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Klatsch und Tratsch » » Thema: grenzübergreifende Ermittlung von Verkehrssündern
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   0692

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 Geschrieben am 05.08.2010 um 15:54 Uhr   
good news, bad news

Wie ich eben ORF online (http://oesterreich.orf.at/stories/460780/) entnehme, ist es mit dem Datenaustausch bezüglich Halterermittlungen innerhalb der EU nicht weit her, lediglich A und D unterstützen das jeweils andere Land bei der Herausgabe von relevanten Daten zur Ermittlung von Verkehrssündern, während zum Beispiel H und F völlig unkooperativ agieren, jetzt ist mir auch klar warum polnische Cayennefahrer bei uns wie die Irren mit 140 und mehr durch 80 kmh Baustellen donnern, es kann ihnen eh nix passieren, wenn sie nicht noch vor der Grenze geschnappt werden....

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(nicht mehr aktiv)

 Geschrieben am 05.08.2010 um 15:59 Uhr   
jaja....die polnischen cayenne-fahrer........die sind genauso schlimm wie die anatolischen gallardo fahrer....
schlimm, schlimm!!

--
LG
Alex

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   Gerd122

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 Geschrieben am 05.08.2010 um 16:13 Uhr   


0692 schrieb:
es kann ihnen eh nix passieren, wenn sie nicht noch vor der Grenze geschnappt werden



und selbst wenn sie vor der "Grenze" geschnappt werden, kann denen auch nichts passieren, außer das sie evtl. einige Euro abdrücken dürfen.
Wenn wir aber im Gegenzug in Polen zu viel zu schnell erwischt werden, wandern wir dort erstmal in eine gemütliche Zelle.
Das Problem liegt aber hier ganz klar an der deutschen (etvl. auch österreichischen) Regierung, da sie sich einfach nicht traut mal richtige Strafen für ausländische Fahrer einzuführen, wenn man sie schon nicht via Führerscheinentzug packen kann.

Gruß

Gerhard

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   mike_bu

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 Geschrieben am 05.08.2010 um 16:30 Uhr   
Die Frage, die sich mir stellt ist, wie ich mich gegen unberechtigte Bußgelder wehren kann. Im Ösiland darf der Dorfscheriff die Geschwindigkeit schätzen und daraus ein Bußgeldverfahren machen. Und Deutschland vollstreckt den Mist.

Das verfahren ist mir vollkommen suspekt. Wenn denn in Deutschland vollstreckt wird, muss ich auch die Gelegenheit haben, mich bei einem deutschen Gericht wehren zu können. Das gilt übrigens auch für den umgekehrten Fall. Wobei es bei den Ösis aufgrund der ähnlichen Sprache durchaus noch nachvollziehbar ist. Aber wie ist das in Spanien, Frankreich, Portugal..... wenn die Regelung dort auch gilt.

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   Gerd122

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 Geschrieben am 05.08.2010 um 16:40 Uhr   


mike_bu schrieb:
Die Frage, die sich mir stellt ist, wie ich mich gegen unberechtigte Bußgelder wehren kann.


gar nicht - Pech gehabt - so hart das klingen mag, es ist aber so.

Ist mir vor zig Jahren in Tschechien passiert. Ich stand an der roten Ampel und wartete auf grün, bin dann bei grün los gefahren. 30 Meter weiter haben mich die Sherriffs angehalten und behauptet, das ich bei rot über die Ampel gefahren wäre. Ich hatte 5 Zeugen im Fahrzeug, alles egal. Erst nachdem ich 200 Euro (100 für jeden ohne Quittung) überreicht habe, war alles wieder in Ordnung. Man muss mit sowas leben oder das dementsprechende Land meiden.

Gruß

Gerhard

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   mike_bu

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 Geschrieben am 05.08.2010 um 17:25 Uhr   


Gerd122 schrieb:


mike_bu schrieb:
Die Frage, die sich mir stellt ist, wie ich mich gegen unberechtigte Bußgelder wehren kann.


gar nicht - Pech gehabt - so hart das klingen mag, es ist aber so.

