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Tipps und Technik R171 » » Thema: Winterschlaf und Serviceintervall? |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 83
User seit 09.04.2012
| Geschrieben am 04.12.2013 um 10:34 Uhr  
| Hallo an alle SLKisten,
nachdem ich meinen Nasenbären an das Batterieladegerät angehängt und schweren Herzens in den Winterschlaf verabschiedet habe, kam mir folgende Frage in den Sinn:
…. hätte ein Winterschlaf mit von der Batterie abgeklemmten Nasenbär Einfluss auf den jährlichen ServiceIntervall???
…. würde sich der jährliche Serviceintervall um die Stilllegung verlängern???
--
Gruß
Jürgen
----------------------------------------------
"Ein Mädchen und ein Gläschen Wein,
sind die Retter in der Not,
denn wer nicht trinkt und wer nicht küsst,
der ist so gut wie tot"
(Johann Wolfgang von Goethe, 1749-1832) | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 04.12.2013 um 11:09 Uhr  
| Hallo
So lange du noch Gewährleistung bzw Garantie hast bringt es nichts. MB weiß wann du das letzte Mal da warst.
Hast du keine Ansprüche mehr, Ja der Serviceintervall bleibt bei Batterieausbau oder abklemmen stehen und läuft bei anklemmen wieder weiter.
Ob das sinn macht.????????
mfG slkBenz
Palatia schrieb:
Hallo an alle SLKisten,
nachdem ich meinen Nasenbären an das Batterieladegerät angehängt und schweren Herzens in den Winterschlaf verabschiedet habe, kam mir folgende Frage in den Sinn:
…. hätte ein Winterschlaf mit von der Batterie abgeklemmten Nasenbär Einfluss auf den jährlichen ServiceIntervall???
…. würde sich der jährliche Serviceintervall um die Stilllegung verlängern???
--
Gruß
Jürgen
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 759
User seit 29.12.2011
| Geschrieben am 04.12.2013 um 22:27 Uhr  
| Genau die Frage stellte ich meiner Mercedes Werkstatt, denn bei mir kommen auch folgende Punkte zusammen:
-- Fahrzeug parkt in der Garage
-- Erhaltungsladung bekommt er
-- Saisonkennzeichen
-- Service bald fällig
Nun, sollte sich bei mir mittendrin der Service melden, ist meiner Werkstatt so hilfsbereit und holt ihn mit roten Kennzeichen.
Also die Aussage vom Meister war außerdem, dass sich der Kundendienst schieben lässt, so dass es für mich reicht. Auch macht das meiner Junge Sterne Garantie keinen Abbruch.
Außerdem könne ich auch die Batterie abklemmen, dann zählt er einfach nicht weiter.
In meinem Fall steht der Wagen 4 Monate. Jaund?
Garantietechnisch hat wohl Mercedes dafür Verständnis für eine o. g. Saisonpause, und insgesamt technisch gesehen ist das komplett wurscht, ob man vor, oder nach einer nur 4 monatigen Standpause den Kundendienst machen lässt.
(Ich rede vom Kundendienst. Das Fahrzeug vorbereiten auf eine längere Standpause bleibt natürlich nicht aus)
--
Aphrodisiakum: R171 Facelift SLK 350 | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 83
User seit 09.04.2012
| Geschrieben am 05.12.2013 um 08:27 Uhr  
| Hallo,
@ slkBenz ... ich denke schon das es Sinn macht denn ich fahre vielleicht 8-10 tausend km im Jahr ... mit Öl das die Freigabe für 25 tausend hat ... somit ist ein Service nach 9 Monaten eigentlich Perlen vor die Säue
@ TonyTom ... so trifft das auch bei mir zu
...werde am Wochenede die Batterie abklemmen
--
Gruß
Jürgen
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 190
User seit 15.05.2010
| Geschrieben am 05.12.2013 um 19:05 Uhr  
|
Also die Aussage vom Meister war außerdem, dass sich der Kundendienst schieben lässt, so dass es für mich reicht. Auch macht das meiner Junge Sterne Garantie keinen Abbruch.
