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Klatsch und Tratsch » » Thema: TÜV - Termin Überziehung |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 122
User seit 15.12.2003
| Geschrieben am 31.03.2004 um 14:55 Uhr  
| Hallo,
das ist die alte Regelung:
Wie lange darf man den TÜV überziehen?
Die Hauptuntersuchung wird mit dem Ablauf des auf der HU-Plakette angegebenen Termins ungültig! Bei Überschreitung dieses Termins droht seitens des Gesetzgebers folgendes Verwarnungsgeld:
· Zwei bis vier Monate : € 15,--
· Vier bis acht Monate : € 25,--
Mehr als 8 Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Ab 1.4. soll das Überschreiten des Termins sofort ein Bußgeld und zusätzlich einen Punkt kosten!!!
Stimmt das??
Falls jemand konkret Auskunft geben kann , würde ich mich sehr freuen.
Gruß Wolfgang
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 7317
User seit 13.12.2002
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 128
User seit 18.08.2003
| Geschrieben am 31.03.2004 um 18:42 Uhr  
|
Ab 1.4. soll das Überschreiten des Termins sofort ein Bußgeld und zusätzlich einen Punkt kosten!!!
Hi,
gehört habe ich davon auch schon und die Regelung soll auf jeden Fall in Kraft treten, aber obwohl ich direkt an der Quelle sitze, haben wir z.B. noch keine Tatbestandsnummern dafür und können (noch) kein Ticket nach der neuen Regelung schreiben.
Es ist aber oftmals so, daß die neuen Regelungen zwar zu einem best. Datum gelten, aber die Behörden erst Wochen später die passenden Bußgeldkataloge bekommen usw. (so zumindest in S-H)
Nach Erhöhung der Verwarn- u. Bußgelder soll es für die Hauptuntersuchung (TÜV) wohl so aussehen:
bis 2 Monate überschritten = 15,- €
ab 2 Mon. bis zu 4 Mon. = 25,- €
ab 4 Mon. bis zu 8 Mon. = 40,- € + 1 Punkt
ab 8 Monate = 75,- € + 2 Punkte
Also keine Angst, daß es sofort einen Punkt kostet, denn alle Beträge bis 35,- € sind Verwarngelder; ab 40,- € sind es Bußgelder und erst bei bußgeldbewährten Verstößen gibt es Punkte.
Neu ist übrigens auch die erhöhte Buße beim Telefonieren mit dem Handy im Auto ohne Freisprechanlage!
Kostete bisher 30,- € und wird jetzt auf 40,- € + 1 Punkt angehoben.
Es nützt leider auch nichts, wenn man ein Autotelefon eingebaut hat, bei dem man den Hörer in die Hand nehmen muß - das kostet trotzdem, weil man beim Fahren beide Hände frei haben soll.
Naja, zum Glück läßt sich ein Ticket wegen einer überfälligen TÜV-Untersuchung ja leicht vermeiden, indem man eben rechtzeitig zum TÜV fährt...
So denn, viele Grüße von Daggi
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1336
User seit 16.02.2001
| Geschrieben am 31.03.2004 um 22:04 Uhr  
|
Foxi schrieb:
Hi,
ich kann nur sagenn, wer ein Saisonkennzeichen hat von April bis Oktober, aber TÜV im Dezember, darf bis Ende April zum TÜV ohne Strafe.
Gruß Michael
=========================================
Und die neue Plakette gilt dann von 04 an.
Wenn man kein Sasionkennzeichen hat, bekommt man, wenn man einen oder mehrere Monate verzögert, nichts geschenkt. Die Plakette wird dann auf den vorgeschriebenen Monat datiert.
Grüße von Jürgen aus dem Erftkreis
--
Was uns nicht umbringt macht uns nur härter.
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2735
User seit 01.01.2008
| Geschrieben am 01.04.2004 um 14:14 Uhr  
| Ich hatte mich auch mal mit der Frage der TÜV-Termin-Überziehung beschäftigt, weils bei mir knapp zu werden drohte.
Also: einen Monat überziehen ist weiterhin Bußgeld- und Straf-frei, ab dem zweiten Monat kostets was (siehe Postings weiter oben).
Sinn des straffreien ersten Monats ist die Möglichkeit zur Nachbesserung / Reparatur am Fahrzeug nach erfolgloser Erstvorführung im Fälligkeitsmonat.
Leider bingt die klassische frühere Variante, durch regelmäßiges Überziehen der HU in den nächsten Monat jeweils pro HU einen weiteren Monat zu 'gewinnen', nichts mehr - die neue Plakette wird immer auf den Monat der letzten Fälligkeit datiert, d.h. wer mit HU-Fälligkeit März 04 erst im April oder Mai bei der Prüfstelle vorstellig wird, bekommt als nächsten Termin den März in zwei Jahren, nicht den April oder Mai.
Die Prüfstellen selbst verhängen übrigens kein Bußgeld oder machen auch keine Mitteilung an Ordnungsbehörden diesbezüglich.
Gruß
Micha
--
Martin, geb. am 26.03.04 - 4030g schwer, 55cm groß | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2666
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 01.04.2004 um 22:23 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Timo am 01.04.2004 um 22:25 Uhr ]
Ich war heute beim TÜV....da der SLK (meiner) OSD oder so was ähnliches hat ist die ASU billiger als für "normale Autos"... ca. 10 €.
Dann stellte sich heraus, dass die beim Straßenverkehrsamt einen Tippfehler in dem Fahrzeugschein haben....die haben mir größere Felgen eingetragen als ich tatzächlich habe..... dies löste Verwirrung aus....
Nach 35 Minuten "Diskutriererei" hatte ich dan endlich die Plakette
War das wieder Stress heute
MFG Timo
ps. TÜV + ASU normal ca. 82 €, ich habe wegen "OSD" oder so ähnlich 72,20 € bezahlt.
--
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