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Klatsch und Tratsch » » Thema: Frage an die Rechtsabteilung
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   Hausmaus

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 Geschrieben am 21.09.2012 um 07:46 Uhr   
Hallihallo!
Mir ist folgendes passiert und ich würde gerne Eure Meinungen dazu wissen:
Ich habe mir letzte Woche einen Zweitwagen gekauft. Bin dann mit den Papieren (Zulassung Teil I+II, Versicherungsbestätigung etc.) zur Zulassungsstelle. Habe dort den Wagen angemeldet, mir bei einer freundlichen, älteren Dame im Kennzeichengeschäft nebenan die Kennzeichen stanzen lassen und dann, wieder auf der Zulassungsstelle, die Plaketten draufkleben lassen. Da der Wagen noch beim Händler stand musste ich meine Papiere bei der Zulassungsstelle lassen und den Wagen erst, nachdem ich die Nummernschilder dort anbrachte, bei der Zulassungsstelle "vorführen". Nachdem die Dame dort die Kennzeichen und die Fahrgestellnummer kontrollierte und für richtig empfand erhielt ich meine Papiere und durfte, mit Gottes äähhh..... Zulassungsstellen Segen fortfahren.
So weit, so gut. Aaaaaber! Die Dame von dem Schildergeschäft hat mir zwei falsche Schilder gedruckt. In meinem beiden Kennzeichen (also vorne und hinten gleich) habe ich einen "Zahlendreher. Anstatt "446" habe ich "466". Ist das jetzt, rechtlich gesehen, meine Schuld? Was wäre, wenn auch mir, der das ja nicht zweimal kontrolliert und mit den Plaketten verklebt hat, auch nicht aufgefallen wäre? Und natürlich: Ich wurde bereits einmal damit geblitzt ....... werde ich jetzt standesrechtlich erschossen?
Viele Grüße
Jens

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   syltfan

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 Geschrieben am 21.09.2012 um 07:56 Uhr   
moin Jens,

da Du keine Täuschungsabsicht hattest,wird m.E. garnichts passieren.
Du solltest nun - da Du ja Kenntnis vom Fehler hast - umgehend neue Kennzeichen anbringen lassen.
Auf die Kosten hierfür wird sicher sowohl der Schilderdienst als auch die Zulassungsstelle verzichten.Das ist für beide Parteien ja mehr als peinlich.
Gruß
Thore

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   syltfan

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 Geschrieben am 21.09.2012 um 08:11 Uhr   
Nachtrag :

bei mir hatte immer Mercedes die Zulassung übernommen und bei einem Fahrzeug stand im Fahrzeugschein die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt.
Ich konnte nichts dafür und hatte überlegt,ob ich das ändern sollte.
Letztlich hatte ich mich gegen eine Änderung entschieden und hatte in der Folgezeit schon das Gefühl,bei Kontrollen etwas anders behandelt zu werden.

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 Geschrieben am 21.09.2012 um 08:40 Uhr   


syltfan schrieb:
Nachtrag :

bei mir hatte immer Mercedes die Zulassung übernommen und bei einem Fahrzeug stand im Fahrzeugschein die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt.
Ich konnte nichts dafür und hatte überlegt,ob ich das ändern sollte.
Letztlich hatte ich mich gegen eine Änderung entschieden und hatte in der Folgezeit schon das Gefühl,bei Kontrollen etwas anders behandelt zu werden.




Ein dicker roter "Schönfelder" auf dem Beifahrersitz hilft manchmal auch schon...

Gruß
Günther

--
PROJEKT 171 - http://www.thocon.de

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   SLK172

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 Geschrieben am 21.09.2012 um 10:00 Uhr   
Moin,

meiner Ansicht nach hängt die Haftungsfrage im Schilderladen davon ab wie du das zu erstellende Kennzeichen dort beauftragt hast.

Wurden die Papiere vorgelegt, oder war es "nur" ein handschriftlicher Zettel von dir oder der Zulassungsstelle. Letztlich könnte ja bereits dort ein Übermittlungsfehler entstanden sein, somit würde der Laden nicht haften.

Gruß

Guido

P.S.: ich bestelle meine Kennzeichen immer hier (kostet halb so viel wie in unserem Schilderladen): http://www.kennzeichenmann.de/

--
ECO8 + EQP (2012)

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   MyFirstSLK

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Beiträge: 4101
User seit 02.08.2011
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 21.09.2012 um 10:48 Uhr   
Hi Guido,

Dein Link ist ja genial! Wusste gar nicht, dass es sowas gibt.
Werde ihn mir für's nächste Mal sichern.
Aber was heisst bei Engschrift "Auf Bestellerrisiko"?

