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Klatsch und Tratsch » » Thema: GAP-Versicherung |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 693
User seit 16.09.2008
| Geschrieben am 19.09.2010 um 23:21 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Lime am 20.09.2010 um 10:31 Uhr ]
Guten Abend zusammen,
was ersetzt eigentlich eine GAP-Versicherung genau? Zunächst einmal ist natürlich klar, dass bei Leasing oder Kreditfinanzierten Fahrzeugen die Lücke zwischen Vollkasko und den tatsächlich noch offen stehenden Raten gezahlt wird, so weit so gut.
Nehmen wir an, dass der Wagen zwar einen Zeitwert von 30.000,- Euro hat, bei der Bank aber noch 35.000,- Euro abzuzahlen sind. In solch einem Fall löst die GAP bei der Bank den Kredit aus! Inklusive des entgangenen Gewinns, den die Bank für die sofortige Ablösung des Kredits in Rechnung stellt oder bleibt doch etwas beim Geschädigten hängen?
Vielen Dank für die Mühe!
Emil | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5390
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 20.09.2010 um 12:13 Uhr  
|
Lime schrieb:
Guten Abend zusammen,
was ersetzt eigentlich eine GAP-Versicherung genau? Zunächst einmal ist natürlich klar, dass bei Leasing oder Kreditfinanzierten Fahrzeugen die Lücke zwischen Vollkasko und den tatsächlich noch offen stehenden Raten gezahlt wird, so weit so gut.
Nehmen wir an, dass der Wagen zwar einen Zeitwert von 30.000,- Euro hat, bei der Bank aber noch 35.000,- Euro abzuzahlen sind. In solch einem Fall löst die GAP bei der Bank den Kredit aus! Inklusive des entgangenen Gewinns, den die Bank für die sofortige Ablösung des Kredits in Rechnung stellt oder bleibt doch etwas beim Geschädigten hängen?
Vielen Dank für die Mühe!
Emil
Hallo Emil,
die Vollkaskoversicherung übernimmt bei Autodiebstahl oder wirtschaftlichen Totalschaden lediglich den Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) des Fahrzeuges.
Der Leasinggeber hingegen berechnet das Fahrzeug nach dem Leasingvertrag. Das ist ganz wichtig zu wissen, denn bei einem Leasingvertrag verpflichtet man sich die vertraglich vereinbarten monatlichen Leasingraten und natürlich auch je nach Vereinbarung in der Regel nach 3 Jahren den Ablösebetrag zu zahlen.
Sollte in dieser Zeit das Auto gestohlen werden oder einen Totalschaden haben, so ist man gegenüber den Leasinggeber verpflichtet den Leasingvertrag auch einzuhalten.
Das bedeutet man muss die monatlichen Raten und auch die Ablösesumme bezahlen. Unabhängig davon ob das Fahrzeug noch vorhanden ist oder nicht!
Dieses kann einen unter Umständen tausende von Euros kosten, weil wie schon erwähnt, die Vollkasko Versicherung lediglich den Zeitwert des Autos übernimmt und nicht die Regelung des Leasingvertrages! Die dort gemachte Rechnung ist losgelöst vom tatsächlichen Wertverlust kalkuliert, so dass die Ablösesumme höher sein kann als der Wiederbeschaffungswert am Markt = GAP (Lücke)! Zum Beispiel fällt der Wiederbeschaffungspreis weil das neue Modell am Markt ist.
Die GAP Deckung kann zusätzlich in die KFZ Versicherung zu einem geringen Beitrag mit aufgenommen werden. Wenn jetzt Ihr Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden hat, übernimmt in diesem Fall die GAP Deckung den Differenzbetrag.
Eine äußerst sinnvolle Ergänzung zur Autoversicherung für Leasingfahrzeuge.
Gruß
Frank Peter
--
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 693
User seit 16.09.2008
| Geschrieben am 20.09.2010 um 12:26 Uhr  
| Vielen Dank für die ausführliche Antwort, Frank Peter! Differenzzahlung heißt also, dass auch die zusätzlichen Ansprüche der Bank (nicht bei Leasing sondern bei Kredit!) komplett übernommen werden!?
Ich meine folgendes: Der Begriff „entgangener Gewinn“ stammt aus dem Schadensersatzrecht. Dabei handelt es sich um die zusätzlichen Einnahmen, die der Geschädigte wegen des eingetretenen Schadens nicht hat erzielen können.
Auch der entgangene Gewinn ist abgedeckt?
--
Viele Grüße
Emil | Antworten
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Beitrag von:
... ist ONLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8863
User seit 26.09.2002
| Geschrieben am 20.09.2010 um 12:43 Uhr  
|
S - FP 230 schrieb:
...
Die GAP Deckung kann zusätzlich in die KFZ Versicherung zu einem geringen Beitrag mit aufgenommen werden. Wenn jetzt Ihr Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden hat, übernimmt in diesem Fall die GAP Deckung den Differenzbetrag.
Eine äußerst sinnvolle Ergänzung zur Autoversicherung für Leasingfahrzeuge.
...
Hi,
dazu eine Info für Verträge von HUK-Coburg-Kunden:
Die Differenzkasko für Pkw im Classic-Tarif ist beitragsfrei in der Vollkasko enthalten. Ab 01.01.2010 gilt dies auch für Bestandsverträge.
schöne Grüße
Andy
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5390
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 20.09.2010 um 13:23 Uhr  
|
Lime schrieb:
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, Frank Peter! Differenzzahlung heißt also, dass auch die zusätzlichen Ansprüche der Bank (nicht bei Leasing sondern bei Kredit!) komplett übernommen werden!?
Ich meine folgendes: Der Begriff „entgangener Gewinn“ stammt aus dem Schadensersatzrecht. Dabei handelt es sich um die zusätzlichen Einnahmen, die der Geschädigte wegen des eingetretenen Schadens nicht hat erzielen können.
Auch der entgangene Gewinn ist abgedeckt?
--
Viele Grüße
Emil
Hallo Emil,
frei nach Radio Eriwan, im Prinzip ja, aber !
Da man die Kalkulation der Bank oder Leasinggesellschaft nicht kennt, kann nicht nichts dazu sagen, inwieweit der Gewinn mitgedeckt ist. Wahrscheinlich schon, denn die kriegen schlußendlich die Zahlung gemäß ihrer Kalkulation.
Der Nutznieser dieser Regelung der Leasingnehmer oder Kreditnehmer, denn der muß gemäß Vertrag der Leasinggesellschaft/Bank deren kalkulierten Restbetrag zahlen, auch wenn er vom Versicherer weniger Geld bekommt! Die Raten, egal ob Leasing oder Kredit gehen ja weiter!
Der Versicherungsnehmer macht also insoweit keinen Gewinn, es wird lediglich verhindert dass er einen Verlust macht.
Gruß
Frank
--
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