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Klatsch und Tratsch » » Thema: Einbruch - Problem mit der Versicherung |
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 246
User seit 25.02.2007
| Geschrieben am 28.01.2013 um 19:51 Uhr  
| Hallo zusammen
Bei mir wurde vor nach Weinachten eingebrochen.
Auch die vermietete Wohnung wurde aufgebrochen.
Unsere Mieter haben eine Hausratversicherung.
Die Terassentür wurde zerstört kann nicht mehr repariert werden.
Soweit ist alles geregelt.
Ich habe einen Kostenvoranschlag des Herstellers der Tür (der auch die Tür eingebaut hat)an die Versicherung des Mieters geschickt.
Nun hat die Versicherung einen Angestellten einer Fensterfirma für ein Angebot zu mir nach Hause bestellt.Diese Firma will im Auftrag der Versicherung eine neue Tür einbauen.
Muss ich mir Fenster einer anderen Firma die vieleicht nicht zun Haus passen einbauen lassen?
MFG
Uwe | Antworten
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 759
User seit 29.12.2011
| Geschrieben am 28.01.2013 um 20:47 Uhr  
| Es gibt für die KFZ-Kasko Vereinbarungen, dass die Versicherung dir vorschreiben darf, welche (autorisierte Werkstatt) dein Auto reparieren soll. Diese Verträge sind dann auch billiger.
Obs diesen Passus auch für Hausratversicherungen gibt, weiß ich nicht, aber ich würde mir den Vertrag mal durchschauen, ob du da was in der Art findest.
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 246
User seit 25.02.2007
| Geschrieben am 28.01.2013 um 21:03 Uhr  
|
TonyDom schrieb:
Es gibt für die KFZ-Kasko Vereinbarungen, dass die Versicherung dir vorschreiben darf, welche (autorisierte Werkstatt) dein Auto reparieren soll. Diese Verträge sind dann auch billiger.
Obs diesen Passus auch für Hausratversicherungen gibt, weiß ich nicht, aber ich würde mir den Vertrag mal durchschauen, ob du da was in der Art findest.
--
Aphrodisiakum: R171 Facelift SLK 350
Hallo TonyDom
Danke für deine Antwort
Das würde aber bedeuten Du fährst mir ins Auto und Deine Versicherung bestimmt wo mein Auto repariert wird.
MFG
Uwe | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4654
User seit 02.06.2005
| Geschrieben am 28.01.2013 um 21:11 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Icke04 am 28.01.2013 um 21:14 Uhr ]
margarit schrieb:
Muss ich mir Fenster einer anderen Firma die vieleicht nicht zun Haus passen einbauen lassen?
Uwe
Moin Uwe,
nein, musst Du nicht. Das Erscheinungsbild & Funktionalität muss gewahrt bleiben, d.h. die Tür muss wieder so gebaut werden, wie sie auch vor dem Einbruch war.
Wenn die eingesetzte Fachfirma der Versicherung natürlich auch in der Lage ist, gleiche Qualität zu liefern, sieht es sicherlich für Dich schlecht aus.
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass bei unseren zwei Wohnungseinbrüchen in beiden Fällen, die von uns vorgeschlagene Fachfirma immer den Vorzug vor den Vertragsfirmen der Versicherungen erhalten hat.
Diese waren gar nicht in der Lage, die massiven Zerstörungen zu richten (waren nur auf Reparatur & Ausbesserung ausgericht) aber nicht auf Neubau und fachgerechte Montage.
Vielleicht bringt Dich ein freundliches Gespräch mit der Versicherung weiter ...
--
Gruß
Bernd
"Und die Hunde hast du alle im Haus??!! Riecht das nicht??!!
"Klar riecht das, aber daran müssen sich die Hunde gewöhnen."
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1077
User seit 24.07.2008
| Geschrieben am 28.01.2013 um 22:08 Uhr  
| Hallo Uwe,
Du musst Dich nicht mit der Versicherung auseinader setzen.
An der Mietsache ist ein Schaden entstanden. Von wem der stammt, kann Dir egal sein. Ist Sache des Mieters.
Du kannst als Vermieter das wieder instand setzen lassen, in der Qualität, wie es vorher war. Kosten gehen auf den Mieter. Wie der das dann regelt, braucht Dich nicht zu interessieren. Wenn er eine Versicherung hat, muss der Mieter das mit dieser regeln.
Herzliche Grüße
Moni | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4654
User seit 02.06.2005
| Geschrieben am 28.01.2013 um 22:22 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Icke04 am 28.01.2013 um 22:25 Uhr ]
fritzi 280 schrieb:
Wie der das dann regelt, braucht Dich nicht zu interessieren. Wenn er eine Versicherung hat, muss der Mieter das mit dieser regeln.
Moni
... nöö, leider falsch - das ist ja auch nicht das, was Uwe beabsichtigt
Der Mieter meldet den Schaden seiner Versicherung, diese behebt den Schaden durch eigene Vertragspartner, Uwe wollte den Ursprungszustand allerdings durch den Hersteller. Der Mieter müsste da gar nicht mehr machen, er hat seiner Pflicht mit der Schadensmeldung genüge getan.
--
Gruß
Bernd
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1077
User seit 24.07.2008
| Geschrieben am 28.01.2013 um 22:30 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von fritzi 280 am 28.01.2013 um 22:34 Uhr ]
Hallo Bernd,
ja ist doch klar. Ich als Vermieter lass den Ursprungszustand durch den Hersteller wieder herstellen und die Rechnung geht an den Mieter. Wurscht, ob der Mieter oder ein Dritter (hier Einbrecher) dafür verantwortlich gemacht werden kann. Mir als Vermieter kann doch egal sein, ob der Mieter eine Versicherung hat oder nicht. Wenn nicht, blecht er halt selbst dafür. Weiss ich aus eigener Erfahrung als Vermieter
Herzliche Grüße
Moni
Edit: Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Vermieter und Mieter. Bei der Hausratversicherung besteht es zwischen VG und VN. Also Mieter und seiner Versicherung. Alles klar | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4654
User seit 02.06.2005
| Geschrieben am 28.01.2013 um 23:02 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Icke04 am 28.01.2013 um 23:09 Uhr ]
Moin Moni,
generell gilt doch hier das einfache Mietrecht. Demnach hat der Vermieter die Mietsache in einem vertragsgerechten Zustand zu halten. Das bedeutet auch, dass die Tür heil ist. Die Versicherung des Mieters setzt die Tür wieder instand und gut ist. War aber nicht das, was Uwe's Absicht war.
Prinzipiell ersetzt die Hausratsversicherung ja nur den Schaden, den sie auch ersetzen muss.
Interessante Geschichte, bin mal auf den Ausgang gespannt.
--
Gruß
Bernd
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1077
User seit 24.07.2008
| Geschrieben am 28.01.2013 um 23:25 Uhr  
|
Icke04 schrieb:
Moin Moni,
generell gilt doch hier das einfache Mietrecht. Demnach hat der Vermieter die Mietsache in einem vertragsgerechten Zustand zu halten.
Gruß
Bernd
Hallo Bernd,
der Vermieter hat ja die Sache in ordnungsgemäßen Zustand gehalten. Bloß wenn beim Mieter was passiert, ist das nicht Sache des Vermieters.
Beispiel: Platzt beim Mieter der Wasserschlauch, ist dann der Vermieter zuständig?
Herzliche Grüße
Moni
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 29.01.2013 um 06:26 Uhr  
| Hi,
die Terrassentür wurde ja wohl von "aussen" zerstört ?
DANN ist es Sache des Vermieters.
ciao
Ludo
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