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| Geschrieben am 12.02.2014 um 18:45 Uhr  
| Hallo zusammen, habe meinen Alltags bzw. Winter Smart vorübergehend stillgelegt. Zum Winter hin möchte ich ihn wieder zulassen. Im August diesen Jahres läuft der TÜV ab. Im November möchte ich ihn wieder anmelden. Bekomme ich ein Auto ohne TÜV angemeldet? Weil zum anmelden brauch man ja den TÜV und AU Bericht...
Philip
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Gruss Philip aus Bottrop
Der OerStSLK Stammtisch trifft sich jeden ersten Freitag im Monat im Resturant Rappen Ewaldstr.154 in 45739 Oer-Erkenschwick ab 19:30 Uhr
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| Geschrieben am 12.02.2014 um 19:24 Uhr  
| Hallo Philip,
als ich Anfang letzten Jahres bei meiner Zulassungsstelle nachfragte, war die Antwort: Der Wagen muss mind. den Monat noch TÜV haben, in dem er zugelassen wird.
Zulassungsangelegenheiten können aber von der einen zur anderen Zulassungsstelle stark unterschiedlich ausfallen. Daher frag am besten bei deiner Zulassungsstelle nach. In Ffm bekam ich meine Info kurzfristig sogar per Mail.
Gude, Olli.
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"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
Prentice Mulford (1834 - 1891) | Antworten
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User seit 17.01.2005
| Geschrieben am 12.02.2014 um 19:54 Uhr  
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duc-icke schrieb:
Wenn Du auf den direkten Weg zum Tüf fährst kann dieser auch abgelaufen sein,am besten vorher einen Termin machen dann passiert nichts wenn dich die Wächter anhalten weil kein Tüf drauf ist.
Er will nicht zum TÜV sondern zur Zulassungsstelle. Zum TÜV kann er im November nicht, weil nicht zugelassen.
Also es läuft wohl auf eine Kurzzeitzulassung (bzw. rote Nummer) hinaus.
--
Viele Grüße, Bernd
+++ V8 - völlig sinnlos, aber geil ! +++
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User seit 28.05.2003
| Geschrieben am 12.02.2014 um 20:21 Uhr  
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Olli aus Mainhattan schrieb:
Hallo Philip,
als ich Anfang letzten Jahres bei meiner Zulassungsstelle nachfragte, war die Antwort: Der Wagen muss mind. den Monat noch TÜV haben, in dem er zugelassen wird.
Deckt sich 100% mit meiner Erfahrung hier in Stuttgart!
--
Grüße von Vice(nte) alias speedy63,
dem Spanischen Schwaben aus der Schwabenmetropole!
***Rems-Murr Stammtisch*** | Antworten
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User seit 11.02.2014
| Geschrieben am 12.02.2014 um 22:23 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von AmericanCollie am 12.02.2014 um 22:24 Uhr ]
Hallo Phillip,
du brauchst meines Wissens nach für die Fahrt zum TÜV nur eine gültige Deckungskarte:
Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung
Schon vor der Zulassung eines Kfz können eine Reihe von Fahrten durchgeführt werden, die mit der Zulassung in einem sachlichen Zusammenhang stehen, wenn hierfür von einem Kfz-Haftpflichtversicherer eine vorläufige Deckung gegeben wurde. Im Hinblick auf die Strafbarkeit nach § 6 PflichtVG kommt es nur auf die Zusage der vorläufigen Deckung an, der Besitz einer sog. Doppelkarte oder die Erteilung einer Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO ist nicht zwingend erforderlich (Heinzlmeier DAR 2006, 225 ff.(227)).
Gruß
Stefan | Antworten
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User seit 29.12.2011
| Geschrieben am 13.02.2014 um 09:38 Uhr  
| Da gibts regionale Unterschiede, die nach Aussage der Zulassungen mit unterschiedlichen EDV-Systemen zu tun haben.
Unsere Zulassungsstelle (DAH) macht eine Zulassung ohne HU, jedoch stempeln die das Kennzeichen nicht ab. Sie nennen das eine "vorläufige Zulassung", mit der du innerhalb eines gewissen Zeitraumes (ausschließlich) zur HU fahren darfst. Mit der bestandenen HU darfst du dir dann bei der Zulassungsstelle die Kennzeichen abstempeln lassen.
Man spart sich so die Kurzzeitkennzeichen.
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