Hallo zusammen,
also die Aussage zum Kundendienst und der Jungen Sterne bzw. Anschluss Garantie würde ich mir von der NL oder dem Vertragshändler mal auf einem pice of paper geben lassen. Die JS bzw. MB 80 oder 100 Garantie wird von der CG Car Garantie übernommen und dort gelten deren Bedingungen. Diese sehen eine Wartung nach Hersteller Vorgaben vor.
Deine NL bzw. der Händler stellt bei einem Schaden dort einen Antrag zur Übernahme der Kosten und muss alle Unterlagen zum Fahrzeug einreichen.
Da wird ein zeitlich überzogener Service lt. deren Bedingungen geprüft.
--
Viele Grüße aus Oberhausen
Andreas | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1013
User seit 05.11.2009
| Geschrieben am 06.12.2013 um 08:52 Uhr  
|
TonyDom schrieb:
Genau die Frage stellte ich meiner Mercedes Werkstatt, denn bei mir kommen auch folgende Punkte zusammen:
-- Fahrzeug parkt in der Garage
-- Erhaltungsladung bekommt er
-- Saisonkennzeichen
-- Service bald fällig
Nun, sollte sich bei mir mittendrin der Service melden, ist meiner Werkstatt so hilfsbereit und holt ihn mit roten Kennzeichen.
Also die Aussage vom Meister war außerdem, dass sich der Kundendienst schieben lässt, so dass es für mich reicht. Auch macht das meiner Junge Sterne Garantie keinen Abbruch.
Außerdem könne ich auch die Batterie abklemmen, dann zählt er einfach nicht weiter.
In meinem Fall steht der Wagen 4 Monate. Jaund?
Garantietechnisch hat wohl Mercedes dafür Verständnis für eine o. g. Saisonpause, und insgesamt technisch gesehen ist das komplett wurscht, ob man vor, oder nach einer nur 4 monatigen Standpause den Kundendienst machen lässt.
(Ich rede vom Kundendienst. Das Fahrzeug vorbereiten auf eine längere Standpause bleibt natürlich nicht aus)
--
Aphrodisiakum: R171 Facelift SLK 350
Wenn sich der Service schieben lässt und MB Verständnis für eine solche Situation hat, wieso lässt du deinen salzfreien und sommerbereiften SLK dann mit roten Kennzeichen von der NL zum Service holen???
Bitte entschuldige, aber so eine blöde Aktion habe ich bisher noch nie gelesen.
Macht den KD im Oktober, dann kann euer Fahrzeug über den Winter in ruhe stehen und gut ists.
--
SLK 55 AMG BJ 05/2009
Audi S4 Avant 4.2 V8 BJ 08/2004 (2006-2010) | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16793
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 06.12.2013 um 09:24 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK172 am 06.12.2013 um 09:26 Uhr ]
shootingstar schrieb:
Die JS bzw. MB 80 oder 100 Garantie wird von der CG Car Garantie übernommen und dort gelten deren Bedingungen. Diese sehen eine Wartung nach Hersteller Vorgaben vor.
Moin,
da wäre ich vorsichtig, weil sich die Bedingungen inzwischen widersprechen: laut MB darf der Service mittlerweile 3 Monate oder 3TKM überschritten werden. Das ist wichtig für Mobilo und Kulanz. Die CG Bedingungen sind aber enger gefasst (1TKM, 4 Wochen).
Im Zweifel würde ich mich dann lieber an die Bedingungen der Garantie halten, wenn eine solche besteht.
Und um noch mal auf die Eingangsfrage zurückzukommen: ein Abklemmen der Batterie verlängert NICHT das vorgeschriebene Serviceintervall. Man muss dann halt selbst rechnen. So stehts auch irgendwo in der Bedienungsanleitung.
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + W176 ///AMG-Line | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 759
User seit 29.12.2011
| Geschrieben am 06.12.2013 um 11:13 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von TonyDom am 06.12.2013 um 11:27 Uhr ]
JasonV schrieb:
TonyDom schrieb:
Genau die Frage stellte ich meiner Mercedes Werkstatt, denn bei mir kommen auch folgende Punkte zusammen:
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Nun, sollte sich bei mir mittendrin der Service melden, ist meiner Werkstatt so hilfsbereit und holt ihn mit roten Kennzeichen.
