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... ist OFFLINE
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 20.03.2004 um 16:28 Uhr  
| Hallo @ all,
vorgestern dachte ich mich hauts vom Hocker... ich komme offen (21 Grad angedüst, steht die Nachbarin mit ihrem knapp 3-jährigen Sohn vor der Tür. Ich wundere mich kurz, warum er die Hand hinten über der Schulter hat, die Nachbarin schreit noch "N E I N"... und genau in dem Moment kommt ein Stein geflogen, genau auf meine Haube und hinterlässt mehrere kleine und eine ca 1,5x1,5 große Macke mitten auf der Haube. Die Macke ist richtig tief, es guckt sogar das Blech raus
Da es ohnehin nicht mein "Lieblingsnachbarkind" ist, bin ich fast Amok gelaufen. Der Kleine hat erstmal den Hintern voll bekommen von seiner Mutter - danach war das Chaos perfekt.
Sie ruft ihre (zum Juni gekündigte) Haftpflichtversicherung an - die teilt mit das man das erst prüfen müsse und unter 7-jährige Kinder ohnehin nicht in der Versicherung eingeschlossen sind
Naja, notfalls müssen sie halt aus eigener Tasche zahlen.
Soviel zum Thema gute Nachbarschaft!!
Wisst Ihr zufällig, mit wieviel Euros bei so einer Lackierung zu rechnen ist (hochoffiziell mit Rechnung und so) und vor allem, welcher Leihwagen für die Zeit in der Werkstatt würde mir denn "zustehen".
Ich hab eigentlich keine Lust in der Zeit mit einem A140 oder ähnlichem rumzueiern. Normalerweise ist das doch eine Klasse niedriger, d.h. wenn ich eine E-Klasse habe, bekomme ich eine C-Klasse.
Die Frage ist, was ist "eine Klasse niedriger" als ein SLK???
Freue mich über eure Antworten,
viele Grüsse
Andrea | Antworten
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1001
User seit 15.05.2001
| Geschrieben am 20.03.2004 um 17:37 Uhr  
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Andrea schrieb:
Die Frage ist, was ist "eine Klasse niedriger" als ein SLK???
Hi Andrea,
Shit happens
Als Ersatzwagen gibt es manchmal den Smart Roadster!
Vielleicht hebt das Deine Stimmung wieder?
Zur Not einfach mal nachbohren
Mit einer C-Klasse würde ich mich auch nicht abspeisen lassen bei dem Wetter...
Gruß
Michael
--
Ist er zu stark, bist Du zu schwach! | Antworten
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Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 79
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 20.03.2004 um 18:50 Uhr  
| servus
also das war bei mir genauso nur hatte ich noch eine beule drin
die versicherung hat nix gezahlt und die eltern auch nicht (wenn ich könnte würde ich jetzt gerne mal ein passendes wort loslassen aber thorsten würde es zensieren)
bleibt wohl bei dir das zu zahlen .
da ich vollkasko habe musste meine versicherung dran glauben , nein mein beitrag hat sich nicht erhöht, wegen unserer firmenversicherung.
du wirst wohl mit einer a-klasse vorliebe nehmen müssen, dc sagt dazu wir müssen ihnen keinen wagen zur verfügung stellen wenn sie nicht wollen, lol
lg jennes | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10700
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 20.03.2004 um 19:09 Uhr  
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jens n. schrieb:
servus
also das war bei mir genauso nur hatte ich noch eine beule drin
die versicherung hat nix gezahlt und die eltern auch nicht (wenn ich könnte würde ich jetzt gerne mal ein passendes wort loslassen aber thorsten würde es zensieren)
bleibt wohl bei dir das zu zahlen .
da ich vollkasko habe musste meine versicherung dran glauben , nein mein beitrag hat sich nicht erhöht, wegen unserer firmenversicherung.
du wirst wohl mit einer a-klasse vorliebe nehmen müssen, dc sagt dazu wir müssen ihnen keinen wagen zur verfügung stellen wenn sie nicht wollen, lol
lg jennes
Moin !
Wie jetzt ????????
Wenn eindeutig ein Täter ermittelt wird. Wie können sich die Eltern und die Versicherung da denn rausreden ???
Ein Freund von mir sagte mir mal wenn Du ein Auto in einer Spielstr. abstellst
und ein Kind mit einem Fahrad deine Tür zerkratzt. Dann würde auch keine Versicherung Zahlen weil man in einer Spielstr. damit rechnen muß.
Was soll den so etwas ???
MfG Armin ! | Antworten
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Schreiberlevel: Forenquintaner
Beiträge: 79
User seit vor Apr. 03
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 19093
User seit 26.07.2000
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 20.03.2004 um 21:19 Uhr  
| also wenn ein 3 jähriger einen stein auf die strasse wirft und dadurch einen unfall verursacht und dabei noch jemand im rollstuhl landet oder stirbt heisst es nur "shit happens" oder was ?
kann ich mir nicht vorstellen, eltern haften für ihre kinder bzw. deren versicherung.
solche nachbarkinder haben wir gerne. muss man mal schauen, wenn die mutter nicht guckt, den balck mal einen a....tritt verpassen.
gruss
baSE
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 20.03.2004 um 21:33 Uhr  
| Unschön, der Vorfall fällt in die Kategorie Parkrempler/Fahrerflucht/im Vorbeigehen Lack zerkratzen!
Das Kind antizipiert auch nur die Botschaft seiner Eltern.
Ich will meinen VWL-Professor zitieren. Anlässlich des Zweitversuches in VWL vergab er sehr oft die Note "mangelhaft".
Am selben Tag wurden an seinem Porsche 964 (der war damals so brandneu wie heute der R171) alle Reifen zerstochen.
Am nächsten Morgen kam er in die Vorlesung und meinte so während des Auskramens seiner Tasche:
"Bevor mir das Geld für Reifen ausgeht wird ihnen das Geld für Nägel ausgehen."
Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid wird einem geschenkt.
Servus, Zoran
--
So schauts aus! | Antworten
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Beitrag von:
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Beiträge: 1242
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 20.03.2004 um 21:46 Uhr  
| Hallo,
die einzige Chance ist, den Eltern eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht nachzuweisen.
Also, wenn der Balg öfters wegläuft oder schon öfters solche oder ähnliche Schäden produziert hat.
Ist mir mal vor Jahren mit Hilfe der Nachbarn gelungen, da hat so ein Saubalg auch Steine auf meinen Alfa geworfen.
Vielleicht könne unsere Rechtsanwälte hier im Forum ja noch ein paar Tipps geben.
Viel Glück
--
Grüße aus Trier
Heinz
http://www.heinztrapp.de | Antworten
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User seit 16.02.2001
| Geschrieben am 20.03.2004 um 23:04 Uhr  
| In unserer Nachbarschaft hat ein 5 jähriger vor einiger Zeit einem Mädchen mit einem Draht ein Auge ausgestochen. ( Da ist ein Lackschaden ja Peanuts gegen )Vernachlässigung der Aufsichtspflicht war nicht nachzuweisen. Keine Versicherung hat was übernommen. Die Eltern des Schädigers auch nicht. Sind dann lieber weggezogen. Soviel zur geltenden Rechtssprechung.
Jürgen aus dem Erftkreis
--
Was uns nicht umbringt macht uns nur härter. | Antworten
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