interessieren, ob dieses Verhalten seitens Piecha jemand kennt und ob Euch noch andere Händler bekannt sind, die so handeln.

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   Andy1893

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 Geschrieben am 29.03.2014 um 23:00 Uhr   
Da die Ware Online gekauft wurde, muss der Verkäufer die Portokosten tragen, da die Ware über 40€ kostet! Wenn das Bauteil nicht extra für dich lackiert wurde sondern man das Teil auch so bekommt, MUSS er die Ware zurücknehmen. Durch den Onlineverkauf zählt das Fernabsatz Gesetz und ihr dürft die Ware innerhalb 14 Tagen ohne Angaben von Gründen wieder zurück schicken! Das mit den 15% einbehalten ist eine Frechheit!!! Wie mein Anwalt schonmal sagte, fast alle AGB's sind NICHT gesetzes konform, dummerweise wissen das nur die allerwenigsten.
Ich würde an eurer Stelle die Portokosten zurückverlangen und die % die er einbehält.

§ 312 f Abweichende Vereinbarungen (BGB)

Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

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User seit 26.09.2011
 Geschrieben am 29.03.2014 um 23:12 Uhr   
Die Wiedereinlagerungskosten dürfen verlangt werden und setzen sich auch immer mehr durch.Es entstehen ja auch Kosten wenn der Händler die Ware auspacken und wieder einsortieren muß.Da die Rücksendementalität immer mehr um sich greift wird halt gegengesteuert.

Da an dem Teil nichts verkehrt war find ich das auch ok.

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   SLKoyota

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 Geschrieben am 29.03.2014 um 23:38 Uhr   
Nein, das geht nicht in Ordnung, und Andy hat die passende Argumentation geliefert, die ich nicht hätte besser schreiben können.

--
Für kleine hässliche Autos ist das Leben zu kurz.

Sechs Toyotas (daher SLKoyota) mit über 1 Mio. problemlosen km - E-Klasse (210) meines verstobenen Vaters - und jetzt parallel SLK 200

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   wusblum

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User seit 23.06.2011
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 Geschrieben am 29.03.2014 um 23:51 Uhr   
Hallo Peter,

Du hast den Verein ja angemailt. Halt uns mal auf dem Laufenden, wie die Reaktion ist! Andy's Argumentation leuchtet mir auch ein. Das mit der "40 € Regelung" hatte ich gar nicht mehr im Kopf, stimmt aber glaub ich. Kann man auch bei vielen ebay-Auktionen lesen. Und dort würden es wohl die wenigsten Händler schreiben, wenn es nicht gesetzeskonform wäre.

Je nach dem wie die Antwort ausfällt, würde ich evtl. das persönliche Gespräch per Telefon bevorzugen! Drücke Dir die Daumen...

--
Grüsse aus old Cologne a. Rh., Wilfried

Meine SLK Website: SLK Colonia http://www.wusblum.de/slk.html

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   MyFirstSLK

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 Geschrieben am 30.03.2014 um 04:02 Uhr   
Hi,

bis 13. Juni 2014 muss der Händler tatsächlich bei Widerruf noch die Rücksendekosten bei Warenwert über Euro 40.-- tragen.

Als ich bzgl. meiner Finnen hier nachgefragt hatte, staunte ich nicht schlecht, als ich erfuhr, dass die früher von Piecha noch in massivem Alu verkauften Finnen inzwischen durch solche aus Plastik ersetzt wurden - ohne dies in der Beschreibung explizit zu erwähnen.
Früher stand wohl die Materialangabe "Aluminium" in der Beschreibung der Finnen, heute nicht "Plastik", sondern gar nichts mehr.
Ich wäre auch darauf hereingefallen.

Dieses finde ich bedauerlich - so denken sicher viele Käufer, die Qualität des Artikels sei gleichgeblieben, dem ist aber nicht so.
Fast wie auf eBay, ungünstige Eigenschaften werden einfach verschwiegen.
Und dann wundern sich die Händler noch über vermehrte Rücksendungen.

Diese "Wiedereinlagerungsgebühren" ...
Noch nie davon gehört - finde ich aber nicht OK.
Euro 20, nur fürs Auspacken der Retoure, prüfen auf Unversehrtheit und wieder ins Regal legen...
Ganz schön happig.

