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User seit 02.03.2010
| Geschrieben am 26.03.2011 um 19:38 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Flatterik am 26.03.2011 um 19:40 Uhr ]
Hallo an Alle,
zu meinem Problem: diese Woche bin ich zu einem Mercedes Händler in meinem Ort gefahren (Gekauft wurde das Auto bei einer anderen Niederlassung), um den Kabelstrang im Kofferraum aufgrund eines Kabelbruchs auf Garantie zu erneuern. Wird auch gemacht. Während des Gesprächs sagt mir der Werkstattmeister, dass in 30 Tagen ein Service E gemacht werden muss, damit auch alle Garantiebedingungen eingehalten werden. Um nochmal zu schauen was beim letzten Service gemacht wurde, sahen wir ins Scheckheft. Dort war der letzte und auch der erste Service bei ca 32tkm, kein Kreuz gesetzt, ca 7tkm und 500 Tage überzogen. Bei Mobilitäts- und Durchrostungsgarantie war NEIN angekreuzt.
Gekauft habe ich das Auto im Oktober 2009, mit ca 34tkm und im Vertrag steht scheckheftgepflegt. Das Fahrzeug hat jetzt ca 47tkm runter und noch 1/2 Jahr Garantie.
Zu meiner Frage:
Habe ich jetzt noch Ansprüche auf Schadenersatz, da meiner Meinung nach scheckheftgepflegt nicht dem tatsächlichen Zustand entspricht - Garantieansprüche verfallen ect.
Und wenn JA, in welchem Umfang.
Schon im Voraus danke ich euch für eine rege Teilnahme an meinem Problem.
Gruss Erik | Antworten
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| Geschrieben am 26.03.2011 um 20:42 Uhr  
| Willst Du ernsthaft sagen, Du hast nen Wagen gebraucht als scheckheftgepflegt gekauft und nicht ins Scheckheft geschaut?
Ich denke mal, Du wirst kaum irgendwelche Ansprüche stellen können, denn der Service ist ja im Scheckheft eingetragen, wenn auch als überzogen. Die Bedeutung von "scheckheftgepflegt" ist sicher nirgends festgelegt und da alle Inspektionen im Scheckheft stehen, gilt der Wagen wohl als scheckheftgepflegt
--
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User seit 02.03.2010
| Geschrieben am 26.03.2011 um 21:58 Uhr  
| Ja leider hab ich in diesem Punkt vertraut und nicht nachgeschaut. Da im Vertrag scheckheftgepflegt steht und ich in einer Niederlassung gekauft habe. Wieder etwas dazu gelernt.
So wie ich denke ist aber scheckheftgepflegt nur, wenn der Service in vollem Umfang zum richtigen Zeitpkt erledigt wurde. Das bedeutet für mich, nicht unbedingt arglistige täuschung, aber ein Schaden der entschädigt werden müsste. | Antworten
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User seit 02.03.2010
| Geschrieben am 27.03.2011 um 17:33 Uhr  
| Das werde ich auch tun, muss mich vorher nur noch rechtlich etwas erkundigen.
In verschiedenen Gerichtsurteilen wird auch davon gesprochen das ein Privatkunde, der vom Fachhändler scheckheftgepflegt kauft, auch davon ausgehen kann, das alle Serviceintervalle zu dem bestimmten Zeitpunkt und in dem Umfang erfolgt sind wie es der Hersteller vorsieht.
Unterschied ist natürlich, wenn gesagt wird, dass ein Scheckheft bzw. Serviceheft vorhanden ist. Bei mir steht aber sogar im Kaufvertrag drin "scheckheftgepflegt". | Antworten
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User seit 17.12.2005
| Geschrieben am 27.03.2011 um 20:51 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von matze1 am 27.03.2011 um 20:58 Uhr ]
Hallo Erik,
so eine Meldung habe ich gerade auch. Wenn das Auto nicht gefahren wird oder wenn es vorübergehend stillgelegt ist und die Batterie nicht abgeklemmt ist, zählt der Computer weiter. Mein Auto steht jetzt, allerdings nachweislich abgemeldet, seit ca. 2 1/2 Jahren in der Garage und ist an ein Batterieerhaltungsgerät angeschlossen, aber in den nächsten Tagen will ich es wieder zulassen und da ist mir bei der Durchsicht auch so eine Meldung aufgefallen. Dennoch behaupte ich, dass mein Auto "scheckheftgepflegt" ist. Ansonsten sind natürlich 500Tage überzogen schon etwas lang und lässt sich mit Saisonkennzeichen oder "im Winter nicht gefahren" nicht plausibel erklären.
Wenn die Batterie abgeklemmt wird, bleibt auch der Computer stehen und es erscheinen diese Meldungen nicht.
Grüße Matthias | Antworten
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