Habe mir hier im Forum von einem anderen Fahrer Überrollbügel von BRABUS zugelegt.
Die Dinger sehen klasse aus und passen auch super.
Ich habe allerdings keine ABE, sondern nur ein Unbedenklichkeitserklärung seitens BRABUS.
Reicht diese, oder müssen die Bügel noch eingetragen werden?
Laut Unbedenklichkeitserklärung sind die Bügel auf der Unterseite auch durch aufgeklebte Schilder gekennzeichnet.
Kann so einen Aufkleber leider nicht finden.
Was kann ich tun?
Sind diese notwenig? Sieht man ohnehin nicht wenn die Bügel montiert sind.
Habe zwar keine Brabus Bügel, aber welche von Väth! Bei mir war es so, dass ich auch dachte das man die nur umschrauben braucht und fertig! Bei mir war ein Gutachten dabei und darin stand, dass man die eintragen lassen muss und eine Gewährleistung einer Meisterwerkstatt oder von DC über den korrekten Einbau haben muss! Denke das wird bei den Brabus Bügeln ähnlich sein! Also denke Bestätigung von einer Werkstatt oder DC und ab zum TÜV oder den Werkstattchef, wenn man ihn kennt die Dinger eintragen lassen!
Hoffe ich konnte dir helfen!
Aber keine Gewähr ob das bei Brabus auch so ist!
Wen such mal im Fahrerverzeichnis nach Brabus Bügeln und schreib diejenigen mal an! Die helfen dir sicherlich auch gerne weiter!