Ich stelle mir vor, dass eindeutig beschriebene Artikel, in deren Beschreibungen sämtliche relevante Angaben zu finden sind, auch nicht zurückgesendet werden.
Da sollten die Händler sich an der eigenen Nase fassen und dann nicht die Käufer für die Rücksendungen verantwortlich machen.


--
Beste Grüsse

Hubert

via est vita

Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK 200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstattung, Bj: 03/2004.

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 30.03.2014 um 08:26 Uhr   
Ich hatte vor einiger Zeit, bei meinem BMW Händler, einen Tankdeckel bestellt ( War nicht auf Lager).
Auf dem Bestell/Abholschein stand auch der Passus mit der Wiedereinlagerungsgebühr.



--
Gruss aus
CCAA
gM bin ich auch

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   wusblum

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Beiträge: 3059
User seit 23.06.2011
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 30.03.2014 um 08:46 Uhr   
Moin Ralf,

UNVERSCHÄMTHEIT

   

--
Grüsse aus old Cologne a. Rh., Wilfried

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   S - FP 230

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Beiträge: 5379
User seit vor Apr. 03
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 Geschrieben am 30.03.2014 um 09:45 Uhr   
Ehrlich gesagt, losgelöst von der möglicher Weise schlechten Artikelbeschreibung, ist es doch ok dass für das Handling Geld verlangt wird! Wenn der Händler zusätzlichen aufwand wie Rückbuchung, Prüfung, ggf. neu verpacken und einlagern hat, warum soll er das was weis ich auch auf 95 % der Leute umlegen, welche solchen Aufwand nicht verursachen und sich die Preise so verschelchtern?

Über die Höhe lässt sich streiten, aber ansonsten finde ich das ok!

Der Onlinehändler kalkuliert knapp, dafür bietet er eben gute Preise. Wenn es wie es scheinbar immer mehr umsich greift die Rücksendequote immer höher wird schlägt das auf den Preis durch.

Und ehrlich gesagt, warum sollen Käufer die wissen was sie wollen und die Teile auch behalten dafür mitbezahlen? Sicherlich kann man dann Prduktgruppen kritisch sehen wo es auf Passform etc an kommt.

Ferner ärgert es mich ungemein wenn dann Händler solche offensichtliche Versandrückläufer leicht angegrummelt mit tlw. leich malader Verpackung als neu weiter verkaufen ohne einen angemssenen Preisnachlass zu gewähren. Ich glaub keiner von uns würde ein Ausstellungsstück im Handel zum Normalpreis kaufen.

Also jetzt nicht voll auf dne hier aktuell geschilderten Fall bezeihen, aber generell!

Jeder Händler mit Ladengeschäft kalkuliert Ausstellungsware, Diebstähle etc. in seinen Preis ein. Warum sollte ein Versandhändler also seine zusätzlich Kosten nicht einkalkulieren und wenn er sich einen Preisvorteil verschaffen will für sagen wir mal Normalverkäufer die bestellen und behalten nicht die Verursacher von nicht pauschal einkalkulierten Kosten dafür zur Kasse bitten?

Auch solche Aktionen wie von Amazon manches Konto zu sperren da die Rücksendequote zu hoch ist verstehe ich persönlich! Wenn manche Leute solche Regelungen wie für null zurückschicken über Gebühr ausnützen geht es wohl nicht anders, es sei denn der Händler darf dann dafür Geld verlangen und legt diese nicht auf seine Preise um.

Gruß

Frank


--
„Ich gehöre einer Generation an, für die Multitasking bedeutet, auf dem Klo zu sitzen und eine Zeitung zu lesen.“

Michael Ringier, Schweizer Verleger

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   Bestia negra
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 Geschrieben am 30.03.2014 um 10:16 Uhr   
Hi Frank

Das es noch recht früh ist und F1 gerade läuft, somit ich keine Lust habe einen größeren Text zu verfassen, stimme ich dir voll zu. Die kostenfreie Rücksendung wurde ja bereits gekippt und ändert hoffentlich den Rücksendetrend. Eine Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungsgebühr wäre bei Rücksendung auch ok wenn diese offen kommuniziert wird.

--
Grüße Ralph

"Auch Autos haben Gefühle"

Bereits 53 Flaschen Bier täglich decken den Kalziumbedarf eines erwachsenen Menschen. Gesunde Ernährung kann so einfach sein.

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