Ist mir vor zig Jahren in Tschechien passiert. Ich stand an der roten Ampel und wartete auf grün, bin dann bei grün los gefahren. 30 Meter weiter haben mich die Sherriffs angehalten und behauptet, das ich bei rot über die Ampel gefahren wäre. Ich hatte 5 Zeugen im Fahrzeug, alles egal. Erst nachdem ich 200 Euro (100 für jeden ohne Quittung) überreicht habe, war alles wieder in Ordnung. Man muss mit sowas leben oder das dementsprechende Land meiden.

Gruß

Gerhard

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Gerhard

Ich stimme dir ja zu, dass es im jeweiligen Land recht schwierig ist.

Aber wenn die BRD sich zum Vollstrecker solcher evtl. unberechtigter Forderungen macht und sie eintreiben will, ohne dass ich mich gegen die Vollstreckung hier im Lande wehren kann, so halte ich dies für eine nicht unerhebliche Benachteiligung gegenüber einem deutschen Verfahren.

Da dies auch nicht auf gesamteuropäischen Recht basiert, sondern aufgrund gegenseitiger Abkommen zwischen den teilnehmenden Ländern, könnte ich mir vorstellen, dass eine Klage vor einem Bundesverwaltungsgericht (oder Bundesverfassungsgericht - kene Ahnung wer dafür zuständig wäre) sicherlich nicht ohne Erfolgsaussichten wäre.

Vielleicht haben da ja unsere Juristen im Forum bessere Informationen. Ist schon ein interessantes Thema.

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   0692

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 Geschrieben am 05.08.2010 um 17:32 Uhr   


mike_bu schrieb:

Im Ösiland darf der Dorfscheriff die Geschwindigkeit schätzen und daraus ein Bußgeldverfahren machen.




Diese Legende aus den 70ern (?) ist wohl nicht auszurotten, heute wird nur mehr mit Radarpistole kontrolliert, falls du allerdings mit 70 durch eine 30er Zone bretterst, darf er dich natürlich auch ohne Gerät anhalten...

@ all: ich meine, dass es nur billig ist, wenn das eigene Land seine Staatsbürger "schützt" sowie es derzeit noch die anderen tun, leider wird es sicher noch Jahre dauern bis man sich EU-weit auf einheitliche Strafsätze einigt, die auch wechselseitig eingetrieben werden, bis dahin ist es jedenfalls speziell in Berlusconiland empfehlenswert, sich eher strikt an die Limits zu halten, denn dort ist man neben dem Führerschein schnell auch das Auto los, von den heftigen Geld- und Gefängnisstrafen erst gar nicht zu reden...

noch zu den erwähnten SUV-Fahrern: ich bin letztes WE von Graz nach Wien gefahren und habe in den einzelnen Baustellen mehrfach erlebt, wie Polen und Ungarn in ihren Cayennes, Tiguans und X-BMW mit weit überhöhtem Tempo auf gerade 2m breiter Überholspur Richtung Heimat gedüst sind, Radarboxen oder die Section Control am Wechsel waren denen völlig wurscht.

--
Servus aus Wien,
Herbert


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   Gerd122

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 Geschrieben am 05.08.2010 um 18:06 Uhr   


mike_bu schrieb:
Aber wenn die BRD sich zum Vollstrecker solcher evtl. unberechtigter Forderungen macht und sie eintreiben will, ohne dass ich mich gegen die Vollstreckung hier im Lande wehren kann, so halte ich dies für eine nicht unerhebliche Benachteiligung gegenüber einem deutschen Verfahren.


ja, da gebe ich dir vollkommen Recht - nur wir können da nichts gegen tun. Und unseren Politikern ist sowas völlig egal, weil die niemals in die Situation kommen können. 1. weil sie meist gar nicht selbst fahren und 2. wenn dies dann wenn es mal privat war vereitelt würde.
In Deutschland (speziell in Bad Oeynhausen) darf selbst ein betrunkener Bürgermeister ein 9jährigen Jungen vorm Freibad zum "Krüppel" fahren ohne das ihm was passiert. Die Blutprobe geht lustigerweise "verloren" - Verfahren wird eingestellt. Meinem Bruder 1979 passiert, er sitzt seither im Rollstuhl.

Gruß

Gerhard

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