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HiFi und Telecom » » Thema: R171: Anspruch auf NAVI DVD nach Softwareupdate? |
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 189
User seit 25.11.2012
| Geschrieben am 14.05.2013 um 19:10 Uhr  
| Hi, heute war mein Auto wegen einiger kleiner Mängel (Garantie, da im November 2012 gekauft) in der Vertragswerkstatt. Nach langen Hin und Her hatte mir die Gebrauchtwagenabteilung einen Deal bzgl. Update der Firmware des Navi (wegen bekannter Fehler) incl. Kartenupdate angeboten. Die Kosten würden geteilt. 50 % DB 50% Ich. Damit wr ich einverstanden und habe heute meinen Wagen nach dem Update abgeholt. Die Rechnung war noch nicht geschrieben, aber mein Anteil dürfte sich auf 100 € belaufen. Damit hatte ich auch gerechnet, wenn man 50 € für Firmwareupdate und 149 € für das Kartenupdate zu Grunde legt.
Meine Frage ist jetzt, habe ich ein Anrecht auf die Karten DVD? Was ist, wenn alles mal gelöscht ist o.ä.. Mercedes hat sich dazu nicht geäußert und ich wollte erst mal bei Euch nachfragen und würde Mercedes dann nochmal kontaktieren.
Gruß Peter | Antworten
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User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 14.05.2013 um 22:54 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 14.05.2013 um 23:11 Uhr ]
Hallo Peter,
man muss da schon differenzieren. Wenn das Softwareupdate des Navis zum Beipiel dazu diente, Abstürze oder ähnliche Dinge der Hardware zu vermeiden, den Radioempfang zu verbessern oder auch die Kartendaten richtig zu interpretieren, hast Du keinen Anspruch auf eine neuere Daten-DVD, sprich Kartendaten. Wobei auch anzunehmen ist, dass die Kartendaten, da wird nicht mit geworben, auch auf anderen Navis anderer Hersteller laufen können (hatte ich selber schon mal erlebt), oder zumindest bei verschiedenen Naviversionen/Radiotypen des Herstellers modellübergreifend gleich sind. Das sind im Prinzip immer gleiche Attributdaten, die von Navteq oder Teleatlas erstellt und im Quartalsrhytmus erneuert werden. Die Navihersteller kaufen diese Attribut-Daten in bestimmten Abständen und bauen um diesen Datensatz ihr Markendesign des Navisystems und den Berechnungsalgorithmus für die Routenerstellung. Ein Großteil davon wird im Betriebssystem des Gerätes abgelegt, wie die Berechnungsmethodik, ein kleiner Teil, wie Markeninformationen und die Identifikation zur Systemsoftware werden noch auf die DVD geschrieben.
Einen Anspruch auf eine neue Karten-DVD würde sich nur ergeben, wenn das Update der Betriebssoftware im Radio/Navi das gleichzeitige Erneuern der DVD zwingend notwendig macht. Das ist bei den Festeinbau-Navis eher selten der Fall.
Da alle Fahrzeughersteller für ihre Navis im Festeinbau keine Kartenupdates im Quartal anbieten, sondern eher im 2 bis 5 Jahresrythmus, oder auch Mopf-Zyklus des Autos, kann für dich der angebotene Deal für neue Karten, je nach Alter des Erstkartensatzes ein Angebot sein, dass Du nicht weiter diskutieren solltest. So ab 1,5 Jahre aufwärts nicht meckern, sondern freuen so günstig neuere Karten bekommen zu haben.
--
Gruß Peter | Antworten
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Beiträge: 3059
User seit 23.06.2011
| Geschrieben am 15.05.2013 um 06:45 Uhr  
| Hallo Peter,
meinen "Kleinen" kauften wir ende Juno 2011, mit der JS-Garantie. Erstzulassung ist 2010!
Meiner ist z.Zt. beim Freundlichen, da die Fensterdichtungen auf Garantie getauscht werden und ein Kartenupdate auf die Versiion 9.0 gemacht wird.
A) ist "mein" Freundlicher sowieso sehr kulant und.. b) geht das Kartenupdate noch auf MB, da es in den ersten drei Jahren sowieso kostenfrei ist.
Schade das Du beim Erwerb des Fahrzeugs nicht auf ein aktuelles Update bestanden hast, dann hättest Du zumindest die aktuellste Firmware und die Version 8.0 drauf...