Für bzw. gegen Zulassungsprobleme hebe ich immer den roten Laufzettel der netten Damen auf, mit welchem ich zum Schilderdienst geschickt werde.
Nicht, dass bei solchen Zahlendrehern keinem die Schuld mehr nachgewisesen werden kann und ich auf den Kosten sitzen bleibe.

Wer sagt denn, dass Jens den Zahlendreher bemerkt haben muss?
Könnte er nicht solange anonymisiert durch die Radarstrecken heizen, bis er offiziell darauf aufmerksam gemacht wird, dass was an seinem Nümmerli nicht stimmt und erst dann handeln?

--
Beste Grüsse

Hubert

Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstatung, Bj: 03/2004.

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   Hausmaus

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Beiträge: 156
User seit 18.11.2004
 Geschrieben am 21.09.2012 um 11:28 Uhr   
Ich sehe es im Moment noch wie Hubert und warte erst mal ab.
1.) Warte ich, ob ich von dem geblitzt werden, noch eine Rechnung erhalte (war brutto ca. 20 Km/h zu schnell).
2.) Lasse ich mal das falsche Kennzeichen checken, wem dies in Echt gehört (habe da Beziehungen). Außerdem überlege ich dann, ob mein (falsches) Kennzeichen nicht evtl. auf die Fahnungsliste kommt, da es ja jetzt, dadurch das es bereits geblitzt wurde, evtl. "polizeilich auffällig wurde).
3.) Notiere ich mir für die nächste HU, dass es da Probleme geben könnte (falls denen das auffällt) und ich etwas mehr Zeit (für das "Korrigieren") einplanen sollte.

Viele Grüße
Jens

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Beiträge: 246
User seit 25.02.2007
 Geschrieben am 25.09.2012 um 20:13 Uhr   


MyFirstSLK schrieb:
Hi Guido,

Dein Link ist ja genial! Wusste gar nicht, dass es sowas gibt.
Werde ihn mir für's nächste Mal sichern.
Aber was heisst bei Engschrift "Auf Bestellerrisiko"?

Für bzw. gegen Zulassungsprobleme hebe ich immer den roten Laufzettel der netten Damen auf, mit welchem ich zum Schilderdienst geschickt werde.
Nicht, dass bei solchen Zahlendrehern keinem die Schuld mehr nachgewisesen werden kann und ich auf den Kosten sitzen bleibe.

Wer sagt denn, dass Jens den Zahlendreher bemerkt haben muss?
Könnte er nicht solange anonymisiert durch die Radarstrecken heizen, bis er offiziell darauf aufmerksam gemacht wird, dass was an seinem Nümmerli nicht stimmt und erst dann handeln?

--
Beste Grüsse

Hubert

Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstatung, Bj: 03/2004.



Hallo.
Kannst aber auch ein Knöllchen bekommen obwohl Du nicht gefahren bist.
Nummer kann schon vergeben sein.

Gruss
Uwe

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   Olaf M

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Forenkaiser
Beiträge: 10870
User seit 04.11.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 28.09.2012 um 00:07 Uhr   
Moin!

Verstehe ich nicht ganz. Du gehst normalerweise mit der Anmeldebestätigung zum Schilderdienst und weisst dann sicherlich auch welche (...Wunsch) Kennzeichen Du bekommst.

Wenn die Tante einen Zahlendreher macht nehme ich die Kennzeichen gar nicht erst an - und wenn doch dann sollte normalerweise die/der Beamte den Fehler bemerken.

Wer hätte also gepennt? Alle die damit zu tun hatten, inklu Du!

--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
__________________________________________
Acht Jahre SLK, davon vier Jahre AMG!
Jetzt mit Allrad-Kurvensau unterwegs...

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   SL47

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Forenabiturient
Beiträge: 975
User seit 17.09.2009
 Geschrieben am 28.09.2012 um 08:21 Uhr   
Hallo,

also über den Blitzer würde ich mir gar keine Gedanken machen. Diesen Bußgeldbescheid wirst Du wohl nie sehen! Wie soll dieser denn Dir zugeordnet werden? Schließlich bist Du mit einem Kennzeichen geblitzt worden, das Dir eigentlich gar nicht gehört. Sollte das Kennzeichen anderweitig vergeben sein, wird wohl dessen Besitzer das Knöllchen den Bescheid bekommen...
Ich kann mir nicht vorstellen, dass vor Zustellung der Bußgeldbescheide überprüft wird, ob der Fahrzeugtyp der geblitzt wurde nochmals mit den Daten der Zulassungsstellen gegengeprüft und damit eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt wird. Das ist doch in unserem schönen Land sicher die Aufgabe des Fahrzeughalters, der sich bei Fehlern dann mit den Behörden streiten muss und Recht zu bekommen?!
Wollen wir daher hoffen, dass das falsche Kennzeichen nicht vergeben ist und sich kein armes Schwein dann wegen dem falschen Bußgeldbescheid rumärgern muss.

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