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| Geschrieben am 15.05.2011 um 11:58 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Frankman01 am 15.05.2011 um 12:02 Uhr ]
Hallo Leute ,
ich habe einen SLK 350 Bj 2004.
Nach dem erwerb habe ich ein chiptuning mit Vmax-Aufhebung machen lassen. Nun würde ich das Auto gerne verkaufen , habe aber bemerkt, dass "vergessen" wurde dieses Chiptuning eintragen zu lassen.
Was soll ich denn jetzt am besten tun?
Nachträglich entragen lassen? geht das , gibts Ärger?
Das Chiptuning rückgängig machen? geht das was kostet das?
Das Auto mit entsprechenden Hinweis verkaufen?
--
Mein schwarzer ist ein 350er Bj 2004.
Hört auf den namen SiLKe | Antworten
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| Geschrieben am 15.05.2011 um 14:16 Uhr  
| Ich würde das Auto mit entsprechendem Hinweis verkaufen und unter Bemerkungen im Kaufvertrag aufführen das ein Chiptuning mit Vmax Aufhebung verbaut ist. Und natürlich das das Fahrzeug ohne Eintrag des CT nicht in straßenverkehrsgerechtem Zustand ist.
Denke dann bist du auf der sicheren Seite u. der Käufer kann hinterher nicht ankommen und sagen er hätte von nichts gewußt. Ob er es dann selber eintragen läßt ist seine Sache. Es gibt Leute die wollen für alles und jedes Teil absolute Sicherheit und ABE - andere sehen das nicht immer ganz so eng...
Schönen Sonntag
...der Ole... | Antworten
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| Geschrieben am 16.05.2011 um 23:51 Uhr  
| Das Thema wirft eine interessante Grundsatzfrage auf. Soweit ich weiß aktualisiert "der Freundliche" die Motoreletronik über die OBD-Schnittstelle mitteles Star-Diagnosis. Das Chiptuning erfolgt aber über die interne BDM-Schnittstelle der ME 9.7 - ist daher auch immer mit Ausbau und Eingriff in das Motorsteuergerät verbunden.
Die Frage: Können die durch das Chiptunning veränderten Kennlinien, sowie die VMax-Aufhebeung, tatsächlich über die Schnittstelle im Innenraum (evtl. unter Ausnutzung undokumentierter Kommunikation zum Motorsteuergerät) überschrieben werden?
Gruß
Martin (.... der unsicher ist, ob er nach dem nächsten Service noch austesten muss, ob die VMax-Sperre verloren gegangen ist ...) | Antworten
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User seit 28.11.2001
| Geschrieben am 17.05.2011 um 09:58 Uhr  
| Hallo fridol,
die meisten Leute, die ein Chiptuning wieder „spurlos“ zurückrüsten, werden beim Verkauf wohl nicht angeben, dass der Wagen leistungsgesteigert war. Das ist m.E. Beschiss!
Wenn Du ehrlich bist, dann leg die Karten gegenüber dem Käufer offen auf den Tisch und informieren den Käufer über das Chiptuning. Unabhängig davon, ob Du es vor dem Verkauf wieder zurückrüstet oder nicht. Alles andere ist nicht OK!
Wie moped-ole bereit geschrieben hat, ist es am einfachsten, das Chiptuning so zu lassen und einen entsprechenden Hinweis an den Käufer zu geben.
Gruß
Thomas
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| Geschrieben am 17.05.2011 um 22:03 Uhr  
| Hallo Sauerländer,
deine Antwort hört sich danach an, dass Du "inteme" Kenntnisse hast. Verrate doch mal bitte, ob das ME9.7 über die OBD-Schnittstelle - rein technisch gesehen - komplett neu programmiert werden kann.
Martin (... gespannt daurauf, ob er er sich nochmal in intensiv in die CAN-Kommuniktion zum Motorsteuergerät einarbeiten soll ...) | Antworten
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