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Außerdem könne ich auch die Batterie abklemmen, dann zählt er einfach nicht weiter.
In meinem Fall steht der Wagen 4 Monate. Jaund?
Garantietechnisch hat wohl Mercedes dafür Verständnis für eine o. g. Saisonpause, und insgesamt technisch gesehen ist das komplett wurscht, ob man vor, oder nach einer nur 4 monatigen Standpause den Kundendienst machen lässt.
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Aphrodisiakum: R171 Facelift SLK 350
Wenn sich der Service schieben lässt und MB Verständnis für eine solche Situation hat, wieso lässt du deinen salzfreien und sommerbereiften SLK dann mit roten Kennzeichen von der NL zum Service holen???
Bitte entschuldige, aber so eine blöde Aktion habe ich bisher noch nie gelesen.
Macht den KD im Oktober, dann kann euer Fahrzeug über den Winter in ruhe stehen und gut ists.
--
SLK 55 AMG BJ 05/2009
Audi S4 Avant 4.2 V8 BJ 08/2004 (2006-2010)
Ich weiß nicht, wieso du mich hier so anpupst, aber zu deiner Beruhigung, dass du hier nicht all zu viel "blöde Aktionen" liest, ich ließe meinen irgenwann im Februar holen. Da kann mein Wagen großzügig lange beim Händler aufm Hof stehen, bis der Service gemacht ist.
Was ist daran so schlimm?
Apropos "blöde Aktion": Soweit ich weiß, darf man den Service auch nicht zu früh machen lassen.
Wenn ich also an dem Tag, wo ich mein Wagen in den Winterschlaf schicke im KI lese, dass ich noch 3.000 KM fahren darf bis zum Service, wie kann man mir dann einen Strick draus drehen? In der Garage fahre ich mit Saisonkennzeichen selten weite strecken! Auch schaue ich im Winter nicht täglich aufs KI um zu kontrollieren, wie weit ich noch fahren darf.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein deutsches Gericht in so einem Fall gegen den Kunden urteilt.
Oder kennt jemand so einen Fall?
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8862
User seit 26.09.2002
| Geschrieben am 06.12.2013 um 14:47 Uhr  
|
TonyDom schrieb:
...
Apropos "blöde Aktion": Soweit ich weiß, darf man den Service auch nicht zu früh machen lassen
...
Mercedes macht Dir gegen gutes Geld sogar jede Woche einen Service, wenn Du willst und setzt dabei den Zähler zurück ... will heissen: Nach "unten" gibt es definitiv keine Grenze!
sG, Andy
--
"Es ist 6 Uhr in der Früh, so früh auf stehst du nie, die gesellschaftliche Basis geht zur Arbeit während der größte Teil vom Überbau noch ratzt, weil der war gestern blau, zuviel Chianti, zuviel gelabert" (Ringsgwandl)
--
http://www.huk.de/vm/andreas.krimm | Antworten
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 190
User seit 15.05.2010
| Geschrieben am 06.12.2013 um 16:20 Uhr  
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SLK172 schrieb:
shootingstar schrieb:
Die JS bzw. MB 80 oder 100 Garantie wird von der CG Car Garantie übernommen und dort gelten deren Bedingungen. Diese sehen eine Wartung nach Hersteller Vorgaben vor.
Moin,
da wäre ich vorsichtig, weil sich die Bedingungen inzwischen widersprechen: laut MB darf der Service mittlerweile 3 Monate oder 3TKM überschritten werden. Das ist wichtig für Mobilo und Kulanz. Die CG Bedingungen sind aber enger gefasst (1TKM, 4 Wochen).
Im Zweifel würde ich mich dann lieber an die Bedingungen der Garantie halten, wenn eine solche besteht.
Und um noch mal auf die Eingangsfrage zurückzukommen: ein Abklemmen der Batterie verlängert NICHT das vorgeschriebene Serviceintervall. Man muss dann halt selbst rechnen. So stehts auch irgendwo in der Bedienungsanleitung.
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + W176 ///AMG-Line
Hi Guido,
war vielleicht missverständlich, aber nichts anderes wollte ich damit zum Ausdruck bringen.
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Viele Grüße aus Oberhausen
Andreas | Antworten
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