--
Grüsse aus Colonia, Wilfried
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 15.05.2013 um 08:16 Uhr  
| Moin zusammen,
und wieder mal reden alle aneinaner vorbei, weil sich keiner die Frage richtig durchliest.
Die Frage war, ob er ein Anrecht auf die (hardwaremäßige) DVD hat, wenn er sich mit 50% beteiligt.
Antwort: auf jeden Fall, soweit es sich um ein NTG 1 handelt (leider wissen wir nicht, um welches Comand es geht). Aber selbst beim Comand mit Festplatte würde ich dazu tendieren, dass ein Recht auf Aushändigung der DVD besteht, denn auch ein "normaler" Kunde erwirbt ja bei einem update auch die DVD, zumindest beim NTG 2.5.
Gruß
Guido
--
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User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 15.05.2013 um 08:35 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 15.05.2013 um 08:44 Uhr ]
Hallo Guido,
der Threadstarter als auch DB unterscheidet klar zwischen Firmwareupdate und Kartenupdate.
Der Händler hat ihm nun das Update der Karten für 50% angeboten und so wie ich die Frage interpretiere, will der Threadstarter wissen, ob er auch kostenlos Anspruch auf die Karten-DVD hätte.
Oder werden die Kartendaten einmalig ins Navi eingespielt? Die DVD bleibt dann draußen, das wäre einen andere (mir neue) Situation und dann besteht auch fürs gezahlte Geld Anspruch auf die DVD, da bin ich dabei.
Nebenbei wäre so was auch seitens DB nicht zulässig, da Schwarzkopie unterstellt werden kann.
Nun ansonsten, eine Nachbesserungspflicht innerhalb der Gewährleistung, dies ist Dir wohl bekannt, besteht nur bei einem Produktmangel.
Wenn nun der Händler Updates an der Firmware wegen bekannter Mängel an der Betriebssoftware anbietet, hier auch noch nicht mal kostenlos, muss er dies noch lange nicht beim Kartenupdate machen, wo es sich ja nicht um einen Mangel handelt, sondern um normale Alterung. Du kekommst ja auch nicht nach dem Erstkauf jedes Jahr einen Shell-Atlas gratis, weil es neue Autobahnen gibt, die im alten Atlas noch nicht verzeichnet sind. So was gibt es ja nun freundlicherweise oft quartalsweise bei den portablen Navis. Bei den Festeinbauten bisher noch nicht. Also, es gelten am Ende die Vertragsbedingungen im Detail und wenn DB da offiziell Kartensoftware getrennt behandelt, dann ist dies zunächst rechtens. Was ein einzelner Händler/Vertriebsstandort dann kulanterweise anders handhabt, ist seine Sache
--
Gruß Peter | Antworten
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| Geschrieben am 15.05.2013 um 09:19 Uhr  
| Hallo Peter,
er hat oben geschrieben, dass er sich bereits mit MB geeinigt hat auf Firmware und Kartenupdate für 50%=100€. Von daher sind die juristischen Ausführungen zwar interessant, aber für die eigentliche Fragestellung nach der Hardware m.E. nicht mehr relevant.
Da wir immer noch nicht wissen, um welche Comand Generation es geht (mit oder ohne Festplatte), kann ich auch nicht sagen, ob immer DVD eine ausgehändigt wird.
Er hat aber mit Sicherheit nicht die wusblum Variante mit 3 Jahren freien Updates, sonst müsste er nämlich für das Update gar nichts bezahlen.
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + W212 | Antworten
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User seit 23.06.2011
| Geschrieben am 15.05.2013 um 10:56 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von wusblum am 15.05.2013 um 11:01 Uhr ]
Hallo Guido,
habe ein wenig geforscht: wie man hier sehen kann (http://www.denina.de/slk/content/2013_05_10_slk_offen_012_large.html), handelt es sich wohl um das NTG 2.5!
Für dieses Gerät hat jede MB Niederlassung die entspr. Firmware und auch Software CD's/DVD's in der Werkstatt. Diese werden verwendet um jeweilige Aktuallisierungen vor zu nehmen.
