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... ist OFFLINE
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| Geschrieben am 02.05.2011 um 06:30 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von flinti am 02.05.2011 um 06:34 Uhr ]
Servus,
wenn Karosseriearbeiten durchgeführt wurden würde ich es auf alle Fälle bei einem Verkauf angeben, das ist nur fair- ein UNfallwagen ist es aber nicht, es sei denn es waren größere Schäden an tragenden Teilen oder Dein SLK war auf der Richtbank. So ein Hirsch macht aber einen ziemlichen Bumms oder war der Winkel günstig?
Gruß
Flinti
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(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 02.05.2011 um 06:49 Uhr  
| moin
ich denke, dass es dem Auto egal ist, wodurch ein Schaden entstanden ist.
Als Waidmann kann ich es mir nicht vorstellen, dass im Konflikt mit einem Stück Schwarz-/Rot-/Damwild (Schwarzwild 100kg und mehr), ab einer bestimmten Geschwindigkeit viel vom SLK überbleibt.
Da dürfte es sowieso nicht mehr viel zu verstecken geben....
Die schweren Unfälle entstehen dennoch meist durch Ausweichversuche und enden dann im Graben oder am Baum.
Alles Auslegungssache und rechtlich geregelt.
Im Konflikt mit Federwild bzw. kleineren Stücken wie Hase, Kanin oder Rehwild wird es noch gut ausgehen.
Gruß Johann
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... ist OFFLINE
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User seit 17.01.2010
| Geschrieben am 02.05.2011 um 08:08 Uhr  
| moin
meines wissens muß man nur schäden angeben wenn zb. schweißarbeiten oder richtarbeiten durchgeführt worden sind
wenn kaputte teile die man umschrauben kann durch neue getauscht worden sind wie die haube kotflügel usw
dann ist es kein unfallwagen und somit auch keine wertminderung
ich würde es dem käufer aber trotzdem erzählen
ist jetzt mein stand der dinge
gruß
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 02.05.2011 um 09:43 Uhr  
| moin
Glück gehabt mit dem Überläufer, oder Pech, wenn`s nach dem ersten April war.
Sonst wär`s noch ein Frischling gewesen..
Dennoch ist immer die Geschwindigkeit entscheident, ob`s beim Plastik bleibt, oder an das Blech und die Substanz geht.
Es gilt eben stets die Nerven zu behalten und draufzuhalten.
Alles besser wie der Baum oder Graben.
Denke, dass die Formulierung im Eingangsthread auch schon alles aussagt, Unfallschaden, dem Käufer eines Fahrzeugs dürfte es egal sein, wodurch Schaden am Fahrzeug entstanden war.
Hin ist hin, was die Juristen dazu sagen steht auf einem anderen Blatt..
Gruß Johann
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| Geschrieben am 02.05.2011 um 09:59 Uhr  
| also zum Beitrag generell gesagt denke ich sobald es ans Blech geht sollte man es erwähnen, dann kann der Käufer selbst darüber entscheiden. Mir ist lieber wenn einer sagt hör mal den Kotflügel haben wir ausgetauscht da war ne delle drin dann weiss ich was passiert war als wenn ich später merke da ist ein neuer drauf und weiss nicht was passiert ist
--
bye bye Redfinn
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| Geschrieben am 02.05.2011 um 20:01 Uhr  
| Gerade im Netz gefunden:
Die exakte fachtechnische Definition lautet: “Ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei”.
Ein Unfall ist ein plötzliches, nicht vorhersehbar eintretendes Ereignis. Wie groß und stark dieses Ereignis sein soll ist dabei also völlig unwichtig. Es könnte zum Beispiel nur ein Gegenstand wie ein Stein oder Dachziegel oder sonst irgendwas auf oder gegen das Fahrzeug prallen und dieses beschädigen.
Wenn man es ganz genau nimmt, wäre selbst eine Delle, die Ihr Nebenmann auf dem Parkplatz versehentlich beim ein-oder aussteigen mit seiner Tür in Ihre Seite donnert, ein Unfallschaden. Hierbei handelt es sich dann aber nur um sogenannte Bagatellschäden..
Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen und kleinere Karosserie- oder Lackschäden bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen. Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte.
Ich würde dir also an sich empfehlen, das nirgendwo zu garantieren. Es gibt wohl auch noch dann die Haarspalterei zwischen "kein Unfallwagen" und "unfallfreiem Wagen". | Antworten
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