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Die MBSLK.de-Foren » » Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend

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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Fahrzeugschein als beglaubigte Kopie gültig?
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   Olaf M

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User seit 04.11.2004
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 Geschrieben am 01.04.2013 um 23:56 Uhr   
Moin!

Da ich Ende April meinen Horch zwei Tage beim Tuner habe und ihm vorher schon den Schein per Einschreiben zusenden möchte (erspart Zeit bei den Eintragungen der Klappen-AGA, DP, der Mehrleistung etc.) wollte ich mir natürlich den Schein vorher (...in S/W) kopieren und von der Zulassung beglaubigen lassen.

Nach Recherche im www könnte es aber selbst mit einer beglaubigten Kopie bei einer Kontrolle u.U. Ärger geben. Ich werde die Tage mal bei der hiesigen Rennleitung nachfragen wenn ich bis dahin keine konkrete Info bekommen kann. Weiss da wer vorab genaueres?

--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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   MyFirstSLK

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Beiträge: 4101
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 Geschrieben am 02.04.2013 um 01:29 Uhr   
Hi Olaf,

amtliche Dokumente müssen immer im Original mitgeführt werden.
Das Verwenden einer nicht als solche kenntlich gemachten Kopie erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung.
Wird aber eine erkennbare Kopie benutzt, ist das Nichtmitführen der erforderlichen Papiere einschlägig.

Bin aber selbst auch lange mit einer Kopie des FZ-Scheins herumgefahren - allerdings ohne Kontrolle der Rennleitung.

--
Beste Grüsse

Hubert

Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstatung, Bj: 03/2004.

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   Bestia negra
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 Geschrieben am 02.04.2013 um 07:30 Uhr   
Hi Olaf

Soweit ich mich noch erinnern kann, sind in den Mietwagen doch überall nur Kopien des Fzg-Scheins vorhanden. Eine Möglichkeit wäre natürlich die Kopie beglaubigen zu lassen und dann zusätzlich noch "Kopie" aufzustempeln damit du später nicht wegen versuchter Fälschung am Sack bist.

Aber ich denke 2 Tage ohne Burnouts und Driften im Kreisverkehr solltest du schon aushalten. Dann gibt's bestimmt auch kein Stop durch die Rennleitung.

--
Grüße Ralph

"Auch Autos haben Gefühle"

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   Madmax

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 Geschrieben am 02.04.2013 um 08:01 Uhr   
Hallo Olaf,

ich schliesse mich Huberts Meinung an:

Amtliche Papiere nur im Original live dabei.

Wir haben in den Fahrzeugen des ÖPNV über Jahre "nur" Kopien mitgeführt und mussten dies ändern, eine Beglaubigung der Kopie wurde von Seiten der Zulassungsstelle verweigert. Es dürfe nur einen Schein geben.

Persönlich habe ich neben dem original Schein einen einlaminierten Scan im Auto dabei der sogar schon eine Grenzkontrolle "überstand".

Selbst wenn Du bei einer Kontrolle dem netten Polizisten den Verbleib des Schein erklärst musst Du das original binnen 7 Tagen vorzeigen, eventuell mit einem 20er wegen nicht mitgeführter Papiere.

--
Herzliche Grüße,

Matthias

Anders sein möchte jeder wohl einmal, aber wehe ihm, er wird dabei anders anders, als es den anderen gefällt

http://www.verruecktespaar.de

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 Geschrieben am 02.04.2013 um 09:16 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von TonyDom am 02.04.2013 um 09:16 Uhr ]

Ich habe noch nie gezahlt!

Manchmal musste ich nicht mal zur Polizeidienststelle um Führerschein und Fahrzeugschein vorzuzeigen.

Andersrum kanns auch schief gehen!

Meinen Freund haben sie in Südfrankreich seinen Audi geklaut.

Gerade alles zusammengepackt für die Heimreise, im Fahrzeug befand sich Fahrzeugschein und sogar Zweitschlüssel verstaut im Gepäck. Die Versicherung hat gewaltig Ärger gemacht deswegen.

Ich habe nie meinen Schein dabei. Weder im Firmenauto, noch im privaten. 30 Jahre Führerschein, unzählige Kontrollen und nie gezahlt.

--
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 Geschrieben am 02.04.2013 um 13:17 Uhr   
Hey,

Da schliesse ich mich Tony an,habe auch nie Papiere bei mir oder im Auto solange ich im Stadt unterwegs bin.(habs mir nicht angewöhnt,gezahlt habe ich bestimmt paar mal)

Anschnallen tue ich mich auch nicht,ausser Autobahn bei schnelle fahrten.(nicht wegen ???,sondern med. gründe)

Wenn es ausserhalb geht oder Ausland sind die Papiere aber immer dabei ist klar.


Grüssle heute sehe ich wenigstens kein Schnee aber eisiger Wind geht um.

P.s:seit paar Jahren habe ich die wichtigste Sachen als Bild im Handy gespeichert,gebraucht habe ich es nie..

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   SLK172

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 Geschrieben am 02.04.2013 um 15:39 Uhr   
Mahlzeit Olaf,

gemeint sind hier vermutlich beide Zulassungsbescheinigungen, also Teil I und Teil II, oder?

Gruß

Guido

--
R172 ///AMG + W212

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   Olaf M

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 Geschrieben am 02.04.2013 um 17:10 Uhr   
Moin!

Erst einmal thx für eure Ausführungen.

Ich bin nach Feierabend mal kurz bei der Rennleitung vorstellig gewesen und dort wurde mir gesagt...wissen wir auch nicht so genau!

Also sie wussten schon dass eine Kopie des Scheines so NICHT zulässig ist, wussten aber nicht ob die Zulassung eine Beglaubigung auf die Kopie stempelt. Das muss ich ergo die Tage bei der Zulassung erfragen.

Ich hatte dem Poli dann gesagt, wenn auch die Zulassung keine Beglaubigung stempelt - dann muss ich ja zwangsläufig ein paar Tage ohne Fahrzeugschein rumfahren. Er sagte mir dann "...nun ja, das kostet zehn Euro wenn sie Pech haben - aber die paar Tage werden schon nicht so schlimm sein und wenn eine Kontrolle kommt können sie das ja erklären - passt schon!"

Haddaaah recht!




SLK172 schrieb:
Mahlzeit Olaf,
gemeint sind hier vermutlich beide Zulassungsbescheinigungen, also Teil I und Teil II, oder?



Moin Guido!

Nein, nur Teil 1. Den Brief versende ich nicht mit DHL, das lasse ich hier dann später nachtragen.

--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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   SLK55AMG

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 Geschrieben am 02.04.2013 um 17:26 Uhr   
Hallo Olaf,

werden aber normalerweise die Eintragungen nicht zuerst in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 vorgenommen und dann erst in Teil 2.

--
_________________________________________
Grüßle Frank

++++ Ludwigsburger Stammtisch ++++

*Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen,
aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.*
~Orson Welles~

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   kwmainz

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Beiträge: 11905
User seit 05.03.2008
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 02.04.2013 um 17:35 Uhr   
Erst im Brief, dann im Schein....so kenne ich das


Gruß aus Meenz / Werner

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