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Klatsch und Tratsch » » Thema: Einbruch - Problem mit der Versicherung
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 Geschrieben am 28.01.2013 um 19:51 Uhr   
Hallo zusammen

Bei mir wurde vor nach Weinachten eingebrochen.
Auch die vermietete Wohnung wurde aufgebrochen.
Unsere Mieter haben eine Hausratversicherung.
Die Terassentür wurde zerstört kann nicht mehr repariert werden.
Soweit ist alles geregelt.
Ich habe einen Kostenvoranschlag des Herstellers der Tür (der auch die Tür eingebaut hat)an die Versicherung des Mieters geschickt.
Nun hat die Versicherung einen Angestellten einer Fensterfirma für ein Angebot zu mir nach Hause bestellt.Diese Firma will im Auftrag der Versicherung eine neue Tür einbauen.
Muss ich mir Fenster einer anderen Firma die vieleicht nicht zun Haus passen einbauen lassen?
MFG
Uwe

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 Geschrieben am 28.01.2013 um 20:47 Uhr   
Es gibt für die KFZ-Kasko Vereinbarungen, dass die Versicherung dir vorschreiben darf, welche (autorisierte Werkstatt) dein Auto reparieren soll. Diese Verträge sind dann auch billiger.

Obs diesen Passus auch für Hausratversicherungen gibt, weiß ich nicht, aber ich würde mir den Vertrag mal durchschauen, ob du da was in der Art findest.

--
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 Geschrieben am 28.01.2013 um 21:03 Uhr   


TonyDom schrieb:
Es gibt für die KFZ-Kasko Vereinbarungen, dass die Versicherung dir vorschreiben darf, welche (autorisierte Werkstatt) dein Auto reparieren soll. Diese Verträge sind dann auch billiger.

Obs diesen Passus auch für Hausratversicherungen gibt, weiß ich nicht, aber ich würde mir den Vertrag mal durchschauen, ob du da was in der Art findest.

--
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Hallo TonyDom

Danke für deine Antwort
Das würde aber bedeuten Du fährst mir ins Auto und Deine Versicherung bestimmt wo mein Auto repariert wird.
MFG
Uwe

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   Icke04

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 Geschrieben am 28.01.2013 um 21:11 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Icke04 am 28.01.2013 um 21:14 Uhr ]



margarit schrieb:
Muss ich mir Fenster einer anderen Firma die vieleicht nicht zun Haus passen einbauen lassen?
Uwe



Moin Uwe,

nein, musst Du nicht. Das Erscheinungsbild & Funktionalität muss gewahrt bleiben, d.h. die Tür muss wieder so gebaut werden, wie sie auch vor dem Einbruch war.

Wenn die eingesetzte Fachfirma der Versicherung natürlich auch in der Lage ist, gleiche Qualität zu liefern, sieht es sicherlich für Dich schlecht aus.

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass bei unseren zwei Wohnungseinbrüchen in beiden Fällen, die von uns vorgeschlagene Fachfirma immer den Vorzug vor den Vertragsfirmen der Versicherungen erhalten hat.

Diese waren gar nicht in der Lage, die massiven Zerstörungen zu richten (waren nur auf Reparatur & Ausbesserung ausgericht) aber nicht auf Neubau und fachgerechte Montage.

Vielleicht bringt Dich ein freundliches Gespräch mit der Versicherung weiter ...

--
Gruß

Bernd

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   fritzi 280

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 Geschrieben am 28.01.2013 um 22:08 Uhr   
Hallo Uwe,

Du musst Dich nicht mit der Versicherung auseinader setzen.

An der Mietsache ist ein Schaden entstanden. Von wem der stammt, kann Dir egal sein. Ist Sache des Mieters.

Du kannst als Vermieter das wieder instand setzen lassen, in der Qualität, wie es vorher war. Kosten gehen auf den Mieter. Wie der das dann regelt, braucht Dich nicht zu interessieren. Wenn er eine Versicherung hat, muss der Mieter das mit dieser regeln.

Herzliche Grüße
Moni

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   Icke04

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 Geschrieben am 28.01.2013 um 22:22 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Icke04 am 28.01.2013 um 22:25 Uhr ]



fritzi 280 schrieb:
Wie der das dann regelt, braucht Dich nicht zu interessieren. Wenn er eine Versicherung hat, muss der Mieter das mit dieser regeln.
Moni



... nöö, leider falsch - das ist ja auch nicht das, was Uwe beabsichtigt

Der Mieter meldet den Schaden seiner Versicherung, diese behebt den Schaden durch eigene Vertragspartner, Uwe wollte den Ursprungszustand allerdings durch den Hersteller. Der Mieter müsste da gar nicht mehr machen, er hat seiner Pflicht mit der Schadensmeldung genüge getan.

--
Gruß

Bernd

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   fritzi 280

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 Geschrieben am 28.01.2013 um 22:30 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von fritzi 280 am 28.01.2013 um 22:34 Uhr ]

Hallo Bernd,

ja ist doch klar. Ich als Vermieter lass den Ursprungszustand durch den Hersteller wieder herstellen und die Rechnung geht an den Mieter. Wurscht, ob der Mieter oder ein Dritter (hier Einbrecher) dafür verantwortlich gemacht werden kann. Mir als Vermieter kann doch egal sein, ob der Mieter eine Versicherung hat oder nicht. Wenn nicht, blecht er halt selbst dafür. Weiss ich aus eigener Erfahrung als Vermieter

Herzliche Grüße
Moni

Edit: Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Vermieter und Mieter. Bei der Hausratversicherung besteht es zwischen VG und VN. Also Mieter und seiner Versicherung. Alles klar

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   Icke04

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 Geschrieben am 28.01.2013 um 23:02 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Icke04 am 28.01.2013 um 23:09 Uhr ]

Moin Moni,

generell gilt doch hier das einfache Mietrecht. Demnach hat der Vermieter die Mietsache in einem vertragsgerechten Zustand zu halten. Das bedeutet auch, dass die Tür heil ist. Die Versicherung des Mieters setzt die Tür wieder instand und gut ist. War aber nicht das, was Uwe's Absicht war.

Prinzipiell ersetzt die Hausratsversicherung ja nur den Schaden, den sie auch ersetzen muss.

Interessante Geschichte, bin mal auf den Ausgang gespannt.

--
Gruß

Bernd

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   fritzi 280

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 Geschrieben am 28.01.2013 um 23:25 Uhr   


Icke04 schrieb:

Moin Moni,

generell gilt doch hier das einfache Mietrecht. Demnach hat der Vermieter die Mietsache in einem vertragsgerechten Zustand zu halten.
Gruß

Bernd




Hallo Bernd,

der Vermieter hat ja die Sache in ordnungsgemäßen Zustand gehalten. Bloß wenn beim Mieter was passiert, ist das nicht Sache des Vermieters.

Beispiel: Platzt beim Mieter der Wasserschlauch, ist dann der Vermieter zuständig?

Herzliche Grüße
Moni


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 Geschrieben am 29.01.2013 um 06:26 Uhr   
Hi,

die Terrassentür wurde ja wohl von "aussen" zerstört ?

DANN ist es Sache des Vermieters.

ciao

Ludo



--
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