Ausserhalb jeglicher Gewährleistung ist es jedoch so, daß man beim Teileverkauf die DVD ganz normal erwirbt und a) selbst aufspielt, .. oder b), falls man sich nicht traut, dies von Benzens machen läßt. Ganz klar, dass man in diesem Falle beides auch bezahlen muss!
1. die DVD (149,- €) und 2. den Arbeitslohn. Was ich nicht verstehe, ist die Tatsache das das Peter schreibt ".. wegen bekannter Fehler".. ! Klar kann man dies bei MB vorbringen. Doch wenn ich das richtig interpretiere, ist er sogar noch günstig gefahren und man kann durchaus von Kulanz seitens des Autohauses reden, denn 50,- € für Firmware u. Softwareupdate sind sicherlich nicht zuviel.
Wie gesagt, bei richtiger Interpretation bin ich jedoch auch der Meinung, dass in diesem Falle die Software DVD sein Eigentum ist. Ansonsten hat sein Händler ihm nämlich eine schöne Milchmädchenrechnung präsentiert und ist ihm im Prinzip keineswegs entgegen gekommen!
--
Grüsse aus Colonia, Wilfried
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| Geschrieben am 15.05.2013 um 17:21 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 15.05.2013 um 17:23 Uhr ]
dennach verstehe ich es wohl so, dass bei DB Navis, um die es hier geht, die Kartendaten in der Hardware gespeichert werden und bei eventuellen Systemabstürzen ich immer zur Werkstatt muss, weil eine Karten-DVD nicht zum Lieferumfang gehört?
Komische Praxis
Ist jedoch eine DVD bei Erstauslieferung dabei, hat die einen Kartenstand X.
Bekomme ich nun 3 Jahre lang über die Inspektionen jährlich ein aufgespieltes Update der Werkstatt-DVD kostenfrei (ohne eigene Sicherheitskopie-DVD), muss ich nach dem Ablauf dieser Zeit weitere Updates bezahlen, ohne auch hier eine DVD zu bekommen. Ist dem so?
Dann wäre die Rechnung der Nachweis, im Falle eines Absturzes, den letzten bezahlten Kartenstand wieder zu bekommen. Kaufe ich ein solches Update nicht, bekomme ich bei einer notwendigen Wiederherstellung nur den letzten frei erhaltenen Kartenstand und die Werkstatt muss für jedes Kartenjahr die DVDs behalten, um etwaige Daten, die vielleicht schon 3 Jahre nicht mehr aktualisiert wurden, zurückzuspielen. Ein kostenloser Anspruch besteht ja nicht und wenn ich nicht zahlen will, muss er mir neben dem nun kostenpflichtigen Wiederherstellen der Firmware, Garantie ist out, den letzten kostenfreien Karten-Stand wieder herstellen.
Hat er die DVD nicht, versucht er es wohl mit dem "günstigen Angebot" für das gleichzeitige Aufspielen der letzten verfügbaren "aktuellen" Karten, wobei ich als Kunde noch nicht einmal weiß, welcher Stand dies ist.
Nochmal komische nicht ganz nachvollziehbare Praxis. Als Kunde habe ich da wenig Kontrolle.
Andere haben mittlerweile statt DVDs SD-Karten für die Kartendaten und die werden bisher per Kauf (leider noch) ausgetauscht, unabhängig von Firmware-Updates.
Klärt mich auf wenn es anders zu verstehen ist.
--
Gruß Peter | Antworten
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| Geschrieben am 15.05.2013 um 20:03 Uhr  
| Hallo Peter,
ich versuche es mal
Ja, die Navis haben seit der MOPF eine Festplatte. In den ersten Jahren wurde per DVD upgedatet, die der Kunde trotzdem behalten kann. Dann kam irgendwann die Umstellung auf ein "online-Update", welches in der Werkstatt per Diagnose aufgespielt wird. Dazu gibt es keine DVD mehr, sondern einen Freischaltcode, der dem Kunden nach dem Update als Nachweis ausgehändigt wird (siehe z.B. R172-Themen).
In diesem Fall denke ich trotz allem, dass es nur ein partnerschaftlicher Deal zwischen dem Fragesteller und MB war. Wenn es hart auf hart gekommen wäre, hätte MB den Fehler beseitigen müssen, ohne dass für den Kunden Kosten entstehen. Von daher würde ich nicht von fragwürdiger Praxis sprechen.
Gruß
Guido
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